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BeitragVerfasst: Montag 4. Dezember 2023, 11:25 
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Registriert: Montag 4. Dezember 2023, 10:34
Beiträge: 1
Moin!

Meine Fragen richten sich in Richtung Arbeitsschutz und speziell der DGUV Information 214-059 und inwieweit wir mit unserem Betrieb verpflichtet sind unsere Mitarbeiter im Modul A auszubilden.
Wir stauen Überseecontainer und nutzen zur Ladungssicherung Holzkanter (ca.240cmx10cmx10cm), die größtenteils schon auf die richtige breite zugeschnitten geliefert werden. Dennoch kommt es hin und wieder vor, dass diese Kanter auch mit unseren Kettensägen (Schwetlänge ca 35cm) bearbeitet werden müssen.
Wie oben schon erwähnt, würden wir gerne wissen, in wie wir verpflichtet sind nach der genannten DGVU zu Schulen oder ob eine schriftliche Einarbeitung durch einen erfahrenen Mitarbeiter und das Tragen einer PSA ausreicht. Sollte dies der Fall sein, gibt es dazu Vorgaben, wie eine Einarbeitung auszusehen hat und wie so ein Protokoll aufgebaut sein muss? Eine weitere Frage wäre zur PSA. Müsste jeder Mitarbeiter eine eigene PSA haben oder können sich auch mehrere Mitarbeiter z.B. eine Schutzbrille und entsprechende Schnitzschutzhosen teilen (Hygiene?)?

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

TLA


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BeitragVerfasst: Montag 4. Dezember 2023, 13:46 
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Registriert: Freitag 13. Oktober 2023, 07:49
Beiträge: 1864
Wohnort: Nord-Saar
persönliche Schutzausrüstung -> pro Person, sonst ist es nicht persönlich.

Ja, der oder die Mitarbeiter müssen zur Schule.
"Kettensägenschein Modul A" reicht meiner Meinung nach.
Mit der BG abklären.
Und, da gewerblich, die Befähigung im Sinne von § 7 DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“.
Ob noch ne körperliche Untersuchung fällig wird, könnt ihr mit eurer zuständigen BG abklären.


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BeitragVerfasst: Montag 4. Dezember 2023, 13:51 
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Moderator
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Registriert: Sonntag 26. August 2012, 17:47
Beiträge: 28009
Wohnort: Dormagen
Es reicht auch aus, wenn man als Schutzkleidung einen Satz Beinlinge (Chaps) für alle bereitstellt.
Ob und inwiefern eine Einweisung oder Schulung erforderlich ist,
da sollte die zuständige BG der Ansprechpartner sein...

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BeitragVerfasst: Montag 4. Dezember 2023, 13:58 
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Registriert: Freitag 13. Oktober 2023, 07:49
Beiträge: 1864
Wohnort: Nord-Saar
Reichen so Chaps im gewerblichen Betrieb echt aus? Würde mich mal interessieren,
auch wie das dann mit dem Schuhwerk aussieht?
Sollte er evtl. auch mit der BG klären.
Überhaupt sind die die Einzigen, welche da ne wirklich sattelfeste Angabe machen können.


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BeitragVerfasst: Montag 4. Dezember 2023, 14:02 
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Registriert: Samstag 27. September 2014, 15:36
Beiträge: 161
Ich will jetzt nichts falsches sagen, aber es kommt auch auf die Branche an ob Sägeschein erforderlich oder nicht. Zum Beispiel Dachdecker und Schreiner brauchen kein Modul aber Gärtner und Forstwirte schon. Glaube da ist die Berufsgenossenschaft die für dich zuständig ist der bessere Ansprechpartner für deine Frage.


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BeitragVerfasst: Montag 4. Dezember 2023, 14:08 
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Moderator
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Registriert: Sonntag 26. August 2012, 17:47
Beiträge: 28009
Wohnort: Dormagen
Beinlinge bieten denselben Schutz wie Hosen der Form A.
Von daher dürfte es dahingehend keinerlei Probleme geben...

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BeitragVerfasst: Montag 4. Dezember 2023, 14:56 
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Registriert: Freitag 23. Mai 2008, 00:12
Beiträge: 205
Hallo,

bevor ich mir über PSA den Kopf zerbreche, würde ich fragen: Tut das Not?

Ein Kantholz 10x10cm kann man mit der Akku-Säbelsäge durchschneiden, bevor Jemand eine Kettensäge mit Verbrenner gestartet hat. Und Niemand wird ernsthaft erwarten, dass ein Mitarbeiter erst Beinlinge umschnallt, bevor er hin und wieder ein Kantholz ablängt. Wenn er 8 Stunden am Tag nur sägt, ist das eine andere Situation.
Dann bleibt noch die Frage nach Fuß- und Gehörschutz bei Kettensägen.

PSA soll persönlich sein, das ist richtig. Aber bei Beinlingen sehe ich da keine hygienischen Probleme, weil sie nicht auf der Haut sondern über der Kleidung getragen werden. Hier muss man aber auf die Größe achten auf Grund verschiedener Beinlängen. Es bringt nix, wenn die Dinger bei dem einen knapp unterm Knie enden und sein Kollege beim gehen unten drüberstolpert.

Wegen einer Qualifizierung (Lehrgang, Prüfung...) würde ich nicht nur den BG-Onkel fragen, sondern auch den zuständigen Arbeitsmediziner, die Fachkraft für Arbeitssicherheit und den Betriebsrat (falls vorhanden). Wichtig: Die haben alle nur beratende Funktionen. Entscheiden muss alleine der Unternehmer - er muss es ja auch verantworten. Das Stichwort lautet: Gefährdungsbeurteilung. Man muss für Außenstehende nachvollziehbar dokumentieren, warum man so oder so entschieden hat. Dann ist das sauber und rechtssicher.

Gruß Reinhard


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BeitragVerfasst: Montag 4. Dezember 2023, 15:06 
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Moderator
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Registriert: Sonntag 26. August 2012, 17:47
Beiträge: 28009
Wohnort: Dormagen
Der Vorschlag mit der Säbelsäge ist top :DH:
Ich hab damit im Sommer beim Dachbau vom Schuppen auch 10er Kanthölzer abgelängt,
das geht super.
Vor allem auch entlang der Containerwand kann man damit super arbeiten...

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BeitragVerfasst: Montag 4. Dezember 2023, 15:24 
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Registriert: Freitag 13. Oktober 2023, 07:49
Beiträge: 1864
Wohnort: Nord-Saar
Zitat:
Von daher dürfte es dahingehend keinerlei Probleme geben...
rein technisch klar, aber ob die Onkels von der BG das auch so sehen?
Die sind ab und an schon sehr kreativ.
Aber ok, die müssen halt auch bezahlen, wenn`s dumm kommt.

Ohne Anfrage bei der BG kommt der da nicht raus.


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BeitragVerfasst: Montag 4. Dezember 2023, 15:29 
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Registriert: Freitag 13. Oktober 2023, 07:49
Beiträge: 1864
Wohnort: Nord-Saar
Zitat:
Ein Kantholz 10x10cm kann man mit der Akku-Säbelsäge durchschneiden ...

...Das Stichwort lautet: Gefährdungsbeurteilung. Man muss für Außenstehende nachvollziehbar dokumentieren, warum man so oder so entschieden hat.
Dann ist das sauber und rechtssicher.
Säbelsäge ist hier genau richtig.
Geht wunderbar und hat auch kein Kabel.

Das mit der Gefährdungsbeurteilung ist richtig.
Nur wenn der Unternehmer es zu locker darstellt und es passiert leider ein Unfall, kann die BG hinterher für
die Zukunft Auflagen erteilen.
Daher wie du sagst, alle Ansprechpartner in`s Boot holen, durchsprechen und dann bekommt das Hand und Fuß.


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BeitragVerfasst: Montag 4. Dezember 2023, 17:29 
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Registriert: Freitag 23. Mai 2008, 00:12
Beiträge: 205
Hallo,

ich habe über 30 Jahre als Fachkraft für Arbeitssicherheit gearbeitet, daher kenne ich diese Spielchen alle.

Bevor man sich mit der BG auseinandersetzt, muss man recherchieren: Was ist Gesetz? Staatliches Recht ist höherwertig als die Spielregeln der BG. Und eine DGUV-Information hat, wie der Titel schon sagt, erst mal nur informellen Charakter und den Status einer Empfehlung. Mit anderen Worten: Wenn man sie umsetzt, darf man vermuten, nichts falsch zu machen. Man hat aber das Recht, davon abzuweichen, wenn man die Beschäftigten auf andere Weise schützt.

Gruß Reinhard


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BeitragVerfasst: Dienstag 5. Dezember 2023, 08:12 
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Registriert: Dienstag 2. Dezember 2008, 11:58
Beiträge: 2340
Wohnort: Pressig, Oberfranken
Zitat:
...
Dennoch kommt es hin und wieder vor, dass diese Kanter auch mit unseren Kettensägen (Schwetlänge ca 35cm) bearbeitet werden müssen.
...
TLA
Moing,
ich würde dafür eine 20.-€ Bügelsäge von Bahco nehmen und einen Schnittschutzkettenhandschuh aus dem Fleischereifachbedarf für die BG.
Die Arbeiten dürfen natürlich nur von nachweislich geschulten und eingewiesenen Personen ausgeführt werden!

_________________
Gruß,
Christian
Work,don't play...


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BeitragVerfasst: Montag 15. April 2024, 18:39 
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Registriert: Sonntag 8. November 2020, 12:23
Beiträge: 290
Zitat:
Hallo,

ich habe über 30 Jahre als Fachkraft für Arbeitssicherheit gearbeitet, daher kenne ich diese Spielchen alle.

Bevor man sich mit der BG auseinandersetzt, muss man recherchieren: Was ist Gesetz? Staatliches Recht ist höherwertig als die Spielregeln der BG. Und eine DGUV-Information hat, wie der Titel schon sagt, erst mal nur informellen Charakter und den Status einer Empfehlung. Mit anderen Worten: Wenn man sie umsetzt, darf man vermuten, nichts falsch zu machen. Man hat aber das Recht, davon abzuweichen, wenn man die Beschäftigten auf andere Weise schützt.

Gruß Reinhard
Du hast absolut recht - und doch auch wieder nicht.

Wie Du weißt, ist der Arbeitgeber hauptverantwortlich für den Arbeitsschutz und "Adressat" aller Vorschriften im Arbeitsschutz.

Seine oberste Pflicht bezüglich des Arbeitsschutzes ist es, dass höchstmögliche Schutzniveau anzustreben und eine ständige Verbesserung anzustreben.
Nachzulesen z.B. in den §§ 3 und 4 des Arbeitsschutzgesetzes.

Darauf beruht auch die Hierarchie der Schutzmaßnahmen, Gefahr vermeiden, technische Schutzeinrichtung, organisatorische Schutzmaßnahme (z.B. Schulung), PSA.

Gerade bei Arbeitsmitteln (Maschinen, Geräte, Werkzeuge) gelten, falls es kein entsprechendes "verbindliches" Regelwerk gibt, die Angaben der Hersteller, sprich die Bedienungsanleitung.
Z.B. aus § 3 (4) der Betriebssicherheitsverordnung.

Motorsägen sind hauptsächlich für das Arbeiten im Wald gedacht, und entsprechend gibt der Hersteller hier die PSA vor.
Die BAs die ich von Motorsägenherstellern kenne, verlangen das volle Programm an PSA, Hose, Handschuhe, Schuhe, Helm, Gesichts- und Gehörschutz (Jacke)?
Da wird es evtl. eng mit den "Chaps".

Das nur geschultes (unterwiesenes) Personal die Hand an die Kettensägen legen dürfte, versteht sich selbstverständlich und entbehrt jeder Diskussion.

Säbelsägen wären hier gar keine schlechte Idee, da das Verletzungsrisiko und die zu erwartende Verletzungsschwere meiner Meinung nach erheblich geringer wären als mit Kettensägen und ich glaube nicht (weiß es aber auch nicht wirklich), das in den BAs von Säbelsägen Schnittschutz verlangt wird.

Und auf andere Weise schützen, ja, das auch, aber nur wenn diese andere Maßnahme ein Schutzniveau bietet welches mindestens genau so hoch oder höher ist, wie die empfohlene Schutzmaßnahme.

Staatliches Recht "sticht" BG-Recht, auch das ist korrekt.
Aber wenn staatliches Recht etwas nicht regelt, gilt das Regelwerk der BG, und die BG-Vorschriften ("DGUV-Vorschriften") sind ohnehin rechtlich bindend.
Lediglich die "Regeln" und "Informationen" bieten Handlungsspielraum.

Außerdem braucht ein Richter lediglich eine "Rechtsnorm" um ein Urteil fällen zu können, das können Vorschriften aber auch tatsächliche Normen (DIN, EN, usw.) sein.
Ich komme aus dem Baubereich, dort kommen z.B. die DIN 4123, 4124 oder 4420er Reihe u.v.m. infrage.

Auch ich wünschte dass das Arbeitsschutzrecht einfacher strukturiert und verständlicher wäre, ist es aber nicht, deshalb gibt es halt auch für jedes Unternehmen Spezialisten, Sicherheitsfachkräfte und Betriebsärzte.
Jedes Unternehmen hat sie, nur wissen es, vor allem kleinere Unternehmen meist nicht.

Eine Gefährdungsbeurteilung ist hier der einzig richtige Weg, zu erstellen am Besten von der Sicherheitsfachkraft, die sich dann auch mit der zuständigen BG abstimmen kann.
Letzteres wird ohnehin viel zu selten in Anspruch genommen, man könnte eine Menge Ärger im Vorfeld vermeiden.

Lange Rede - gar kein Sinn: Ich würde die SiFa mit der Nase auf die Säbelsäge stoßen, scheint mir eine eleganter Lösungsansatz.

_________________
:stihl: MS250 40cm
:stihl: MS044 45cm
:stihl: MS261 40cm

Husqvarna FS 135R
Diverse Gransfors Bruks und Fiskars Äxte


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BeitragVerfasst: Mittwoch 17. April 2024, 12:35 
Offline

Registriert: Samstag 7. Februar 2015, 17:48
Beiträge: 1318
Wohnort: 41468 Neuss
Vor allem, warum gerade jetzt diese Frage? Wenn die Firma das schon länger macht, wie wurde es gehandhabt?
Die BG wird da also schon länger zuständig sein und hat schon früher ggfs. was angeordnet, oder eben auch nicht.

_________________
:Husky: 525 PT5s, 340, 455, 372 XP, 592 XP, 3120 XP :echo: CS 620 SX :partner: 351; Shindaiwa 251Ts; 501 SX; HITACHI CS 40Y; 3 Freischneider
Trecker: Iseki TH4335AL mit Tajfun EGV35


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