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BeitragVerfasst: Montag 7. November 2022, 19:39 
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Moin!

Hoffentlich bringe ich das jetzt nicht als schon als Zehnter.
Kennen ja alle Traktorbesitzer das Thema mit dem zulassungsfreien Anhänger für LoF Wirte.
Hier einmal jemand der erwischt wurde, mit so einem Hänger als nicht Bauer.

Link: https://www.youtube.com/watch?v=bkmBi3ti3GI



Ich hoffe das eingebette Video wird auch sichtbar, zeigt mir das Eibrett nicht an…

Gruß, Marc


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BeitragVerfasst: Montag 7. November 2022, 19:56 
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Beiträge: 2899
Wohnort: Baden-Württemberg
Es ist immer wieder erstaunlich, wie penibel der Staat die fast Vollkommenheit der Verkehtsteilnehmer einfordert, die Gesetzeserlasser selbst bei verursachen von Todesopfer durch Schlamperei und Behördenversagen straffrei ausgehen!


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BeitragVerfasst: Montag 7. November 2022, 20:04 
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Registriert: Dienstag 26. März 2013, 18:02
Beiträge: 1560
Die 25kmh Regel ist aber auch einfach nicht mehr zeitgemäß.


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BeitragVerfasst: Montag 7. November 2022, 22:26 
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Beiträge: 554
Wohnort: Vo dr Alb ra
2/3 der deutschen Strassenverkehrsordnung ist total überholt. Ein undurchschaubarer Dschungel von veralteten Regeln und Gesetzen, die kein Mensch versteht.
Und wenn wir ehrlich sind, auch nicht mehr verstehen wollen. Ich hab den ganzen Mist in diesem Land mehr als satt.
Du kannst diesen verweichlichten und politisch eingebremsten "Volkssturm", den die Polizei noch einstellt, auch nicht mehr zum Verbrecher jagen, einsetzen. Zum Bürger schikanieren allemal.
Sehe das ganz Easy. Bei uns hier blicken nicht mal die Polizisten richtig durch.

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Gruß von Gewisawer
:dolmar: 5000H, 350SC, 115i, 122
:makita: DCS7900, IRUS U300, Massey Ferguson 132A, Bowell EFGC 105H, Schmitt/IMeG Kipper 2213, Jansen Spalter TS18
Mc Cullooch CS42


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BeitragVerfasst: Montag 7. November 2022, 23:05 
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Registriert: Samstag 22. Dezember 2018, 12:07
Beiträge: 448
Bei uns in D läuft vieles schief, keine Frage, aber wo ist es besser? Würde mich wirklich interessieren.

Gruß, Christian

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BeitragVerfasst: Dienstag 8. November 2022, 01:04 
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Das ist halt Fernsehen: 70 Euro Bußgeld und ein Punkt - unrealistisch, da kommen dann noch Kosten durch die Staatsanwaltschaft nach.

Allerdings ist es auch selten dämlich, kein Folgekennzeichen zu haben und die 2,50€ für das Geschwindigkeitsschild sparen zu wollen.

Manche versuchen das Weglassen des 25km/h-Schildes als Trick, damit es nicht so auffällt, wenn sie dann mit dem Zug 50 fahren. Das sind dann Anhänger, die bauartbedingt nicht schneller dürfen. Und dann gibt es auch die Variante, einen 40km/h-Anhänger (meistens Güllefaß) als 25km/h zulassungsfrei zu betreiben, um die Versicherung und den TÜV zu sparen; gefahren wird dann trotzdem 40+.

Es ist vielleicht ganz gut, wenn da genauer hingeschaut wird, damit der Mißbrauch des Privilegs nicht zur Abschaffung desselben führt. :wink:


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BeitragVerfasst: Dienstag 8. November 2022, 18:37 
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Also, das ich für den Halter angestellt sein müsse, ist mir Neu! Es reicht eine mündliche Beauftragung um ihm mit meinem Trekker (Schwarz) bei der Ernte zu helfen

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BeitragVerfasst: Dienstag 8. November 2022, 18:59 
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Na wenn Du meinst, dass Du aufgrund eines mündlichen Auftrags ("Bring den Anhänger mal eben nach...") schon Beschäftigter des lof-Betriebs bist...

Mit 70 € und 1 Punkt ist übrigens nur die Ordnungswidrigkeit gemeint. Die im Video angesprochenen Straftaten werden damit längst nicht abgedeckt, da geht es um wesentlich höhere Beträge in Tagessätzen.

:)

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BeitragVerfasst: Dienstag 8. November 2022, 19:04 
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Vorsichtig, das habe ich früher auch gedacht.
Du brauchst auf jeden Fall ein Schriftstück des LoF Wirts der dich beauftragt, mit Ziel, Zweck der Fahrt und Auflistung der Ladung.

Sonst könnte ja jeder behaupten, er fährt nur im Auftrag seines Bekannten für dessen LoF Betrieb.

Gruß, Marc


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BeitragVerfasst: Dienstag 8. November 2022, 20:16 
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Anhänger sind zulassungsfrei nach § 3 Abs. 2 Nr. 2a FZV in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben, wenn sie
- nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke verwendet
- und mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h
- hinter Zugmaschinen oder selbstfahrenden Arbeitsmaschinen mitgeführt werden.

Außerdem dürfen sie nach § 4 FZV nur auf öffentliche Straßen, wenn
- sie einem genehmigten Typ entsprechen oder eine Einzelgenehmigung erteilt ist (davon gibt es Ausnahmen für ältere Anhänger),
- die Übereinstimmungsbescheinigung, die Datenbestätigung oder die Bescheinigung über die Einzelgenehmigung mitgeführt wird.

Das Folgekennzeichen muss nach § 10 EZV beschaffen, angebracht und beleuchtet sein.
Das 25 km/h-Schild muss fest angebracht und von hinten erkennbar sein.

Wenn der Anhänger die Voraussetzungen nach §§ 3 und 4 FZV auf einer öffentlichen Straße nicht erfüllt, liegt eine Straftat vor
nach § 6 Pflichtversicherungsgesetz wegen fehlender Haftpflichtversicherung,

und zusätzlich eine Ordnungswidrigkeit wegen der fehlenden Zulassung.

Außerdem ist der Einsatz der Zugmaschine zu Zwecken, die nicht dem lof-Betrieb dienen (z.B. der Brennholztransport für den Kumpel des lof-Betriebsinhabers) eine Steuerstraftat (steuerfreier Diesel, streuerfreies Kfz).

Ach ja, und nicht zu vergessen: wenn der Treckerfahrer nicht im lof-Betrieb angestellt ist, kann unter Umständen auch noch ein Strafverfahren wegen Schwarzarbeit/Hinterziehung von Steuern und Sozialabgaben dazukommen....

:)

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BeitragVerfasst: Dienstag 8. November 2022, 22:07 
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Mal kurz den lof Gummiwagen zum Sperrmüll wegbringen, oder Schotter für den Parrkplatz im Kieswerk holen, Schutt und Erde zum Entsorger,alles nicht drin, winkt der Staatsanwalt.
Wie sieht es mit Altpapiersammlung aus für Vereine, sieht man hier ständig fahren mit 3 Mann aufm Hänger, oder Weihnachtsbaum Entsorgung durch den Musikverein und Lof Gespann?

Schon vor Jahren hat die Polizei hier im Kreis die Traktorengespanne kontrolliert, und wer über 25km/h mit Gespann und L Schein fuhr, hat Post vom Staatsanwalt bekommen.
Aber auch die Fahrer von L Traktorlizensen, sollten wissen, das Selbstfahrende Erntemaschinen nur mit einer BbH von 25 km/h gefahren werden dürfen, reicht also nicht aus, wenn man nur den Gasfuß lupft.
Grundsätzlich darf mit L und Anhänger nur 25km/h gefahren werden, solo Traktor 40km/h.


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BeitragVerfasst: Dienstag 8. November 2022, 22:52 
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Und in Eichsi Aufzählung fehlt noch die Straftat des Fahrens ohne Fahrerlaubnis (in den meisten Fällen). Die Klassen L und T haben eine Zweckbindung. Fährt man dann ohne LoF-Zweck, ist in vielen Fällen bei einem Zug selbst C1E nicht mehr ausreichend, da auf max. 12t zGM des Zuges begrenzt.


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BeitragVerfasst: Dienstag 8. November 2022, 23:15 
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Wohnort: Duderstadt/Eichsfeld
Ja, § 6 Abs. 5 FeV ist ziemlich eng gefasst, jedenfalls für alle, die nicht ihre Fahrerlaubnis vor Jahrzehnten bekommen haben. Der zugehörige Straftatbestand ist § 21 StVG.

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BeitragVerfasst: Dienstag 8. November 2022, 23:24 
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Registriert: Freitag 15. April 2022, 16:03
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Moin,
mit der alten Klasse 5 hast ja keine lof Zweckbindung und damit keine Tonnage Probleme. Hier Mal ein Beispiel für die fehlende lof Zweckbindung in Niedersachsen.
https://mobil.nwzonline.de/plus-cloppen ... 2-amp.html

_________________
Viele Grüße
Frank


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BeitragVerfasst: Mittwoch 9. November 2022, 00:34 
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Aber mit Klasse 5 nur bis 32km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit.
Sind alle 40er Schlepper also tabu und fahren ohne Fahrerlaubnis!


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BeitragVerfasst: Mittwoch 9. November 2022, 10:54 
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Beiträge: 20981
Wohnort: Münchehagen, Niedersachsen . . . . . . Alter: 66
Zitat:
....Hier Mal ein Beispiel für die fehlende lof Zweckbindung in Niedersachsen.
https://mobil.nwzonline.de/plus-cloppen ... 2-amp.html
Ich habe da kein Abo.

Gruß
Rainer

_________________
Arbeitssägen: müssen ja sein

Oldtimer: hab ich auch welche

MHG 2024

Teilnehmer MHG 2024


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BeitragVerfasst: Mittwoch 9. November 2022, 11:08 
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Registriert: Mittwoch 28. November 2012, 17:35
Beiträge: 8254
Ich habe meinen Bulldog mit Grün laufen
weil ich bei Schwarz keinen nicht zugelassenen Anhänger anhängen darf.
Am PKW darf ich wiederum meinen PKW Anhänger ohne Zulassung auch nicht mitführen.

Und irgendwann ist das Typenschild wichtig, nämlich dann wenn man ihn zulassen muss.

Deshalb konnte ich mal einen selbstgebauten Anhänger nicht verkauft bekommen.
Der Käufer war ein Sachverständiger der mir das ausreichend erklärt hatte.

_________________
Habe Dolmar und andere gute
:dolmar: :solo: :echo: :OM: :partner:
Taubertal Badisch-Franken
Badner Lied
https://www.youtube.com/watch?v=YKPzQ7FPMGk


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BeitragVerfasst: Mittwoch 9. November 2022, 11:25 
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Registriert: Mittwoch 11. September 2013, 14:49
Beiträge: 501
Wohnort: 69234 Dielheim
Zitat:
Ich habe meinen Bulldog mit Grün laufen
Und hast Du auch einen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft, der Gewinn abwirft?
Ansonsten ist auch das Steuerhinterziehung.
Und wenn Du auf ein Treffen fährst, bitte für den Tag auch Steuern anmelden.
Geht übers Finanzamt.

Bei uns wurde schon ein ganzes Treffen kontrolliert. Deswegen ist mein Eicher schwarz angemeldet und ich zahle Steuern.
Hätte zwar landwirtschaftliche Fläche, aber eben keinen Betrieb der Gewinn erwirtschaftet und deswegen auch keine Grundlage für eine Steuersubvention/grünes Nummernschild.

Bitte nicht falsch verstehen, ich will niemandem was böses.
Aber man kann sovieles falsch machen in Deutschland und ich möchte nur davor warnen.
Mehr nicht.

_________________
:dolmar: PS 7910, 119
:stihl: MSA 160, FSA 135, Akku AP 200 + 300S
Fuxtec FX-PS152
Alaskan Mill

Agria 4000, Solo Zugradhacke
Simson KR51 2

Eicher ED 16

Und dies findet man alles in meinem Bilderthread


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BeitragVerfasst: Mittwoch 9. November 2022, 11:28 
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Registriert: Freitag 15. April 2022, 16:03
Beiträge: 114
@Holzklotz
Moin,
bei mir stehen bei Klasse L die Ziffern 174 + 175.

174

Klasse L, gültig auch zum Führen von Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, auch mit einachsigem Anhänger (wobei Achsen mit einem Abstand von weniger als 1 m voneinander als eine Achse gelten) sowie Kombinationen aus diesen Zugmaschinen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden

175

Klasse L, auch gültig zum Führen von Kraftfahrzeugen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und zum Führen von Kraftfahrzeugen mit Ausnahme der zu den Klassen A, A1, A2 und AM gehörenden mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³

Also 40 km/h sind kein Problem.

_________________
Viele Grüße
Frank


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BeitragVerfasst: Mittwoch 9. November 2022, 12:13 
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Registriert: Samstag 22. Dezember 2018, 12:07
Beiträge: 448
@shinji21 Wenn ich Wald besitze und die nächsten 30-40 Jahre keine Gewinne zu erwarten sind, muss ich dann das "grüne" Kennzeichen abgeben? Der Traktor und Anhänger wird aber zur Bewirtschaftung benötigt.
Umgekehrt habe ich mit einem Landwirt zu tun, der mehrere Traktoren hat und nebenher angemeldet, mit einem 3t Bagger Geld verdient. Zum Transport des Baggers hat er einen zugelassenen Transportanhänger und auch einen seiner Schlepper auf "schwarz" angemeldet. Jetzt macht er mit seinem "schwarz" zugelassenen Traktor eine LoF-Arbeit, darf er dann legal seinen zulassungsfreien 25km/h Anhänger ziehen?
Deutschland macht alles gerne recht kompliziert, aber, abgesehen davon, wenn hier auf dem Land ein Traktor mit grüner Nummer greifbar ist, wird der auch für jegliche Transportarbeiten verwendet, komplett unabhängig von jeder LoF-Tätigkeit/Besitz. Wenn Folgekennzeichen / 25km/h-Schild / Beleuchtung / Ladungssicherung stimmen, wird hier niemand, egal mit welcher Ladung angehalten.

Gruß, Christian

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