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 Betreff des Beitrags: Brennholz im Nebenerwerb starten
BeitragVerfasst: Mittwoch 31. August 2022, 21:22 
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Hallo,

wir wollen in Zukunft Brennholz im Nebenerwerb verkaufen.
Bzw. wir machen ohnehin schon Brennholz für einige nahe Verwandte und es fragen immer mehr, ob sie auch welches von uns beziehen könnten.
Daher möchten wir es offiziell anmelden, damit uns später nicht die Gewerbeaufsicht oder das Finanzamt auf die Füße fällt.

Ausrüstung ist soweit schon alles vorhanden, Motorsägen, Spalter, Trommelsäge, 3 Tonnen Kipper usw.
Wir lassen uns das Stammholz mitm Lastzug auf den Hof kippen, sägen, spalten und stapeln es.
Momentan warten um die 100 RM darauf auf Länge gesägt zu werden.
Also wir möchten damit nicht reich werden, sondern den Nebenerwerb halt offiziell machen.

Über die Rechtsform von Unternehmungen usw hab ich mich schon informiert.
Also Kleingewerbe als Einzelunternehmer oder GbR anmelden.
Bis 22.000€ greift dazu die Kleinunternehmerregelung, womit man von der Umsatzsteuer befreit ist.
Falls der Laden später dann doch mehr als erwartet brummt, kann man das auch rückgängig machen und so die Vorsteuer zurückholen und Mehrwertsteuer auf den Rechnungen ausweisen.
Und wenn das Ganze im Nebenerwerb läuft, fallen auch keine weiteren Abgaben auf die Sozialversicherung an.

Jetzt die Frage an euch:

Welche Posten kommen da noch dazu? Unfallpflichtversicherung bei der Berufsgenossenschaft (BGHM bzw Landwirtschaftliche BG) oder?
Will die IHK auch noch etwas?

Wie habt ihr das denn angemeldet?
Macht ja bei der Formulierung wohl einen großen Unterschied ob jetzt "Fortwirtschaftliche Tätigkeiten", "Brennholzaufbereitung" oder nur "Brennholzhandel".
Hab gehört, dass man das möglichst "optimiert" angeben sollte, um so evtl. sogar eine Befreiung von BG und Co zu erzielen?
Hat da jemand Erfahrungen?

Danke!


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 Betreff des Beitrags: Re: Brennholz im Nebenerwerb starten
BeitragVerfasst: Mittwoch 31. August 2022, 23:22 
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Servus, und willkommen in der Riege der Kleinunternehmen!

Ich führe selbst einen Forstbetrieb im Nebenerwerb.
Ich zahle BG Beitrag und habe eine Betriebshaftpflicht. Bisher wollte keiner was von mir.
Ob du eine Betriebshaftpflicht brauchst finde ich fraglich, wenn ja dann nur einen geringen deckungsbetrag außer du möchtest auch noch Baumfällungen etc. anbieten.
Ich habe die höchstmögliche Versicherungssumme genommen ich glaube um die 20 oder 30 Millionen, allerdings mach ich auch ausschließlich Einschlag, Rücken, Verkehrssicherungen und solche Sachen.

Noch ein Hinweis im Nebenerwerb sind 19.900 ungrad Euro Steuerfrei sofern du verheiratet bist. Ledig ist es die hälfte.

Solltest du eine Grüne Nummer für eines deiner Zugfahrzeuge beantragen darfst du nicht den Holztransport als solchen angeben denn dann bekommst du nicht die Steuerfreiheit.

Solltest du sonst noch fragen haben einfach fragen.

Weiterhin gutes gelingen.

Beste Grüße Hannes

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 Betreff des Beitrags: Re: Brennholz im Nebenerwerb starten
BeitragVerfasst: Donnerstag 1. September 2022, 08:59 
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Registriert: Mittwoch 11. September 2013, 14:49
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Zitat:

Noch ein Hinweis im Nebenerwerb sind 19.900 ungrad Euro Steuerfrei sofern du verheiratet bist. Ledig ist es die hälfte.

Beste Grüße Hannes
Hallo Hannes,

welche Steuerart meinst Du und wie kommst Du darauf das knapp 20.000,00 € steuerfrei sein sollen?

Danke und Gruß

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 Betreff des Beitrags: Re: Brennholz im Nebenerwerb starten
BeitragVerfasst: Donnerstag 1. September 2022, 10:21 
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Das hatte ich gelesen, tut mir leid ist indemfall wohl nur halb wissen gewesen indemfall lassen wir das mal als solches stehen.

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 Betreff des Beitrags: Re: Brennholz im Nebenerwerb starten
BeitragVerfasst: Donnerstag 1. September 2022, 10:46 
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Registriert: Mittwoch 5. Januar 2022, 12:12
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Ja das mit der Betriebshaftpflicht hab ich auch schon überlegt.
Weiß aber nicht ob das für uns sinnvoll ist. Weil damit sind ja Schäden bei anderen versichert.
Klar, wenn du Holz rückst oder Straßen sperrst usw kann immer was passieren.
Aber Stammholz anliefern lassen, bearbeiten und verkaufen, da kann ja eigentlich nur einem selbst was passieren.
Und dafür ist dann die Unfallversicherung da. Hmm.

Wann kommt man denn in die BG Holz und Metall und wann in die Landwirtschaftliche BG?


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 Betreff des Beitrags: Re: Brennholz im Nebenerwerb starten
BeitragVerfasst: Donnerstag 1. September 2022, 11:24 
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Also ich betreibe nebenher einen Handel mit Brenn- und Schnittholz und habe mich bei der BG Holz und Metall gemeldet und die haben mich auch aufgenommen.

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 Betreff des Beitrags: Re: Brennholz im Nebenerwerb starten
BeitragVerfasst: Donnerstag 1. September 2022, 11:28 
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So viel Einkommensteuer muss ein Kleinunternehmer zahlen. 
Für das Jahr 2021 liegt der Grundfreibetrag für Alleinstehende bei 9.744 Euro und für Ehepaare bei 19.488 Euro. Bis zu diesem Freibetrag muss ein Kleinunternehmer also keine Steuern bezahlen.

Mit Steuern bezahlen ist die Einkommenssteuer und Vorrauszahlungen gemeint.

Gewerbesteuer jedoch schon.
Wären vierteljährlicher Abschlag je nach dem von 100-250€ je Region und Hebesatz.


Zuletzt geändert von Holzklotz am Donnerstag 1. September 2022, 11:30, insgesamt 1-mal geändert.

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 Betreff des Beitrags: Re: Brennholz im Nebenerwerb starten
BeitragVerfasst: Donnerstag 1. September 2022, 11:30 
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Bei "nur Brennholz" kommst du in die BGHM, wenn noch Baumfällung und Baumpflege dabei ist in die SVLFG.
Bei der SVFLG ist der Beitragssatz abhängig von den geleisteten Arbeitsstunden.

Die IHK kommt meine ich ab 50.000 Euro Umsatz und möchte Beiträge, vorher nicht.

Betriebshaftpflicht würde ich mal bei der HAVA Kassel fragen, die waren damals die günstigsten.

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Gruß, Sven

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 Betreff des Beitrags: Re: Brennholz im Nebenerwerb starten
BeitragVerfasst: Donnerstag 1. September 2022, 11:53 
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Wohnort: 69234 Dielheim
Zitat:

Gewerbesteuer jedoch schon.
Wären vierteljährlicher Abschlag je nach dem von 100-250€ je Region und Hebesatz.
Da gibt es einen Freibetrag von 24.500 € für Einzelunternehmen und andere Gesellschaftsformen.

Ausserdem hoffe ich doch mal dass er mit seinem normalen Angestelltenverhältnis über den Grundfreibetrag kommt.
Also ist das mit Einkommensteuer zu versteuern und fertig.

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 Betreff des Beitrags: Re: Brennholz im Nebenerwerb starten
BeitragVerfasst: Donnerstag 1. September 2022, 12:09 
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Registriert: Samstag 2. April 2022, 12:17
Beiträge: 237
Bzgl. BG kannst du einfach mal bei der SVLFG anrufen. Ich habe selbst einen kleinen LuF Betrieb, daher stellt sich bei mir die Frage nicht, aber ich hatte mal überlegt, ob ich nebenbei ein wenig Brennholz verkaufe und mir dafür auch Stammholz liefern lasse. Ist schon ein wenig her, aber ich glaube, dass das grundsätzlich keine forstwirtschaftliche Tätigkeit ist. Wenn die Bäume aus dem eigenen Wald kommen, dann bekommt man das in der LuF unter, ansonsten war das damals schwierig. Ich habe es dann gelassen.

Bei uns gibt es ein paar Brennholzverkäufer, die das genauso machen. Da hat jeder eine normale schwarze Nummer und das läuft alles als Gewerbebetrieb. Mit LuF hat das bei denen nix zu tun.


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 Betreff des Beitrags: Re: Brennholz im Nebenerwerb starten
BeitragVerfasst: Mittwoch 5. Oktober 2022, 19:13 
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Moin!
Meine Empfehlung:
Wenn auch noch ordentlich Ausrüstung gekauft werden muss, dann zu Anfang auf die Kleinunternehmer-Regelung auf jeden Fall verzichten, weil man die Mehrwertsteuer voll wieder bekommt.
Nach 3 Jahren kannst Du dann wieder auf die Kleinunternehmer-Regelung optieren, wenn die Umsätze so gering sind.

Wenn man sich einen gebrauchten Traktor für 40000,-- netto holt spart man so 7600,00 Euro.

Letztlich ist es also eine Frage der Kalkulation. Wenn man auf Kleinunternehmer optiert, darf man natürlich auch nicht die Mehrwertsteuer von der bezogenen Ware im Einkauf sich wieder holen.

Grundregel:
Bei Wareneinsatz lohnt sich die Kleinunternehmerregelung eher nicht
Bei Dienstleistungen mit überschaubarem Werkzeug- und Maschineneinsatz hingegen schon.
Kleinunternehmer-Regelung nur bei Privatkundenstamm.

Mein Kumpel bietet IT-Dienstleistungen "PC-Doktor" für Privatkunden an. Da lohnt sich die Kleinunternehmer-Regelung. Würde er auch gewerbliche, Vorsteuer-abzugsberechtigte Kunden haben, müsste er auf die Kleinunternehmer-Regelung verzichten.

frogger

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PC-7414, FSA-85, FS-490 C-EM L, FS-560 C-EM, KM-130, HT-KM, FS-KM GSB 230-2, HT 131, TU-8, TU-16
Kaum zu glauben:McCulloch CS390- meine neue Leihhure aus dem Bauhhaus ; die PS-420SC ist mir zum Leihen doch zu schade)
Valmet M/88, Landmann J.G.L. 65 u.v.m.


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 Betreff des Beitrags: Re: Brennholz im Nebenerwerb starten
BeitragVerfasst: Donnerstag 18. Januar 2024, 16:14 
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Kann mir jemand was erzählen, der Brennholzverkauf im Rahmen eines Kleingewerbes verkauft?

Es ist ja hier nicht so, dass ich wie ein Kaufmann die Differenz von EK und VK als Gewinn angebe, da fallen ja jede Menge Nebenkosten an, von Geräten, Benzin, Stromkosten angefangen. Keine Ahnung, wie ich diese Kosten kenntlich machen kann, vor allem gegenüber dem FA. Und es geht hier nicht um zig Tausend Euro Gewinn im Jahr. Eigentlich werde ich auf absehbare Zeit gar keinen Gewinn machen unterm Strich.

Muss ich neuerdings eine Umsatzsteuer-Identnummer beantragen? Wozu, ich werde nie in den Preisbereich kommen.

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 Betreff des Beitrags: Re: Brennholz im Nebenerwerb starten
BeitragVerfasst: Donnerstag 18. Januar 2024, 21:40 
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Onkelrocco, Du bringst da ein paar Sachen durcheinander.
„Kleinunternehmer gemäß Paragraf 19 UStG“ bezieht sich nur auf die Vor-/Umsatzsteuer.
Du brauchst auf Deinen Rechnungen an Kunden keine Mehrwertsteuer ausweisen.
Im Gegenzug aber die bezahlte Vorsteuer für Deine Einkäufe aber auch nicht abziehen.
Du sparst Dir die Thematik Umsatzsteuer-Erklärung, Voranmeldung etc.
Zur Gewinnermittlung bist Du aber trotzdem verpflichtet, nämlich mit der sog. Einnahmen-Ausgaben-Überschuss-Rechnung.


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 Betreff des Beitrags: Re: Brennholz im Nebenerwerb starten
BeitragVerfasst: Donnerstag 18. Januar 2024, 22:45 
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Zitat:
Du brauchst auf Deinen Rechnungen an Kunden keine Mehrwertsteuer ausweisen.
Im Gegenzug aber die bezahlte Vorsteuer für Deine Einkäufe aber auch nicht abziehen.
Du sparst Dir die Thematik Umsatzsteuer-Erklärung, Voranmeldung etc.
Das weiß ich ja prinzipiell. Scheint wohl nur für Auslandsgeschäfte zwingend eine Umsatzsteuer-ID erforderlich zu sein. Da haben mich ein paar Seiten im Web verwirrt.

Etwas anderes als ein Kleingewerbe gibt für mich von den Mengen her keinen Sinn. Nun frage ich mich allerdings, wie ich Gewinn/Verlust deklariere. Ich entnehme nun mal meinen privaten Strom aus dem Haus zum Spalten und habe keinen Dienstwagen, um damit in den Wald zu fahren. Deklariere ich den Kauf einer Kettensäge als Ausgabe/Investition? Ich werde jahrelang nur Minus machen, wenn ich den Kauf des Waldes mit einkalkuliere. Über welchen Zeitraum gilt das?

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 Betreff des Beitrags: Re: Brennholz im Nebenerwerb starten
BeitragVerfasst: Donnerstag 18. Januar 2024, 22:57 
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Wie schon so oft geschrieben, das kann dir nur der Steuerberater als Gesamtpaket erläutern.
Aber wenn du planst jahrelang nur Minus zu fahren, meldet das 1Finanzamt dir dein Gewerbe ruckzuck mit dem Stichwort Liebhaberei ab.
Das hab ich schön öfter erlebt.
Du musst ganz normal deine Ausgaben nachweisen, zB für Strom mit Zwischenzähler und dein Privatwagen mit Fahrtenbuch ansonsten nix mit Betriebsausgabe.

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 Betreff des Beitrags: Re: Brennholz im Nebenerwerb starten
BeitragVerfasst: Donnerstag 18. Januar 2024, 23:08 
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Zitat:
Aber wenn du planst jahrelang nur Minus zu fahren, meldet das 1Finanzamt dir dein Gewerbe ruckzuck mit dem Stichwort Liebhaberei ab.
Das hab ich schön öfter erlebt.
Das glaube ich sofort. Problem ist, will ich etwas über Kleinanzeigen verkaufen muss ich es über ein gewerblich angemeldetes Konto machen. Sonst kicken die dir die Anzeige. Alles schon erlebt. Im Grunde egal, wie viel es ist. Wenn ich nur 10-20 rm im Jahr verkaufe rechtfertigt das eigentlich keine mögliche Gewerbeform.

Wie machen das andere Leute? Du kaufst Brachland, ein paar Forstpflanzen, hast nur Unkosten daran und keinerlei Ertrag die nächsten 30/40 Jahre. Ein Wald ist ja schließlich kein Kartoffelacker.

Im Grunde ist es bei mir ja auch Liebhaberei, verkaufen kann ich nur den Überschuss, den ich nicht für den Eigenbedarf verwerten kann.

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 Betreff des Beitrags: Re: Brennholz im Nebenerwerb starten
BeitragVerfasst: Freitag 19. Januar 2024, 06:15 
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Das kannst /sollst/musst du eigentlich ja auch in deiner EST Erklärung angeben ohne ein Gewerbe zu haben.

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 Betreff des Beitrags: Re: Brennholz im Nebenerwerb starten
BeitragVerfasst: Freitag 19. Januar 2024, 09:17 
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Du kannst von privat sehr wohl Brennholz an privat verkaufen, ohne dass da Steuern anfallen!
Wenn das ganze aber Ausmaße von mehreren Hunderten von Ster pro Jahr erreicht, dann ist es gewerblich mit allem bürokratischem/steuerlichem Rattenschwanz!


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 Betreff des Beitrags: Re: Brennholz im Nebenerwerb starten
BeitragVerfasst: Freitag 19. Januar 2024, 09:52 
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Ganz ehrlich, ich habe zwei Gitterboxen (2x 0,8 rm) und einmal 4 rm angeboten, weil ich einfach den Platz zum Lagern brauche. Der größere Posten, da muss mich jemand angeschissen und als pseudo-gewerblich gemeldet haben. Trotz Widerspruches lässt sich Kleinanzeigen nicht davon abbringen, dass ich gewerblich Holz handeln würde und einen gewerblichen Account anlegen soll! Ich wollte das tun, nicht aber auch noch großartig Steuern zahlen für den lächerlichen "Gewinn" den ich damit mache. Alleine für die MS400, die ich letztes Jahr bei einem Händler gekauft habe müsste ich schätzungsweise 15 rm Holz verkaufen, um da ansatzweise in den Gewinnbereich zu kommen.

Wenn ich die Kosten für den Erwerb meines kleinen Waldes letztes Jahr dazu als Invest ansetze (Zeitraum?) werde ich somit die nächsten 10 Jahren mit einem Holzverkauf keinen realen Gewinn machen.

Ich überlege einfach, was nun für mich das Beste ist. Ich lasse das mit Kleinanzeigen und hänge ein Verkaufsschild am Brett bei Kaufland ran?

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 Betreff des Beitrags: Re: Brennholz im Nebenerwerb starten
BeitragVerfasst: Freitag 19. Januar 2024, 11:45 
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Ich habe mich da auch gerade angefangen mit zu beschäftigen und mit eigenem Wald ist das ja nochmal eine andere Sache, da sind das ja theoretisch Einnahmen aus Forstwirtschaft die auch so versteuert werden. Soweit ich es jetzt verstanden habe mit 5,5% USt pauschal (die man behalten kann) und 55% Kosten die man pauschal absetzen kann. Dazu sind 900€ / Jahr aus Land- und Forstwirtschaft steuerfrei, das heißt du kannst 2000€ Umsatz (2000 - 55% = 900€) jedes Jahr machen ohne das zu versteuern. Kosten fürs anpflanzen kann man darüber hinaus wohl extra absetzen jenachdem. Außerdem geht das landwirtschaftliche Wirtschaftsjahr von Juli - Juni und man kann die Erlöse aus dem Forst dann immer auf 2 Kalenderjahre aufteilen, auch keine schlechte Sache wenn man nur ab und an Einnahmen aus dem Wald hat.

Den Waldkauf kann man anscheinend leider nicht wirklich absetzen, nur die darauf stehenden Bäume aber das ist wohl recht kompliziert, ganz bin ich da nicht durchgestiegen. Wie gesagt habe ich mich damit auch erst angefangen zu beschäftigen, also keine Gewähr für absolute Richtigkeit, im Zweifel müsste man das nochmal mit einem Steuerberater durchgehen der sich damit auskennt.

Hier nochmal was dazu aus einem anderen Forum:
https://www.landtreff.de/allgemeine-fra ... 80117.html

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