Zitat:
Das kann gut sein, sonst bekommen die Probleme mit der CE Kennzeichnung, weil ihre Maschine irgendwelche Abgaswerte nicht mehr erfüllt. Ob das aber auch bei einer Maschine der Fall ist, die im Selbstgebrauch verwendet wird, weiß ich nicht. Wenn das Ding unter 25Km/h schnell ist, braucht es meines Wissens garnix, sobald du geprüfte Fahrwerksteile nimmst (Achse, Deichsel, Zugmaul und der Rest geklemmt, oder durch die vorhandenen Bohrungen). Eine Rundballenpresse muss ja auch nicht zum TÜV. Problem ist das Eintragen mit 80Km/h, da musst du zum Vollgutachter. Problematisch gegenüber der BG ist nur die Tatsache, das ein Holzmacher mit einem jährlichen Verbrauch von 20m³ Holz einen Sägespalter mit 60KW braucht, in seinem Reihenhaus dann die Garage das ganze Jahr mit dem Ding belegt ist....., das glaubt einem niemand. Meiner Meinung nach sind es 2 Paar Schuhe, die Verkehrssicherheit und die BG wegen Abgaswerten. Die angehängte Arbeitsmaschine ist halt steuerbefreit, das ist der ganze Haken.
Rudi
Hallo Rudi,
Deine Aussagen sind nicht richtig. Können einige "Bastler" in große Schwierigkeiten bringen.
Laut Straßenverkehrsordnung StVO benötigen alle Anhänger für lof (Land und Forstwirtschaft) ab Bj. 1.7.1961 eine Allgemeine Betriebserlaubnis, ABE. Ab 1.7.1961 war bei diesen Anhänger eine ABE / BE vom Hersteller dabei. Diese muss man mitführen (macht fast keiner, hat fast keiner) und bei Verkehrskontrollen zeigen. Bei einem Unfall spielt sie unter Umständen eine noch wichtigere Rolle.
Auch bei Deiner erwähnten Rundballenpresse mit 25km/h für lof Einsatz ist eine ABE dabei. Sonst darf sie nicht auf öffentlichen Straßen fahren. Egal ob Gewerblich, Privat oder Landwirtschaftlich.
Anhänger bauen mit zertifizierten Teilen kann quasi jeder. Er muss dann aber einen TÜV / DEKRA Prüfer finden, der das Begutachtet und eine ABE ausstellt.
Umgebaute Mist-Streuer, Ladewagen .... sind alle problematisch. Selbst wenn die vom Hersteller beim Kauf übergebene ABE vorhanden ist, gilt sie meistens durch den Umbau nicht mehr und muss neu beantragt werden. (TÜV Begutachtung).
Meine Feldküche wurde von uns nur unwesentlich umgebaut. Hat eine ABE vom TÜV erhalten und Eintrag: "Selbstfahrende Arbeitsmaschine".
Hier ist der Eintrag in der ABE: SDAH SELBSTMASCH.
http://motorsaegen-portal.de/viewtopic. ... e#p1552959
Beim Umbau vom UNIMOG auf LPG Gas das selbe Spiel. Wir haben uns genau erkundigt und nach den Merkblätter vom TÜV umgebaut.
Nur zugelassene Teile sachgerecht eingebaut und dann vom TÜV abnehmen und eintragen lassen. Die DEKRA darf/kann dies bei uns z.B. nicht.
Kenne auch viele, die mit Gas-Umbau ohne Eintragung schon Jahre lang durch die Gegend fahren. Die ABE (Zulassung) ist da erloschen.
Bevor ihr Umbauten vornehmt, informiert euch in der StVO, den BG-Vorlagen und im Bußgeld Katalog.
@Lutz:
Bis 3t und 25 Km/h brauchst du keine Auflauf oder Druckluftbremse. Habe deshalb meinen Müller Mitteltal Rückstoß-Kipper Bj. 1960 auf 3t abgelastet.
ABE brauchst Du, wenn das Fahrzeug nach 1.7.1961 (Typen-Schild) hergestellt wurde.
Grüße
Georg
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MSA 160, MS 020, MS 026, MS 201 CM, MS 362 CM, 050AV, 075AVEQ, STIHL BLK, FS 360C, VIKING RMA339
UNIMOG 411a,
UNIMOG 411c,
UNIMOG 404s,
Müller Mitteltal 3,2t,
Härlen Waldschutzwagen Königsbronn "Itzelberg",
THOR MAGIK 13t,
Tajfun EGV-60 6t,
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