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 Betreff des Beitrags: Vermietung Vogesenblitz VMR 17
BeitragVerfasst: Mittwoch 8. Februar 2023, 12:26 
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Registriert: Mittwoch 8. Februar 2023, 12:01
Beiträge: 2
Servus zusammen,

ich bin neu hier im Forum und hätte gleich eine Frage an euch.

Ich habe mir einen Vogesenblitz VMR 17 mit Straßenfahrwerk gekauft und möchte ihn in der ungenutzten Zeit vermieten.
Muss man hierfür ein Gewerbe anmelden?
Wie ist es mit der Haftung bei einem Arbeitsunfall?

Hat hier jemand Erfahrung?

Vielen Dank.

VG
Daniel


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 Betreff des Beitrags: Re: Vermietung Vogesenblitz VMR 17
BeitragVerfasst: Mittwoch 8. Februar 2023, 13:47 
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Registriert: Freitag 8. Juli 2022, 11:21
Beiträge: 76
Es gibt sicherlich noch jemand der es kompetenter beantworten kann als ich. Ich habe mich auch schon mal mit der Thematik beschäftigt, habe ich doch einige spezielle Metallbearbeitungs- und Baumaschinen die dann und wann mal wer leihen möchte. Für mich alleine war es aufgrund der ganzen erforderlichen Dinge uninteressant, wobei ich zumindest zuvor schon ein Kleingewerbe angemeldet hatte. Für die paar Fälle wo jemand eine meiner Maschinen braucht, kann ich das aber somit rechtskonform über einen befreundeten Mietpark erledigen.

Voraussetzungen sind soweit ich weiß:

- Du brauchst ein (Klein-)Gewerbe und musst entsprechend Steuern abführen
- Du brauchst eine Betriebshaftpflichtversicherung
- Deine Leihgeräte müssen zumindest Jährlich nach DGUV V3 geprüft werden.

Das wird für einen einzelnen Holzspalter schnell mehr als uninteressant werden... Nebenbei zu dem was du von Rechtswegen brauchst... Die Leute arbeiten dir das Zeug auf... ohne Gnade und ohne Rücksicht... Stell dich schon mal auf viele ärgerliche und teure Reperaturen ein...

Für teurere Geräte kannst du sicher eine Maschinenbruchversicherung abschließen, da bist idr. aber auch gleich mit 500 - 2000€ Selbstbehalt dabei... Für einen Holzspalter wird das nicht lohnen und vermutlich auch nur dann greifen, wenn jemand das Teil umschmeisst... Für technische Defekte aus unsachgemäßer Nutzung, Verschleiß und Überlastung greift die auch nicht.


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 Betreff des Beitrags: Re: Vermietung Vogesenblitz VMR 17
BeitragVerfasst: Mittwoch 8. Februar 2023, 14:00 
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Registriert: Dienstag 22. Dezember 2020, 15:42
Beiträge: 2933
Wohnort: Randberlin Nord
Es sei denn Du hast nur "sonstige Einnahmen" von 256 € pro Jahr meine ich, dann geht das ohne Gewerbe.

_________________
Gruß aus Randberlin Nordost, Rocco

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 Betreff des Beitrags: Re: Vermietung Vogesenblitz VMR 17
BeitragVerfasst: Mittwoch 8. Februar 2023, 14:18 
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Registriert: Mittwoch 8. Februar 2023, 12:01
Beiträge: 2
Zitat:
.

Ok. Ja ich hab mir schon gedacht das es erstmal viel Aufwand ist.
Zumal ich nicht mal weis ob er sich bei uns in der Gegend überhaupt vernünftig vermieten lässt.


Zuletzt geändert von Eichsi am Mittwoch 8. Februar 2023, 15:18, insgesamt 1-mal geändert.
Überflüssiges Vollzitat entfernt


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 Betreff des Beitrags: Re: Vermietung Vogesenblitz VMR 17
BeitragVerfasst: Mittwoch 8. Februar 2023, 18:49 
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Registriert: Mittwoch 22. November 2017, 17:36
Beiträge: 2137
Wohnort: Landkreis Ludwigslust
Die Frau, das Auto und Werkzeuge verleiht man nicht. :pfeifen:

Borgen bringt Sorgen. :pfeifen:

_________________
:stihl: :stihl: :stihl: MS 170D, MS 290, MS 261, MS 462
Wippsägen noch von Opa :klatsch:
Eigenbau Holzspalter
Mts82 mit Frontlader und Thk 5.
Eigenbau Rückewagen mit Atlas Bauernlader.


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 Betreff des Beitrags: Re: Vermietung Vogesenblitz VMR 17
BeitragVerfasst: Mittwoch 8. Februar 2023, 19:25 
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Registriert: Dienstag 20. Februar 2007, 14:33
Beiträge: 2006
Wohnort: Gelnhausen
Das die Werkzeuge sicher sein müssen und geprüft, ist auch klar, ob das mit den 256.-€ stimmt, weiß ich nicht, aus dem Bauch raus dürfte es mehr sein, einfach mal beim Finanzamt fragen. Tatsache ist aber, du kannst Fahrten absetzen, die du z.B. zum Bringen des Spalters zum Kunden hast, ebenso Fahrten zur Werkstatt, Prüfgebühren, Reparaturen... Das wird noch von den sonstigen Einnahmen abgezogen, ebenso eine Abschreibung. Frag doch mal beim Finanzamt nach, die können dir Auskunft geben über Höhe und Art der Einnahmen, ebenso wie die Anlieferung nachzuweisen ist (Fahrtenbuch für die Anlieferung..).

Rudi


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 Betreff des Beitrags: Re: Vermietung Vogesenblitz VMR 17
BeitragVerfasst: Donnerstag 9. Februar 2023, 14:27 
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Registriert: Mittwoch 17. Januar 2007, 18:11
Beiträge: 2899
Wohnort: Baden-Württemberg
Wenn du aber nach 5-7 Jahren nicht richtig in der Gewinnzone landest und mehr abschreiben kannst als Gewinnen wird das Finanzamt dir deinen Spalterverleih als Liebhaberei einstufen und alles zurückverlangen, was du gegenrechnen konntest plus Zinsen.
Da kennt das Finanzamt keine Gnade.
Das Internet ist voll von solchen Negativbeispielen.

D.h. also, lieber nach ein paar Jahren seinen Spalterverleih schließen, wenn man dadurch nur sein Hobby finanziert hat, bevor das Finanzamt an der Steuertüre klopft.


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