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BeitragVerfasst: Montag 1. März 2021, 15:45 
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Registriert: Montag 1. März 2021, 15:29
Beiträge: 1
Ich habe mich jetzt länger mit dem Thema beschäftigt, dabei bin ich auch auf diesen Thread gestoßen.
Fazit: Alles an der Ackerschiene ist unzulässig. Neben möglicher Strafe bei Kontrollen riskiert man den Versicherungsschutz bei einem Unfall.
Die unzulässige Anhängevorrichtung muss dabei nicht ursächlich sein.

Es gibt zugelassene K50 (PKW Kugelkopf) Anhängevorrichtungen für neuere Schlepper von Scharmüller. Diese werden an Stelle des normalen Zugmauls in den Schlitten für die Anhängevorrichtung geschoben. Es braucht daher die zum Schlepper passende.
Ebenso die bereits erwähnten Vorrichtungen der Firma Dübert.
Beide liegen aber 450€ aufwärts.
Der Eigenbau mit TÜV-Abnahme ist auch nicht günstiger.

Meine Lösung nach langer Suche:
Nicht den Traktor umbauen sondern den Hänger. Einfach eine Zugöse am Hänger montieren. Die kostet 80€, ist mit 2 Schrauben fast so schnell gewechselt wie das Zugmaul am Traktor und schon ist man völlig legal unterwegs:
https://www.wiedemann-fahrzeugtechnik.d ... t-zugoesen

Voraussetzung: Zugmaul lässt sich am Schlepper tief genug stellen.


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BeitragVerfasst: Montag 1. März 2021, 17:25 
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Registriert: Donnerstag 28. Januar 2021, 20:10
Beiträge: 2266
Wohnort: Hochstetten-Dhaun
Und Du baust dann jedesmal deinen PKW Anhänger von einem Maul auf das Andere um?


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BeitragVerfasst: Montag 1. März 2021, 18:35 
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Registriert: Samstag 8. September 2007, 11:54
Beiträge: 1343
Wohnort: unterfranken/oberfranken
Ich hab an meinem Carraro Tigre 4000 ne Kombikupplung für Pkw-Anhänger und Zugöse. Kugelkopf ist doppelt gesichert und kann gezogen werden, um die Zapfwelle komplett freizugeben. Adapterplatte 30mm stark hab ich selbst gebaut und das ganze dann vom Tüv eintragen lassen. Gesamtkosten etwa 250 Euro. So teuer muss eine legale Zugöse/50mm Kugelkopf- Vorrichtung also auch nicht sein.

_________________
MS 260
MS 361
MS 441
Forst 10-tonner Meterholzspalter Kombi
Kuhn Rolltischsäge
Carraro Tigre 4000
Mulitcaranhänger umgebaut für Brennholz
usw.


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BeitragVerfasst: Mittwoch 12. Mai 2021, 12:57 
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Registriert: Mittwoch 16. Oktober 2013, 08:27
Beiträge: 264
Wohnort: Schwäbische Alb, zwischen GP und Ulm
Hallo,
ich denke wenn man Regeln beachtet ist auch eine K50 auf der Ackerschiene zulassungsfähig.

Voraussetzungen:
Doppelwirkende Heckhydraulik
Verdrehsichere Ackerschiene
Seitliches schwenken wird spielfrei unterbunden.

So habe ich meine K50 (mit Prüfnummer) eingetragen bekommen (150kg Stützlast, 3500kg Anhängelast).
Bei der Eintragung wurde die Nummer in die Unterlenker und die Ackerschiene eingeschlagen.

Welcher Paragraph soll das verbieten (an die die sich länger damit befasst haben)?

Als mich die Rennleitung deswegen angehalten hat habe ich denen die Eintragung gezeigt.
Der eine sagte Ihnen hätte man beigebracht dass das nicht erlaubt sei,
wenn das aber ein KFZ Sachverständiger eingetragen hat (den er kennt) hätte das seine Richtigkeit.

Grüße
Thomas

PS: Die Kugel bewegt sich keinen mm wenn das alles ordentlich gemacht wird.
Im Schein steht dann dass die Kugel vor Fahrtbeginn auf die richtige Höhe eingestellt werden muss und die Hydraulik blockiert sein muss.


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BeitragVerfasst: Mittwoch 12. Mai 2021, 13:33 
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Beiträge: 333
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hast Du mal ein Foto davon ? :wink:


Danke
crumb

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Echo 330 EVL 020 AV :stihl: 639 :solo: -> im Aufbau, laufen hoffentlich bald mal


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BeitragVerfasst: Mittwoch 12. Mai 2021, 13:40 
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Beiträge: 1206
@ Tommy wie bitte blockiert man die Hydraulik?


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BeitragVerfasst: Mittwoch 12. Mai 2021, 14:24 
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Beiträge: 1731
Hallo,

die eine Frage ist, wie lange das zeitlich zurück liegt, denn heute dürfen immer weniger Prüfingenieure solche Konstrukte genehmigen.
Heute braucht es einen rechnerischen Nachweis, wenn der Mann vor Ort das erledigt hat, dann ist alles tutti.
Vermutlich hat er auch alles fotografisch dokumentiert. Alternativ hat er sich auf seine Berufserfahrung verlassen,
da er weiss, das landwirtschaftliche Arbeitsgeräte an der Ackerschiene gefahren werden dürfen.

Durch das Einschlagen der Nummern sind das dann "geprüfte" Verbindungseinrichtungen.

Ich hatte schon selbst einmal das Vergnügen, in einen Unterfahrschutz die Prüfnummer einzuschlagen.

Es ist einiges machbar, wenn man es bespricht, und zwar am besten vor dem Basteln.

Gruss
Lutz

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BeitragVerfasst: Mittwoch 12. Mai 2021, 14:29 
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Beiträge: 1731
Zitat:
Hallo,
Voraussetzungen:
Doppelwirkende Heckhydraulik
Da fallen die meisten durch das Raster.

Viele haben aber eine mechanische Hubbegrenzung. Bei anderen kann man die Hubspindeln vom "Frosch" in eine fixe Position umhängen.

Gruss
Lutz

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BeitragVerfasst: Mittwoch 12. Mai 2021, 14:42 
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Wohnort: Schwäbische Alb, zwischen GP und Ulm
Hallo,
das ganze wurde vor ca. einem Jahr eingetragen.
Ob der Prüfingenieur (ca. 60 Jahre alt) was gerechnet hat weis ich nicht.
In dem Gutachten sind bestimmt 4 oder 5 Bilder, da ist alles genau dokumentiert.
Mit Hydraulik blockieren meine ich dass der Hebel mit dem gehoben / gesenkt wird in einer Stellung arretiert und so gegen versehentliches benutzen gesperrt werden kann.

Wenn ich einen anderen Unterlenker verwende hat das ganze keine Zulassung mehr.

Bilder kann ich bei Gelegenheit mal machen.

Grüße
Thomas


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BeitragVerfasst: Montag 17. Mai 2021, 21:25 
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Von Kugelköpfen an Ackerschienen in der Hydraulik halte ich auch nichts. Das ist immer Gefrickel. Ich bevorzuge die Lösung nach Bauart eines Zugpendels, bzw. eine Feste Schiene die am Schlepper fest verschraubt wird. Ich habe darüber schon mal mit einem Bekannten Dekra Ing. gesprochen. Der meinte er würde damit kein Problem haben, so lange der Kugelkopf eine E-Nummer hat. Die Ackerschienen und Zugpendel haben meist keine Prüfnummer - das ist richtig. Aber was macht eigentlich die Versicherung, wenn die Strohpresse vom Zugpendel,
von der Ackerschiene, oder ein Anbaugerät aus der Dreipunkt reißt?? Da sind nirgends irgendwelche Plaketten drauf. Das gleiche gilt für Beifahrersitze auf Traktoren. Habt ihr bei den alten Kisten schon mal eine Prüfnummer am Sitzbügel gesehen? :roll:


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BeitragVerfasst: Dienstag 18. Mai 2021, 08:22 
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Hallo,

die Versicherung macht nichts, da die Arbeitsgeräte quasi rechtlich zum Bestandteil der Zugmaschine werden. Anhänger sind aber nicht erlaubt, auch lof Anhänger nicht.
Für Anhänger benötigt man geprüfte Verbindungseinrichtungen.

Und es gibt ja auch einige Unterschiede: die Dreipunktkopplung hat 3 Verbindungen zwischen Gerät und Traktor. Da muessen sich alle 3 Verbindungen lösen, damit sich das Gerät vom Traktor trennt.
Die angehängte Strohpresse: Der verbindenden Bolzen muss zusätzlich gesichert werden. Selbst wenn es mal schlägt, oder sonst was passiert, das bleibt ziemlich sicher zusammen.

Eine K50 allerdings kann sich sehr leicht rauskneifen, wenn der Kugelträger sich verdreht.
Gleichzeitig ist die Verbindung in vielen Fällen auch das "Bremsbetätigungsgestänge"

Gruss
Lutz

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BeitragVerfasst: Dienstag 18. Mai 2021, 11:47 
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Gut, dann muss ich nun wohl meinen Anhänger verkaufen. Denn ich gebe für ein Stück Stahl keine 500€ aus.

Wo ist der Unterschied, ob ich die Presse verliere, oder nen Anhänger? Wo soll sich da etwas lösen oder "rauskneifen", wenn das eine massive verschraubte Stahlplatte ist? Sowas gibt es auch nur in Deutschland. Wer keine Probleme hat, macht sich selber welche...


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BeitragVerfasst: Dienstag 18. Mai 2021, 13:48 
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Hallo,

rauskneifen ist nur in Bezug zu Kugelkopf auf Ackerschiene. Und diese nicht richtig festgesetzt.

Ansonsten: wenn zugpendel vorhanden, und dieses wirklich fest ist, sollte daß für den Kugelkopf reichen.
Das muss dann nur von TÜV/Dekra abgesegnet werden.

Und die 500 € für ein Kaufteil sind evtl. gerechtfertigt, denn eine Musterprüfung beim TÜV kostet schnell mal 2000€ netto.

Gruss
Lutz

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BeitragVerfasst: Dienstag 18. Mai 2021, 16:17 
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Mag sein das es vom Preis gerechtfertigt ist. Aber für welchen Nutzer soll sich das bitte rechnen? Bei mir geht es um einen 16PS Schlepper und einen 1,3t Anhänger. Ich möchte damit ja keinen Mais abfahren, sondern meine 10m Brennholz holen ein mal im Jahr.


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BeitragVerfasst: Dienstag 18. Mai 2021, 17:19 
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Hallo,

die Spielregeln sind in diesem Fall unabhängig von den Gewichten.

Vielleicht mal schauen, ob von unten im Getriebeblock anständige Gewinde vorhanden sind.
Mit prüfer besprechen, ob er was selbst gebautes einträgt. Vielleicht schon eine Skizze eines DIY mitnehmen.
Es muss kein Hexenwerk sein. Dann noch die Frage, was die Eintragung kostet.

Gruss
Lutz

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BeitragVerfasst: Donnerstag 1. Dezember 2022, 12:28 
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Ich hole dieses Thema mal wieder hoch. Leider hat sich für mich immer noch keine Lösung bezüglich legalem Kugelkopf ergeben. Bei der Firma Dübbert scheint leider alles ausverkauft zu sein... Schade.

Welchen Weg gehe ich am besten, wenn ich eine zugelassene Kupplung an meinem Eicher haben möchte? Dieser hat keine Schiene für das Zugmaul. Es gäbe nur die Möglichkeit eine Platte (wie ein Zugpendel) unten am Getriebe zu verschrauben. Aber irgendeine Stahlplatte wird man da auch nicht nehmen dürfen!?


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BeitragVerfasst: Donnerstag 1. Dezember 2022, 17:18 
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Mit dem Prüfer, der das später abnehmen soll, besprechen, da kannst du am wenigsten verkehrt machen. Und vor allem erspart es Frust bei der Eintragung.

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Gruß Tino :wink:


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" Francis Picabia"


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BeitragVerfasst: Freitag 2. Dezember 2022, 09:51 
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Hallo,

Ich weiss jetzt nicht, welches Getriebe der Eicher hat. Viele alte Schlepper haben rund um den Zapfwellenstummel Gewindebohrungen zur Montage von Riemenscheibe oder Seilwinde.

Die kann man vielleicht auch nutzen, bzw. mitbenutzen. Ich würde mal eine Skizze machen odr gleich mit dem Traktor beim Gutachter vorfahren und den Fall besprechen.

Wenn du dann die Stützlast auf z, b. 100 kg und die Anhängelast auf 1500 kg begrenzt, sollte es vermutlich ohne grossen Aufwand gehen.

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BeitragVerfasst: Freitag 2. Dezember 2022, 10:25 
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Beiträge: 1283
Wohnort: 41468 Neuss
Zitat:
Ich hole dieses Thema mal wieder hoch. Leider hat sich für mich immer noch keine Lösung bezüglich legalem Kugelkopf ergeben. Bei der Firma Dübbert scheint leider alles ausverkauft zu sein... Schade.
Schon mal die Firma Scharmüller aus Österreich gesucht bzw. kontaktiert? Die bauen eigentlich für alle und jede Maschine was. Ist meist nur nicht wirklich billig.
Mein blauer Japaner hat beides von denen: Maul und Kugel. Allerdings ist der Trecker auch mit einer Rastschiene ausgerüstet.

_________________
:Husky: 525 PT5s, 340, 455, 372 XP, 592 XP, 3120 XP :echo: CS 620 SX :partner: 351; Shindaiwa 251Ts; 501 SX; HITACHI CS 40Y; 3 Freischneider
Trecker: Iseki TH4335AL mit Tajfun EGV35


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BeitragVerfasst: Freitag 2. Dezember 2022, 15:41 
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Registriert: Dienstag 22. Januar 2019, 21:59
Beiträge: 2624
Wohnort: 16909
Scharmüller fertigt auch spezielle Rastschienen, wie zB für meinen blauen Indien/Japaner.

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