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 Betreff des Beitrags: Ladungssicherung
BeitragVerfasst: Montag 16. Mai 2022, 14:42 
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Registriert: Dienstag 15. August 2017, 09:59
Beiträge: 553
Wohnort: Saarland
Überstehende Ladungen müssen durch ein rotes Fähnchen an ihrem Ende gekennzeichnet werden. Hier vorbildlich umgesetzt.
Bild
Bildquelle: webfail.com

:GG:

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 Betreff des Beitrags: Re: Ladungssicherung
BeitragVerfasst: Dienstag 17. Mai 2022, 08:57 
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Registriert: Mittwoch 22. November 2017, 17:36
Beiträge: 2135
Wohnort: Landkreis Ludwigslust
Jo, alles korrekt, so wünscht man sich das. :DH:

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:stihl: :stihl: :stihl: MS 170D, MS 290, MS 261, MS 462
Wippsägen noch von Opa :klatsch:
Eigenbau Holzspalter
Mts82 mit Frontlader und Thk 5.
Eigenbau Rückewagen mit Atlas Bauernlader.


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 Betreff des Beitrags: Re: Ladungssicherung
BeitragVerfasst: Dienstag 17. Mai 2022, 09:25 
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Registriert: Mittwoch 31. August 2016, 13:18
Beiträge: 2066
Wohnort: an de Waterkant
Außerdem ist der Stamm mit einem Spanngurt verzurrt. :!:

Wenn es ein Fronttriebler ist, sollte man vorsichtig fahren, weil die Vorderachse ziemlich entlastet ist.


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 Betreff des Beitrags: Re: Ladungssicherung
BeitragVerfasst: Donnerstag 27. Juli 2023, 11:25 
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Registriert: Dienstag 15. August 2017, 09:59
Beiträge: 553
Wohnort: Saarland
Warnweste anstelle einer roten Fahne ist auch zulässig
Bild

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 Betreff des Beitrags: Re: Ladungssicherung
BeitragVerfasst: Freitag 28. Juli 2023, 20:01 
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Registriert: Dienstag 14. August 2018, 20:20
Beiträge: 1581
Wohnort: Lkrs. Eichstätt
Oh Gott.

Das arme Auto.

_________________
Gruß

Schorsch


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 Betreff des Beitrags: Re: Ladungssicherung
BeitragVerfasst: Freitag 28. Juli 2023, 21:49 
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Registriert: Samstag 3. April 2021, 08:12
Beiträge: 939
Wohnort: in Ulm und dromrom
Naja, in Deutschland gibt es für die rote 30*30cm Fahne eine Übergangsfrist :echt: Zulässig ist sie eigentlich schon 10Jahre nimmer ebenso wie die max. 3m Überstand!

Vorgeschrieben ist eigentlich die Franzosentafel mit 50*50cm und runden Reflektoren in den Ecken, welche IMMER verwendet werden muss, wenn Kennzeichen oder Beleuchtung verdeckt oder etwas über 1m übersteht. Bis 5m von der letzten Achse oder Gespanngesamtlänge 18,6m ohne Sondergenehmigung.

:KK: die Bilder sind schon so alt und lange im Netz unterwegs, die bekommen schon nen Bart :am Boden:

_________________
von :handbetrieb: bis :stihl: viele Arbeitsgeräte vorhanden


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 Betreff des Beitrags: Re: Ladungssicherung
BeitragVerfasst: Samstag 29. Juli 2023, 08:42 
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Registriert: Sonntag 8. Januar 2012, 10:55
Beiträge: 1090
Wohnort: Mittelfranken
Wie lange ist die Übergangsfrist? Hab ich garnicht mitbekommen das man da was anderes braucht

_________________
Gruß Alex


:stihl: 260 ( aktuell defekt)
:Husky: 550 XPG
:Husky: 560 XP


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 Betreff des Beitrags: Re: Ladungssicherung
BeitragVerfasst: Samstag 29. Juli 2023, 09:03 
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Registriert: Montag 4. Januar 2021, 20:29
Beiträge: 513
StVO § 22:
„….
(4) Nach hinten darf die Ladung bis zu 1,50 m hinausragen, jedoch bei Beförderung über eine Wegstrecke bis zu einer Entfernung von 100 km bis zu 3 m; die außerhalb des Geltungsbereichs dieser Verordnung zurückgelegten Wegstrecken werden nicht berücksichtigt. Fahrzeug oder Zug samt Ladung darf nicht länger als 20,75 m sein. Ragt das äußerste Ende der Ladung mehr als 1 m über die Rückstrahler des Fahrzeugs nach hinten hinaus, so ist es kenntlich zu machen durch mindestens
1. eine hellrote, nicht unter 30 x 30 cm große, durch eine Querstange auseinandergehaltene Fahne,
…“

Ohne Sondergenehmigung also lt. StVO bis 20,75 m zulässig. Gleichermaßen ist lt. aktueller Fassung der StVO die 30 x 30 cm große Fahne, sowie bis 3 m Ladungsüberstand zulässig.
Max. Hecküberhang des Fahrzeuges ohne Ladung muss so sein, dass § 32d StVZO (Kurvenlaufeigenschaften) eingehalten wird. Zusätzlich sind natürlich die einschlägigen Aufbaurichtlinien der Fahrzeughersteller einzuhalten.
Begrenzung des Ladungsüberstandes auf höchstens 5 m hinter der Hinterachse habe ich in der StVO nicht gefunden. Das ist (war?) m.W. eine nationale Schweizer Vorschrift.

Lasse mich gerne eines Besseren belehren.

Grüße, Hans


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