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Alten Traktor Anhänger zulassen https://motorsaegen-portal.de/viewtopic.php?t=123514 |
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Autor: | streichholz [ Montag 23. September 2024, 22:56 ] |
Betreff des Beitrags: | Alten Traktor Anhänger zulassen |
Hallo zusammen, Meine Holde hat sich einen kleinen Traktor gewünscht, und es ist ein schnuckeliger Holder B10 geworden. Schön zum Ankurbeln und mit der 6V Lichtanlage. Da so natürlich keiner der anderen Anhänger ohne weiteres passt und da ein passender Anhänger dazu gehört, bin ich fündig geworden. Quelle: Bild aus KA Leider gibt es für den natürlich keine Papiere (beim Hersteller habe ich auch angefragt), aber der Hersteller ist beim KBA gelistet und das Typenschild ist auch gut lesbar, siehe unten. Mein Ansprechpartner beim TÜV meinte nun, dass ich zur erneuten Zulassung eine Vollabnahme brauche, die den Einkaufspreis übersteigt und das ganze wirtschaftlich uninteressant macht. Er hat von mehreren 100 Euro gesprochen, der Hänger ist allerdings nicht mal gebremst. Ich will meinem TÜVler nicht widersprechen, aber ich dachte immer dass die in ihrer Datenbank bei gelisteten Herstellern die Daten vorliegen hätten?! Oder hat evtl jemand Papiere für dieses Modell? G. Lehre und Söhne, EA15, BJ 1963 Quelle: Bild aus KA Folgekennzeichen geht leider nicht, da Schlepper schwarzes Kennzeichen, auch wenn vermutlich alle Fahrten LoF-Zweck wären... Danke für eure Antworten! |
Autor: | Joschie85 [ Montag 30. September 2024, 15:59 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Alten Traktor Anhänger zulassen |
Hallo Jan, da der Anhänger eine Fahrgestellnummer hat denke ich das dein TÜV-Prüfer davon ausgeht das der Anhänger bereits eine Betriebserlaubnis besessen hat. Von daher liegt er mit einer Vollabnahme, da du ja keine Papier hierfür besitzt, vollkommen richtig. Und ja, einen Tod wirst du sterben müssen, weil sonst musst du dir einen Anhänger beschaffen der entsprechende Papier besitzt was meiner Erfahrung nach weit teurer werden wird. Aber zu dem Anhänger, wenn der keine Auflaufbremse besitzt wäre ich etwas vorsichtig. Die 1500kg zGm des Anhängers würde ich mich ungebremst an dem Schmalspur (glaub 130cm breite beim B10) nicht trauen, vorallem in der bergigen Gegend um SchwäbischGmünd (lieg doch mit Schwäbischem Wald richtig in der Ecke?). Schau auch mal in deine FZ-Papiere was du ungebremst anhängen darfst. Grüße Josef |
Autor: | Dolmar Taifun [ Montag 30. September 2024, 17:14 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Alten Traktor Anhänger zulassen |
Die Vorrausetzungen sind mit dem Typenschild erfüllt. Was jedoch die Kosten in Deutschland ,denke sonst wohl in kaum einem anderen Land, betragen kann das schon hinkommen. Daher habe ich auch meine Bulldog Grün laufen. Mein Rat kaufe die lieber einen zugelassenen Pkw Anhänger in der Größe, der ist dann auch noch gebremst. |
Autor: | [Marc] [ Montag 30. September 2024, 19:22 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Alten Traktor Anhänger zulassen |
Moin, Zum TÜV würde ich da generell nicht fahren. Dekra, GTÜ oder KÜS sind da einfacher und hilfreicher aufgestellt. Du brauchst die damalige Betriebserlaubnis, die mit dem Hänger geliefert wurde. Eine Kopie dessen von einem baugleichen würde auch reichen. Wenn die nicht aufzutreiben ist bleibt wohl nur eine teure Einzelabnahme. Jemand mit LoF Betrieb dürfte ihn wohl ohne weiteres mit 25Kmh als Zulassungsfreien Hänger nutzen, wenn er denn StVO tauglich ist. Gruß, Marc |
Autor: | holgi [ Montag 30. September 2024, 19:43 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Alten Traktor Anhänger zulassen |
Der war vor knapp fuffzich Jahren das letzte Mal beim TÜV - bereits nach 7 Jahren Stilllegung ist eine Vollabnahme nötig. |
Autor: | streichholz [ Montag 30. September 2024, 22:46 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Alten Traktor Anhänger zulassen |
Hallo Josef und alle anderen, Danke für die Antworten! Ja, Schwäbisch Gmünd ist in der Nähe, aber doch ein wenig weg. Bergig ist es hier allerdings auch. Zweck für den Anhänger wäre primär zum Häckselplatz zu fahren, das ist überschaubar vom Höhenprofil, Entfernung und Beladung des Hängers. Charme hätte ein eigener Anhänger wegen der 6V Anlage. Dann kann man da ordentlich beleuchtet fahren ohne größeren Aufwand. Da der kleine Holder aber auch eine feststehende Ackerschiene hat, kann ich auch den 750kg Anhänger vom Auto nutzen, muss mir aber für die Beleuchtung was überlegen. "Vollabnahme" hört sich halt so umgänglich an. Als ob alle Bauteile, Belastungsrechnungen und Schweißnähte wie bei einem Eigenbau genauestens überprüft werden. Da der Hänger ja eine Straßenzulassung herstellerseitig hatte, dachte ich es geht eher in die Richtung "Papiere verloren"... |
Autor: | doppelfischkopp [ Dienstag 1. Oktober 2024, 00:53 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Alten Traktor Anhänger zulassen |
Moin, evtl. kann auch der Hersteller eine Zweitschrift der (A)BE ausstellen. Ich habe das 'mal machen lassen und es hat so um die 100€ gekostet. Allerdings brauchte ich eine Bestätigung der Polizei, daß das Fzg mit dieser Fahrgestellnummer nicht als gestohlen gelistet ist. Die Bestätigung der Polizei hat nichts gekostet. Die fanden das relativ kurios und es kommt wohl sehr selten vor. Dann mit dem Ding zur HU. Da würde ich auch lieber eine der alternativen Organisationen empfehlen, da die meistens freundlicher und hilfsbereiter sind. Oft allerdings auch etwas teurer. Anhänger kostet so um die 50€. Mit der (A)BE und einer Kopie eines Scheines von einem baugleichen Anhänger sollten dann eigentlich die Zulassungsstelle einen neuen Brief ausstellen und das Ding zulassen können. Da fallen dann natürlich auch wieder Gebühren an. > LoF Auch für LoF-Zwecke mit (grüner Nummer) und max. 25 km/h muß ab Baujahr 1961 eigentlich eine BE vorhanden sein. Sie braucht allerdings nicht mitgeführt zu werden. |
Autor: | holgi [ Dienstag 1. Oktober 2024, 06:49 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Alten Traktor Anhänger zulassen |
Was hast Du und was wollen die nun eigentlich von Dir? Papiere vorhanden oder beschaffbar, länger als 7 Jahre stillgelegt: Vollabnahme Keine Papiere: Einzelabnahme Danach richten sich auch die Kosten. |
Autor: | [Marc] [ Dienstag 1. Oktober 2024, 07:05 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Alten Traktor Anhänger zulassen |
Er war doch gar nicht stillgelegt, sondern wurde als zulassungsfreier Anhänger genutzt. Wenn die ABE da wäre könnte er damit einfach zur HU, mit gültiger HU könnte er ihn dann zulassen, wenn die Zulassungsstelle nicht bürokratischer Weise ein Problem damit hat. Gruß, Marc |
Autor: | holgi [ Dienstag 1. Oktober 2024, 07:47 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Alten Traktor Anhänger zulassen |
Zitat:
Er war doch gar nicht stillgelegt, sondern wurde als zulassungsfreier Anhänger genutzt.
Und das weißt Du woher?Ist aber auch egal, denn das ist dasselbe. Ich hätte oben schreiben sollen "länger als 7 Jahre nicht zugelassen". Das frühere "stillgelegt" gibt es nicht mehr, ist aber im Volksmund noch gebräuchlich. Also stellt sich nur die Frage nach Voll- oder Einzelabnahme. |
Autor: | [Marc] [ Dienstag 1. Oktober 2024, 08:14 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Alten Traktor Anhänger zulassen |
Ich weiß es nicht - ich würde es einfach überzeugt behaupten. Ist das mit den 7 Jahren neu? Bei mir klappte das mit sowohl Trecker, der 91 das letzte mal TÜV hatte, als auch mit Anhänger, zu dem ich nur eine Kopie einer Betriebserlaubnis eines baugleichen hatte problemlos. Hat mir beides ein Prüfer der KÜS zuhause auf dem Grundstück abgenommen, und danach habe ich beides zulassen können und habe neue Briefe etc. bekommen. War aber auch 2015, der TÜV den ich zuvor angerufen hatte wollte auch das ich beides für eine Vollabnahme nach Hannover bringe, und hat schon am Telefon nur Probleme aufgezählt. Mit dem Mann von der KÜS war das problemlos, hat geguckt ob alles geht und mir die Zettel ausgestellt. In der Zulassungsstelle wurde auch nichts mehr hinterfragt, ich musste nicht mal schriftlich versichern dass beides Erbe aus Familienbesitz ist wegen einem Herkunftsnachweis, das wurde nur gefragt. |
Autor: | Deutz D 30 06 [ Dienstag 1. Oktober 2024, 09:54 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Alten Traktor Anhänger zulassen |
Guten Morgen, Zitat: Der war vor knapp fuffzich Jahren das letzte Mal beim TÜV
ich spekuliere mal mit und sage mal, der war noch nie beim "TÜV". Damals (TM) war's ja so: Landwirtschaftlicher Betrieb --> Anhänger gekauft --> Anhänger + ABE erhalten --> Anhänger mit grünem Folgekennzeichen des/ eines Traktors vom Betrieb ausgerüstet --> fertig. Wäre er bei einer Hauptuntersuchung gewesen, dann müsste die Plakette dafür ja auf's (schwarze) Kennzeichen. Die "TÜV-Plakette", die auf den Bildern vom TE zu sehen ist, ist aber an der rechten Bordwand beim Typenschild des Herstellers angebracht. Wir hatten auch mal so nen Anhänger, da war die Plakette (nächste Prüfung 1968 ) an der gleichen Stelle angebracht. Mir wurde das so erklärt, dass das zu irgend einer landwirtschaftlichen Sicherheitsprüfung der Unfallkasse/ BG oder sowas gehören würde. Stimme da mit Marc überein: Nie zugelassen, nie stillgelegt und irgedwann einfach abgestellt. Viele Grüße, Tobias |
Autor: | Joschie85 [ Dienstag 1. Oktober 2024, 09:58 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Alten Traktor Anhänger zulassen |
Zitat:
...Da der kleine Holder aber auch eine feststehende Ackerschiene hat, kann ich auch den 750kg Anhänger vom Auto nutzen, ...
Nein, kannst du dir abschminken.Die Ackerschiene ist kein zugelassener bzw. abgenommener "Anhängebock". Wenn du das willst musst du die Ackerschiene als "Kupplungsbock" abnehmen lassen. Die momentane Abnahme beschärnkt sich auf Arbeitsgeräte und enthält sogesagt keine Anhänger da hierbei andere dynamische Kräfte wirken als z.B. einer Anbauspritze. Hierfür wird eine komplette bemaßte technische Zeichnung mit Materialgutachten sowie ein Berechnung/Gutachten eines Fahrzeugbaustatikers von nöten. Bei evtl. vorhandenen Schweißnähten ist zusätzlich eine Schweißnahtdokumentation erforderlich. Dies ganze ist dann mit einer Einzelabnahme eintragungsfähig. Ich habe dies Thema Anhängekupplungsbau bereits zweimal durch und bin zweimal auf dem Boden der dt. Gesetzgebung angelangt. Ohne Material und Arbeitszeit für die Fertigung der Kupplung wirst du hier ganz schnell im bereich >2k€ liegen wenn das offiziell läuft. Sollte ein Prüfingenieur das Ding ohne großes Brimbamborium eintragen (also nicht nur den Kugelkopf sondern auch die Befestigung an der der montiert wird) steht er an sich mit einem Fuß bereits bei gesiebter Luft denn wenn was passiert, da braucht dir nur einer auf den Hänger auffahren dann wird es sehr interessant. Nochwas, schau mal bitte vorne links oder rechts am Rahmen oder an der Deichsel ob du dort die Fahrgestellnummer findest, normalerweise sollte die dort sein (zwingender Bestandteil der Abnahme!). Müssten so 8-12mm hohe Zahlen sein. Grüße Josef |
Autor: | holgi [ Dienstag 1. Oktober 2024, 10:29 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Alten Traktor Anhänger zulassen |
Zitat:
Bei mir klappte das mit sowohl Trecker, der 91 das letzte mal TÜV hatte, als auch mit Anhänger, zu dem ich nur eine Kopie einer Betriebserlaubnis eines baugleichen hatte problemlos.
Das war dann wohl die Vollabnahme.Hat mir beides ein Prüfer der KÜS zuhause auf dem Grundstück abgenommen, und danach habe ich beides zulassen können und habe neue Briefe etc. bekommen. Was stellt ihr Euch denn sonst unter so etwas vor? Das das Fahrzeug geröngt wird? >>TÜV Rheinland Vollabnahme – Was wird geprüft? Bei der Vollabnahme prüfen unsere Sachverständigen die Vorschriftsmäßigkeit, den technischen Zustand und die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs. Die Abnahme enthält unter anderem eine Untersuchung im Umfang einer Hauptuntersuchung. Es gelten immer die Zulassungsvorschriften , die zum Zeitpunkt der Erstzulassung gültig waren. Der Sachverständige beurteilt auch, ob bestimmte Teile umgerüstet werden müssen, wie zum Beispiel Scheinwerfer oder Rückstrahler. Danach erfasst der Gutachter die Daten des Fahrzeugs für die Erstellung der Zulassungsbescheinigung Teil I und II. Fehlen Ihnen Daten oder Nachweise für die Erlangung der Betriebserlaubnis, so ist Ihnen TÜV Rheinland bei deren Beschaffung gerne behilflich. Bei Bedarf können wir zusätzlich auf die Unterstützung unserer eigenen Labore zurückgreifen – z. B. für lichttechnische Gutachten, Abgasgutachten, EMV (elektromagnetische Verträglichkeit) und mehr. Nach erfolgreicher Begutachtung kann die Behörde die Betriebserlaubnis erteilen und das Fahrzeug für den Verkehr zulassen.<< https://www.tuv.com/germany/de/lp/mobil ... llabnahme/ |
Autor: | Subfossil [ Dienstag 1. Oktober 2024, 10:33 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Alten Traktor Anhänger zulassen |
Das alles ist oft weniger dramatisch als behauptet, Vollabnahme unterscheidet sich für den Eigner nur im Preis von einer regulären Hauptuntersuchung nur durch den Preis. Mit der Abnahme geht es dann zur Zulassung und die stellt Papiere aufgrund der Angaben der Vollabnahme aus. |
Autor: | Subfossil [ Dienstag 1. Oktober 2024, 10:35 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Alten Traktor Anhänger zulassen |
@holgi |
Autor: | [Marc] [ Dienstag 1. Oktober 2024, 10:48 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Alten Traktor Anhänger zulassen |
Zitat: Was stellt ihr Euch denn sonst unter so etwas vor? Das das Fahrzeug geröngt wird? Ich habe damals genau so viel bezahlt wie bei einer normalen HU, 46€ für den Schlepper. |
Autor: | streichholz [ Dienstag 1. Oktober 2024, 22:23 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Alten Traktor Anhänger zulassen |
Danke für alle Antworten und Erläuterungen. Da der Hersteller mir wie gesagt keine Dokumente zur Verfügung stellen kann, der TÜV wohl auch auf keine ominöse Datenbank zurückgreifen kann und die Suche nach einem anderen Besitzer exakt dieses Hängers vermutlich nicht von Erfolg gekrönt sein wird, sehe ich vom Kauf des Hängers ab. Kugelkopf an die Ackerschiene werde ich nochmal prüfen. Die kleine Ackerschiene wird mit 4x M14 (glaube ich) direkt am Rahmen festgeschraubt und ist gleichzeitig in Fahrtrichtung gegen den Rahmen für auftretende Schubkräfte abgestützt, so dass ich davon ausgehe das sich der Hersteller dabei etwas gedacht und das Konstrukt eventuell sogar für einen Kugelkopf zugelassen ist. |
Autor: | Dolmar Taifun [ Donnerstag 3. Oktober 2024, 10:54 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Alten Traktor Anhänger zulassen |
Was meinst du jetzt mit dem Kugelkopf ? Der Bulldog hat doch bestimmt eine Anhängerkupplung. |
Autor: | hainbuche [ Donnerstag 3. Oktober 2024, 14:07 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Alten Traktor Anhänger zulassen |
Achtung Ironie und wir leben in D. Als der Traktor gebaut wurde hat man an der feststehenden, nicht gegen die Traktorhinterachse bewegliche, fest verschraubte Ackerschiene Pflug und Gruber angebaut und seine 10 PS mit all ihrer Kraft dran herum zerren lassen. Etwa 30 Jahre später kommen dann irgend welche Bedenkenträger, die meist keinen Plan mehr haben was in den 1950er/1960er Jahren mit einem Holder B10 gearbeitet wurde, und schreiben, das geht alles nicht mehr. Denn ein Anhänger mit Kugelkopf, und mit mehr als 750 kg gar gebremst, wird auch nicht mehr an der Ackerschiene zerren als Pflug oder Grubber. Die max. Höchstgeschwindigkeit eines B10 lag unter 20 km/h. Das Bremsen, Lenkung u.s.w. in Ordnung sind, sollte klar sein. Aber denkt dran, wir leben in D. Ohne Stempel und Gutachten ist der Spass vorbei. Wenn ich dann noch an die Eigenbautraktoren aus den neuen Bundesländern und in der dortigen sozialistischen Planwirtschaft denke, die ihre grösseren Gärten ausserplanmässig bearbeiteten .... MfG Hainbuche |
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