Alles rund um die Motorsäge: www.motorsaegen-portal.de

Motorsägen-Forum mit Kleinanzeigen & Forstwirtschafts-Forum
Aktuelle Zeit: Dienstag 3. Dezember 2024, 17:36

Alle Zeiten sind UTC+01:00




Ein neues Thema erstellen  Auf das Thema antworten  [ 97 Beiträge ]  Gehe zu Seite Vorherige 1 2 3 4 5
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Re: Zulassungs-Dschungel
BeitragVerfasst: Samstag 18. April 2015, 16:47 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: Dienstag 7. Mai 2013, 21:18
Beiträge: 453
@fieten 84

Sind Typenschilder vorhanden?
Falls ja, Bilder vom Anhänger und den Typenschildern machen und damit zu einem tüv ingeneur fahren.
Du benötigst eine Vollabnahme des Tüvs. Damit kannst du den Anhänger dann bei der Zulassungsstelle zulassen.

Ob sich das lohnt kann dir dann der Tüv Ingeneur sagen.

Generell kann man ja auch einen Eigenbau Anhänger zulassen. Allerdings ziemlich aufwändig.
Einfacher ist es, wenn Typenschilder der einzelnen Bauteile vorhanden sind.
Funktioniert dann die Bremse, Beleuchtung und der Rahmen ist noch tragfähig ( nicht gebrochen oder tiefergehenden Rost) sollte das klappen.

_________________
Gold findet man im Dreck und Staub

:solo: Solo 681
:Husky: Husqvarna 357 XP G
:stihl: STIHL MS 170


Nach oben
   
 Betreff des Beitrags: Re: Zulassungs-Dschungel
BeitragVerfasst: Sonntag 19. April 2015, 21:49 
Offline

Registriert: Dienstag 15. Januar 2013, 19:45
Beiträge: 28
Wohnort: Landkreis Osnabrück
Danke für die Antwort.
Typenschild ist vorhanden, tiefergehender Rost zum Glück nicht. :DH:
Dann werde ich ihn mal morgen abholen und mich um den TÜV kümmern.
Was kostet denn so eine Vollabnahme?
Und, reicht eine Lichtleiste zum anhängen?
:danke:

_________________
Gruß Jan




Dolmar PS 460
Dolmar PS 6100


Nach oben
   
 Betreff des Beitrags: Re: Zulassungs-Dschungel
BeitragVerfasst: Sonntag 19. April 2015, 22:03 
Offline
Moderator
Benutzeravatar

Registriert: Sonntag 26. August 2012, 17:47
Beiträge: 27765
Wohnort: Dormagen
Lichtleiste im Prinzip ja,
solltest du aber fest verbinden (2 Spaxschrauben zum Beispiel).
Achtung: Diese Beleuchtungen welche nur mittels Magnet befestigt werden,
sind nicht als einzige Beleuchtung zulässig,
sondern nur als zusätzliche Beleuchtung...

_________________


Stihl BLK57
Stihl KS43
Stihl PL
Stihl 045AVEK1
Stihl 045AVEK2
Stihl 045AVEK3
Stihl MS362QS
Stihl MS661CM

Stihl BLK57&Contra&070 ZV Bund
Stihl 056 Kommunal
Stihl 050&051 BGS


Nach oben
   
 Betreff des Beitrags: Re: Zulassungs-Dschungel
BeitragVerfasst: Montag 20. April 2015, 00:31 
Offline

Registriert: Montag 4. Juni 2012, 21:51
Beiträge: 1788
Zitat:
Was kostet denn so eine Vollabnahme?
Hat mal vor ein paar Jahren 80 € gekostet.

Gruß


Nach oben
   
 Betreff des Beitrags: Re: Zulassungs-Dschungel
BeitragVerfasst: Montag 20. April 2015, 14:19 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: Dienstag 7. Mai 2013, 21:18
Beiträge: 453
Ich hab letztes jahr ca. 85 gezahlt

_________________
Gold findet man im Dreck und Staub

:solo: Solo 681
:Husky: Husqvarna 357 XP G
:stihl: STIHL MS 170


Nach oben
   
 Betreff des Beitrags: Re: Zulassungs-Dschungel
BeitragVerfasst: Freitag 12. Juni 2015, 09:46 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: Mittwoch 31. Oktober 2007, 11:23
Beiträge: 515
Wohnort: 34431 Marsberg
So.
Nu mal was neues.
Was ich auch nicht gedacht hätte.

Ich habe mir einen Drehschemel Anhänger 3,2 to mit Auflaufbremse gekauft. Baujahr 1960. Hat alle Typenschilder (Wegen evtl. Zulassungspflicht) und sieht noch recht gut aus (Welger).

Dann habe ich mal an das Bundesministerium geschrieben, wie das denn nun aussieht, da ja früher jeder mit ein wenig Land (Nebenerwerbslandwirte oder Selbstversorger) den mit Folgekennzeichen fahren durften. Somit müsste das doch Besitzstand sein bei den alten.

Antwort. Wir sind nicht zuständig. melden Sie sich mal beim Land.

OK. Dann mal NRW Verkersministerium angeschrieben. Email mit gleichem Inhalt.
Erst mal still ruht der See.
Dann mal angerufen. Liegt beim Sachbearbeiter. Mit dem kurz besprochen. Er ist fast schon dran. 3 Tage Später dann eine email.

1. email mit Aktenzeichen.
2. Aktuelle Zulassungparagrafen nochmals aufgeführt.
3. Sinngemäß "In Verbindung von §4 mit §50 ist Ihr Anhänger Zulassungs und ABE befreit und braucht keine Typengenehmigung". ;-)))))))
4. Setzen Sie sich mit Ihrer Zulassungsstellen in Verbindung.

Natürlich gleich gemacht. Die Cheffin kannte ich ja noch von meiner Treckerzulassung. Sehr nette Frau.
Das Ministerium hatte schon bei Ihr im Vorfeld angefragt und Sie hatte dem Ministerium Ihre Stellungnahme gesendet. Wusste also schon über den Sachverhalt bescheid.
Mit Ihr das Schreiben noch mal gesichtet. Der Anhänger ist zulassungsfrei.
Zu meiner Frage wie ich das nun machen muss, sagte Sie mir:
Zulassungsfreihe Anhänger müssen das Kennzeichen des Zugfahrzeugs wiederholen.
Da in der FZV nichts von Farbe steht ist die Farbe des Treckers zu nehmen (bei mir schwarz).

Da ich da ja nun von der Legislative schriftlich habe, kann die Exekutive sagen was sie will :-).

Eins ist aber klar. Das ist ein Sonderfall. Durch die Änderungen der Verordnungen kommt es zu einem Konstrukt wo man es so auslegen kann oder auch anders.

_________________
Wer weiß das er nichts weiß weiß mehr als manch anderer


Nach oben
   
 Betreff des Beitrags: Re: Zulassungs-Dschungel
BeitragVerfasst: Freitag 12. Juni 2015, 09:55 
Offline

Registriert: Montag 5. Januar 2015, 10:57
Beiträge: 585
Wohnort: Schwebheim / Bad Kissingen
Moin,
und was macht den Anhänger jetzt zulassungsfrei ? Das Baujahr ?
Was mich wieder etwas stutzig macht, ist das ominöse "schwarze Folgekennzeichen". Lt. meinen Recherchen gibt es kein schwarzes Folgekennzeichen an Zugmaschinen mit schwarzen Kennzeichen....
Gruß
Christian

_________________
Und wenn du denkst es geht nicht mehr, kommt von irgendwo ne Säge her

STIHL®
MS210, MS231C, 024AVSEQ, 034 AVSEQ, 015 L, 14 x 041 AV :pfeifen: , 050 AV, 2 x CONTRA, 08S, TS350 SUPER, HT131, FS160, USG, HOS, FG2
POSCH®
Rolltisch-Kreissäge
Tisch-Wipp-Kreissäge E + ZW
HydroCombi 16 t mit AutoSpeed
Spaltaxt 10 Spezial "Turbo"
KAHELI®
ZW-Rolltisch-Kreisssäge KS700 FR
HOLZKNECHT®
Forstseilwinde HS145
FENDT®
Farmer 1Z
fix 2

Bilder: http://motorsaegen-portal.de/viewtopic.php?f=6&t=88945
Videos: http://motorsaegen-portal.de/viewtopic.php?f=54&t=88796


Nach oben
   
 Betreff des Beitrags: Re: Zulassungs-Dschungel
BeitragVerfasst: Freitag 12. Juni 2015, 10:12 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: Mittwoch 31. Oktober 2007, 11:23
Beiträge: 515
Wohnort: 34431 Marsberg
FZV §50 Satz 1

Fahrzeuge, die nach § 18 Absatz 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung in der bis zum 28. Februar 2007 geltenden Fassung der Zulassungspflicht oder dem Zulassungsverfahren nicht unterworfen waren und die vor dem 1. März 2007 erstmals in Verkehr kamen, bleiben weiterhin zulassungsfrei, war für diese Fahrzeuge auch keine Betriebserlaubnis erforderlich, bedürfen sie keiner Genehmigung nach § 2 Nummer 4 bis 6

§4 satz 2 Nr 3
Anhänger nach § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe d und e, die nicht für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h in der durch § 58 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung vorgeschriebenen Weise gekennzeichnet sind

§10 satz 8
(8) Anhänger nach § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe a bis c, f und g sowie Anhänger nach § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe d und e, die ein eigenes Kennzeichen nach § 4 nicht führen müssen, haben an der Rückseite ein Kennzeichen zu führen, das der Halter des Zugfahrzeugs für eines seiner Zugfahrzeuge verwenden darf; eine Abstempelung ist nicht erforderlich.

-----
Durch 50 ist er Zulassungsfrei und ABE befreit da vor 1961
4 schreibt das Geschindigkeitsschild vor
10 sagt Folgekennzeichen sind so zu machen wie die Zugmaschine.

_________________
Wer weiß das er nichts weiß weiß mehr als manch anderer


Nach oben
   
 Betreff des Beitrags: Re: Zulassungs-Dschungel
BeitragVerfasst: Freitag 12. Juni 2015, 10:21 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: Mittwoch 31. Oktober 2007, 11:23
Beiträge: 515
Wohnort: 34431 Marsberg
Das besondere ist ja das diese Anhänger damals als LOF Anhänger Zulassungs und ABE frei waren. Lof Anhänger waren sie durch ihre max Geschwindigkeit.
Lof Bindung war ja damals nur durch die Steuerbefreiung (interessierte auch keinen).

Nu wurde alles umgeändert und §50 sagt nu nix aus mit Bindung ;-). Sagt nur "War zulassungsfrei-bleibt Zulassungsfrei"
Kennzeichnung nach $4 und §10 muss man machen. Fertig. Mehr werde ich nicht nachfragen. Ich habe es mir von den zuständigen Behörden sagen lassen und nehme es dankend so hin ;-).

_________________
Wer weiß das er nichts weiß weiß mehr als manch anderer


Nach oben
   
 Betreff des Beitrags: Re: Zulassungs-Dschungel
BeitragVerfasst: Freitag 12. Juni 2015, 10:24 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: Mittwoch 31. Oktober 2007, 11:23
Beiträge: 515
Wohnort: 34431 Marsberg
Das Email mit dem Aktenzeichen werde ich natürlich einlaminieren und am Anhänger in die Deichselbox nageln.
Falls mal einer fragt.

_________________
Wer weiß das er nichts weiß weiß mehr als manch anderer


Nach oben
   
 Betreff des Beitrags: Re: Zulassungs-Dschungel
BeitragVerfasst: Freitag 12. Juni 2015, 10:58 
Offline

Registriert: Montag 5. Januar 2015, 10:57
Beiträge: 585
Wohnort: Schwebheim / Bad Kissingen
danke für die Erläuterung !
Da kriegste echt so viele unterschiedliche Meinungen zu dem Thema. Bekannter wurde neulich angehalten ohne Folgekennzeichen und ohne 25KM-Schild. Wurde nur gebeten, das anzubringen. Keine Konsequenzen. Hätte da eigtl. mehr Ärger erwartet - aber gut ...
In diesem Sinne !
Schönes WE
Gruß
Christian

_________________
Und wenn du denkst es geht nicht mehr, kommt von irgendwo ne Säge her

STIHL®
MS210, MS231C, 024AVSEQ, 034 AVSEQ, 015 L, 14 x 041 AV :pfeifen: , 050 AV, 2 x CONTRA, 08S, TS350 SUPER, HT131, FS160, USG, HOS, FG2
POSCH®
Rolltisch-Kreissäge
Tisch-Wipp-Kreissäge E + ZW
HydroCombi 16 t mit AutoSpeed
Spaltaxt 10 Spezial "Turbo"
KAHELI®
ZW-Rolltisch-Kreisssäge KS700 FR
HOLZKNECHT®
Forstseilwinde HS145
FENDT®
Farmer 1Z
fix 2

Bilder: http://motorsaegen-portal.de/viewtopic.php?f=6&t=88945
Videos: http://motorsaegen-portal.de/viewtopic.php?f=54&t=88796


Nach oben
   
 Betreff des Beitrags: Re: Zulassungs-Dschungel
BeitragVerfasst: Mittwoch 10. März 2021, 23:23 
Offline

Registriert: Montag 25. Februar 2019, 20:38
Beiträge: 9
Wer darf zulassungsfreie Anhänger ziehen und wer nicht?

Schwarzes oder grünes Folgekennzeichen bei 25 km/h Anhängern, aus "agrarheute":
https://www.agrarheute.com/technik/darf ... hen-578917

Gruss S K


Nach oben
   
 Betreff des Beitrags: Re: Zulassungs-Dschungel
BeitragVerfasst: Donnerstag 11. März 2021, 14:25 
Offline

Registriert: Samstag 7. Februar 2015, 17:48
Beiträge: 1308
Wohnort: 41468 Neuss
Lies mal die Beiträge von " Chris 84" und "Grandpa", etwas weiter oben.
Folgekennzeichen gibt es in grün und schwarz, gebunden an LOF-Zwecke der Fahrten.

Diese Regelung ist aber wohl nicht bei allen Amtsträgern bekannt....

_________________
:Husky: 525 PT5s, 340, 455, 372 XP, 592 XP, 3120 XP :echo: CS 620 SX :partner: 351; Shindaiwa 251Ts; 501 SX; HITACHI CS 40Y; 3 Freischneider
Trecker: Iseki TH4335AL mit Tajfun EGV35


Nach oben
   
 Betreff des Beitrags: Re: Zulassungs-Dschungel
BeitragVerfasst: Donnerstag 11. März 2021, 18:49 
Offline
1x verwarnt

Registriert: Dienstag 3. Januar 2017, 18:36
Beiträge: 1566
Und dafür nen 6 Jahre alten Tread ausgraben???


Nach oben
   
 Betreff des Beitrags: Re: Zulassungs-Dschungel
BeitragVerfasst: Donnerstag 11. März 2021, 19:07 
Offline

Registriert: Mittwoch 7. September 2016, 15:36
Beiträge: 648
Wohnort: Ba-WÜ
Die einen graben, die anderen Kommentieren, alles wie gehabt.

Man könnte es auch positiv sehen, das damit Threads hochkommen, die man sonst nie gelesen hätte.

_________________
:stihl: 024 AV electronic quickstop
:Husky: 345

Fiskars x17 x25


Nach oben
   
 Betreff des Beitrags: Re: Zulassungs-Dschungel
BeitragVerfasst: Freitag 22. Oktober 2021, 14:29 
Offline

Registriert: Donnerstag 21. Oktober 2021, 19:35
Beiträge: 2
Moin Moin !
Zitat:
Man könnte es auch positiv sehen, das damit Threads hochkommen, die man sonst nie gelesen hätte.
Ja. Und die in diesem Fall sogar dazu geführt haben , dass ich mich hier angemeldet habe. Der Grund: Das das Personal von Zulassungsstellen keine Ahnung von dem hat, was eigentlich tagtäglich ihre Aufgabe wäre , ist leider nur zu häufig.
Das aber vom Landesministerium eine falsch Antwort kommt, habe bislang noch nicht in diesem Ausmass erlebt!
Zitat:
Lof Anhänger waren sie durch ihre max Geschwindigkeit.
Quatsch , ein LoF Anhänger ist ein Anhänger, der für Land- oder Forstwirtschaftliche Zwecke in einem solchen Betrieb eingesetzt wird.
Zitat:
Das besondere ist ja das diese Anhänger damals als LOF Anhänger Zulassungs und ABE frei waren
Das sind sie bis heute , Von der BE mal abgesehen.

Nu wurde alles umgeändert und §50 sagt nu nix aus mit Bindung ;-). Sagt nur "War zulassungsfrei-bleibt Zulassungsfrei"

Nein , da wurde gar nichts umgeändert. §50 sagt natürlich nichts von der Bindung, sondern verweist auf den §18 der alten StVZO , und da steht genau die gleiche Bindung wie heutzutage in der FZV drin.

Mit anderen Worten: Die Auskunft des Ministeriums ist schlicht komplett falsch ! Ein Anhänger , der nicht in einem land-oder forstwirtschaftlichen Betrieb für solche Zwecke eingesetzt wird, ist (fast) immer zulassungspflichtig!
Fast bedeutet: Es gibt nach dem §18 alter StVZO Ausnahmen , die aber hier nicht zutreffen. So sind z.B. bestimmte einrädrige Anhänger zulassungsfrei, oder Anhänger hinter Strassenwalzen. Noch früher waren auch angehängte Arbeitsmaschinen und Anhänger zum Transport von Tieren oder Gerätschaften für Sportzwecke zulassungsfrei , das ist aber schon lange Geschichte.

Hier ist noch der alte §18 StVZO:
https://www.buzer.de/gesetz/2423/al6067-0.htm

Und was nun den wohl tatsächlich zustande gekommenen illegalen Betrieb des Anhängers hier betrifft:
Für den Betrieb eine Fzges haftet immer der Halter bzw. der Fzg-Führer , keiner wird irgendwo einen § finden, nach welchem ein Mitarbeiter einer Zul.stelle oder eines Ministeriums haftet. Im Klartext: Mit dem Wisch vom Ministerium kann er bestenfalls vor Gericht seine Strafe im Strafprozess ( Fahren ohne Zulassung / Haftpflichtversicherung , ev. Führerschein) mildern , aber seine Zahlungsverpflichtung im Zivilverfahren (Hier macht der Geschädigte seine Ansprüche geltend) in keinster Weise. Und bei Personenschaden ist man da schnell sein Haus los und darf bis ans Ende aller Tage weiter bezahlen.
Und wer da mit seiner Rechtschutzversicherung winkt: Im Strafprozess zahlt die schon mal grundsätzlich nicht, jedenfalls kenne ich keine Rechtschutzversicherung, die gegen den Staat klagt.
Im Zivilprozess wird sie auch nicht zahlen , da wird Vorsatz unterstellt ( wie auch grundsätzlich bei Trunkenheit hat der Fahrer/Halter schliesslich den Zustand selber hergestellt) , und bei Vorsatz zahlt ebenfalls keine Rechtschutzversicherung.

MfG Volker


Nach oben
   
 Betreff des Beitrags: Re: Zulassungs-Dschungel
BeitragVerfasst: Freitag 22. Oktober 2021, 14:56 
Offline
Moderator
Benutzeravatar

Registriert: Sonntag 26. August 2012, 17:47
Beiträge: 27765
Wohnort: Dormagen
Jawoll Hr. Wachtmeister :GG:

_________________


Stihl BLK57
Stihl KS43
Stihl PL
Stihl 045AVEK1
Stihl 045AVEK2
Stihl 045AVEK3
Stihl MS362QS
Stihl MS661CM

Stihl BLK57&Contra&070 ZV Bund
Stihl 056 Kommunal
Stihl 050&051 BGS


Nach oben
   
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:  Sortiere nach  
Ein neues Thema erstellen  Auf das Thema antworten  [ 97 Beiträge ]  Gehe zu Seite Vorherige 1 2 3 4 5

Alle Zeiten sind UTC+01:00


Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 2 Gäste


Du darfst keine neuen Themen in diesem Forum erstellen.
Du darfst keine Antworten zu Themen in diesem Forum erstellen.
Du darfst deine Beiträge in diesem Forum nicht ändern.
Du darfst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.

Suche nach:
Gehe zu:  
Powered by phpBB® Forum Software © phpBB Limited
Deutsche Übersetzung durch phpBB.de