Zitat:
Hallo,
Das mit den gefälschten Ersatzteilen würde ich zunächst von der rechtliche Seite klären - z.B über einen Anwalt.
Denn im Gegensatz zu z.B bestimmten Kfz-Teilen (Bremsbeläge oder -Scheiben, KBA-Nummern, etc.) gibt es im Sägenumfeld keine Vorschriften, wie ein Teil beschaffen sein muss und es gibt auch keine Zertifizierungsstellen, bei denen ein (guter) "Aftermarketproduzent" seine Ersatzteile zertifizieren lassen könnte.
Das Thema Plagiat oder nicht lizenzierte Kopie ist natürlich ein anderes, da reden wir m.W. aber nur über Urheberrechtsverstöße und nicht über Sicherheitsverstöße.
Ich bin daher nicht sicher, ob es gefälschte Ersatzteile im Sägenumfeld rechtlich gesehen überhaupt gibt - oder, anders ausgedrückt, das es schwierig wird, ein z.B. geplatztes Polrad überhaupt rechtlich zu greifen, also den Einbauer oder Verkäufer wirksam zu belangen.
Gruß,
Frank
Hallo Frank,
danke für Deine Hinweise, auch wenn ich teilweise Deine Einschätzung nicht teilen kann. Ich kläre das Ganze im Detail bereits mit einem Fachanwalt, der sich in diesem Spezialgebiet bestens auskennt. Er hat mich u. a. bereits darauf hingewiesen, dass ich als Unternehmer eine UMFASSENDE Prüfungspflicht habe und eine Menge organisatorische Maßnahmen zur Unfallvermeidung umzusetzen habe.
Bin zudem gerade dabei, mich in die Materie einzulesen. Nach meinem Verständnis der Maschinen-Richtlinie umfasst das verpflichtende Genehmigungsverfahren auch die ORIGINAL-Bauteile, jedoch NICHT andere Bauteile/Nachbauteile etc. Wir reden also DEFINITIV nicht ausschließlich über Rechtsverstöße gegenüber dem Markeninhaber.
Näheres zur Maschinen-Richtlinie, die ja vielfach geändert wurde:
http://ce-richtlinien.eu/maschinen-richtlinie/
Sehr aufschlussreich kommentiert (die aktuell geltende Fassung weicht etwas ab):
http://www.ce-richtlinien.eu/alles/rich ... chinen.pdf
Mit freundlichem Gruß
Peter