Also Folgender Stand,
Die Jungs haben was gefunden, alles Mögliche und sogar den Auftrag zu meinem Anhänger damals vom Opa
Der Anhänger wurde damals mit einer ABE zugelassen ( wie alle damals) und die Achsen sind TÜV-Fähig da das schon Stahlachsen sind, vollkantmaterial Wandstärke
5,45 mm. Die Bremse ist eine Kombinierte Hand/Umsteckbremse die die Vordere "Lenk"Achse bremst mit Trommelbremsen.
Die Zugelassene Geschwindigkeit ist 20 km/h und somit ist klar ..Ich muss ihn nicht zulassen
und Brauch auch kein Kennzeichen.
Die kennen sich echt aus und haben mir da super weitergeholfen. Also muss Ich ihn weder Zulassen, weder ein schwarzes oder grünes Kennzeichen anbringen oder irgendwie Tüv machen lassen.
Das einzige was sein muss = Schild mit "20" und "Km" drauf! Ein "25" Schild muss zugelassen werden wenn die Zugmaschine auf Schwarz angemeldet ist.
Mir machts nix aus 20 zu fahren, aufm Feldweg gibts eh keine Geschwindigkeitsbegrenzung und das bisschen was Ich auf der Straße fahre.
Ich bin echt glücklich, trotzdem werd Ich den Wagen herrichten. Zwar nicht so aufwändig aber Elektrik,neue Umsteckbremse, neuer Handbremshebel, neu grundieren,lackieren und Holz ausbessern,...
Also vielleicht hilfts anderen auch:
wenn auf dem Typenschild ( falls vorhanden) 20 kmh Zulässige Höchstgeschwindigkeit steht ist der Anhänger komplett befreit und braucht nur eine ABE.
Die Anhänger wo die meisten meinen die nicht ohne kennzeichen und zulassung laufen dürfen sind die Auflaufgebremsten, die mit 25er Schild hinter schwarzer Zugmaschine und wo meisten nach Baujahr 1961 sind.
Wenn Interesse besteht kann Ich auch mal die kompletten Angaben von den Typ-schildern hier durchgeben, evtl. hilfts ja den einen oder anderen Besitzer eines ähnlichen Emmerling-Wagens weiter
Gruß Gerdi
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= Kaltstart ohne Erfolgserlebnisse