Zitat:
Man darf z.B. im Sommer keine Hecken zurückschneiden
BLÖDSINN! Von 1.3. bis 1.10. sind außerhalb von geschlossenen Nutzwaldgebieten Komplettendnahmen oder Rodungen durch das Bundesnaturschutzgesetz untersagt und müssen außer bei Gefahr in Verzug genehmigt werden! Gärtnerische Eingriffe, Pflegearbeiten oder Gartenbauliche Maßnahmen sind ganzjährig genehmigungsfrei.
das ist in Deutschland der Mindeststandart manche Komunen, z.B. Nürnberg oder München gehen darüber hinaus und beschränken z.B. das Stadtgebiet extra.
Hatte so schon Aufträge wo alles ab BHD20cm Genehmigungspflichtig ist oder Habitatbäume mit Efeu nicht angerührt werden dürfen oder Bäume im Randbereich von Grundstücken nur durch Firmen mit Zertifikaten bearbeitet werden dürfen. In kleineren Komunen kenne ich Gartenbaufirmen, welche für Städte arbeiten, in welchen auch heute KEINE Schnittschutzhose oder Motorsägenscheine vorhanden sind
für einen solchen Auftraggeber war ich letzten Herbst als Sub tätig und hab die Baustelle vorzeitig verlassen, als das mir zugewiesene Bodenpersonal in Sneakers und Jeans mit ner alten
MS026 anrückten
Auch hier wurde meine Rechnung beglichen!
Wenn man im Sommer keine Hecken schneiden dürfte, wären die meißten Gartenbauer und Lohner Pleite und die Straßenmeisterreien hätten mehr Klagen als Arbeitsstunden!
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von
bis
viele Arbeitsgeräte vorhanden