Hallo zusammen,
auch wenn es aus der Versenkung jetzt wieder nach oben geholt wurde, trotzdem gut wenn die Informationen dann unter dieser Fragestellung zusammengetragen werden.
Einen Lehrgang (Ausbildung) abhalten, kann eine Befähigte Person in ihrem Fachgebiet.
Konkret: Ein Forstwirtschaftsmeister kann Forstwirte ausbilden, oder eben in den Motorsägenkursen nach geltender DGVU (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) 214-059 in den Verschiedenen Modulen
A -D Personen unterweisen.
https://publikationen.dguv.de/widgets/p ... ticle/1296
Das Modul A ( Landläufig den meisten als "Selbstwerberschein" bekannt) ist dabei die Grundlage für alle weiteren Aufbaukurse.
Dies umfasst 16 Schulstunden á 45 Min. und wird in Theorie und Praxis unterteilt.
Des weiteren können auch Forstwirtschafts-Ingenieure während des Studiums die Ausbildereignung belegen, somit wären auch sie dann berechtigt diese Kurse zu halten.
Somit fällt die Länderregelung hier wohl nicht ins Gewicht, ein Schein nach geltender "Norm" ist Deutschlandweit anerkannt.
Grüße
Sebastian