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Haftungsausschluss Selbstwerbung
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Autor:  Pusha [ Dienstag 7. März 2023, 19:08 ]
Betreff des Beitrags:  Haftungsausschluss Selbstwerbung

Hallo in die Runde,

ich mache jedes Jahr so ca 20 RM Brennholz für meinen Ofen. Das kaufe ich immer als Polterholz bei den Landesforsten und bereite es dann im Wald mit meinem Vater auf. Mache auch öfter Brennholz für Freunde und Bekannte. Im vergangenen Jahr habe ich durch die Energiekrise auf einmal sehr viele Freunde und Bekannte gehabt und habe ein Gewerbe angemeldet, weil das ganze doch einen größeren Umfang angenommen hat. Das war auch alles problemlos soweit und der Verkauf läuft mittlerweile sehr gut. Jetzt bereitet mir diese Haftungserklärung, die man immer unterschreiben muss, etwas Sorgen. Dort steht ja, dass man das Holz als Privatperson aufarbeitet und eben nicht gewerblich. Da ich keine schlafenden Hunde wecken wollte, habe ich die Förster nie gefragt, was es mit diesem Passus auf sich hat. Kann mir das jemand hier im Forum erklären? Geht es da nur um den gesetzlichen Unfallschutz im Falle eines Unfalls oder hat es noch andere Gründe, dass ich bestätigen muss, als Privatperson zu handeln?
Im kommenden Jahr möchte ich da mit offenen Karten spielen. In diesem Jahr war das noch keine Option, da meine Landesforst nur an Privatpersonen verkauft hat und nicht an neue gewerbliche Kunden. Habe auch nur eine geringe Menge erworben (100Rm ca) und den Rest von Großhändlern gekauft, die aber mehr also doppelt so teuer wie die Landesforsten sind.

Autor:  Stihlerdeutz [ Dienstag 7. März 2023, 21:30 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Haftungsausschluss Selbstwerbung

Da geht es nur um die Haftung. Als Privatperson zahlt wenn dir was passiert deine krankenkasse. Als gewerblicher die BG und deine Berufshaftpflicht.

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