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BeitragVerfasst: Sonntag 16. April 2023, 12:48 
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Registriert: Samstag 15. April 2023, 14:32
Beiträge: 1
Servus aus der Bodenseeregion,

wir möchten ein Gewerbe für den Brennholzverkauf anmelden und dazu hätte ich eine Frage an die bereits erfahrenen Nutzer hier.
Der ein oder andere Brennholzverkäufer liest bestimmt mit :)

Und zwar haben wir vor einigen Jahren damit angefangen unser eigenes Brennholz aufzuarbeiten und haben daran Freude gefunden.
Nach und nach haben wir auch für die nähere Familie Brennholz aufgearbeitet und der Maschinenpark wuchs.

Mittlerweile haben wir einen guten Vogesenblitz Spalter, ein Bündelgerät, eine Binderberger Wippkreissäge und den passenden Auto-Anhänger.
Da wir inzwischen mehr Holz liegen haben als wir verbrauchen können, würden wir das gerne auch verkaufen → ergo brauchen wir ein sauber angemeldetes Kleingewerbe/Nebengewerbe.

Zu erwähnen ist, dass wir damit nicht nach dem großen Reibach streben. Wenn man Maschinen, Fuhrpark und Betriebsstoffe rechnet, bleibt da am Ende eh kein Reichtum über.
Die Maschinen sind aber eh schon da, Quelle für Holz ist vorhanden und wir haben einfach Spaß daran, machen im Jahr um die 100 RM und wollen das nun auch verkaufen, ohne Steuern zu hinterziehen oder angezeigt werden zu können.
Wenn dabei am Ende noch was übrig bleibt - na umso besser. :)

Beim organisatorischen/steuerlichen bin ich eigentlich ganz fit.
Also ob Einzelunternehmung oder GbR, Regelungen zum Kleingewerbe bzw. die Kleinunternehmerregelung, vereinfachte Buchhaltung bis zu Gewissen Umsatzgrenzen usw
Da hab ich keine Fragen

Soviel zur Einleitung
Jetzt zur eigentlichen Frage:


Wenn man ein Gewerbe anmeldet kommen ja verschiedene Organisationen und halten die Hand auf.
In diesem Fall wäre das wohl die IHK und die BG Holz.

IHK
Sobald man ein Gewerbe anmeldet, ist die Mitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer oder in der Handwerkskammer Pflicht.
Da Brennholzaufarbeiter eher kein Handwerksberuf ist, wäre wohl die IHK zuständig.
Aber Industrie und Handel trifft auf Brennholzaufarbeiter ja auch nicht wörtlich zu.

Wäre man reiner Händler, also fertiges Brennholz einkaufen und weiterverkaufen → Handel
Stammholz einkaufen, aufarbeiten (spalten, trocknen, sägen), weiterverkaufen → auch Handel??


Der IHK Beitrag ist ja aber überschaubar und bei kleinen Unternehmungen oft sogar beitragsbefreit.
Trotzdem frage ich mich, ob man als Brennholzaufarbeiter in die IHK muss oder nicht.

Berufsgenossenschaft Holz und Metall BGHM
Die gesetzliche Unfallversicherung der BG ist wohl Pflicht und bestimmt auch sinnvoll (gibt ungefährlichere Tätigkeiten als Brennholz aufzuarbeiten)
Trotzdem habe ich schon in Foren gelesen, dass man als Brennholzverkäufer bei der Gewerbeanmeldung lieber Brennholzhändler statt Brennholzaufarbeitung angeben soll, da man so die BG und ihre Beiträge von der Backe hätte.


Daher die eigentliche Frage:
Wie würdet ihr das Gewerbe/die Tätigkeit (Stammholz kaufen → 1m sägen → spalten → trocknen → sägen → verkaufen) in der Gewerbeanmeldung benennen?
Weil anscheinend hängt von der Benennung unter anderem ab, in welche Kammer man fällt und ob/an wen man Unfallversicherung zahlen muss.

• Brennholzservice
• Brennholzaufarbeitung
• Brennholzhändler

Das sind verschiedene Bezeichnungen, die ich dazu schon gefunden hab.
Wobei man in der Anmeldung neben der Benennung ja auch noch die Tätigkeit beschreiben muss.
Spätestens da ist dann ja sowieso klar, um welche Tätigkeit es sich schlussendlich handelt.
Ich frage mich halt, weil ein Bekannter sagte, dass man bei der Anmeldung mit den richtigen Begrifflichkeiten Mitgliedschaften und unnötige Beiträge optimieren könnte.

Bevor ich jetzt was blödes in die Anmeldung schreibe, wollte ich mal den Austausch suchen

Grüße aus der Nähe von Konstanz :DH:


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BeitragVerfasst: Sonntag 16. April 2023, 21:23 
Offline

Registriert: Samstag 5. März 2016, 20:17
Beiträge: 2557
Wohnort: Oberösterreich
ich kann Dir als nicht Deutscher nur unsere Gesetze erklären, was Dir sicher nicht helfen wird, aber vielleicht einen Anhaltspunkt.
Zitat:
Und zwar haben wir vor einigen Jahren damit angefangen unser eigenes Brennholz aufzuarbeiten
wenn es eigenes Holz aus dem eigenen Wald ist ist es in der Regel als Urprodukt zu sehen, bei den keine zusätzliche Besteuerung oder Gewerbetätigkeit erfolgt/vorliegt, die erfolgt ja schon über dem Grundbesitz nach Einheitswert bei Pauschalierung oder durch Einnahmen-Ausgabenaufzeichnung/Teilpauschalierung/Buchführung bei größeren Grundbesitz oder der Option in der Sozialversicherung.
So viel ich verstanden hab wird aber (auch oder?) ausschließlich Holz aufgearbeitet, das nicht vom eigenen Wald stammt, und kein eigener Wald vorhanden ist???,
dann wird es natürlich schwieriger, viel Erfolg.

Mein Vorschlag (Wenn das Holz nicht aus Deinen Wald ist), eine Private Unfallversicherung als Eigenschutz und abwarten es wird sich dann alles fügen so das es für Dich Passt.


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