Zitat:
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Mich interessiert dann schon, wie es gelingt, angeblich patentgeschützte oder nicht CE-konforme Sägen nach D und A zu importieren, ohne mit einem Bein "in der JVA zu sitzen"...
Die Erklärung der CE-Konformität erfolgt durch den Hersteller oder den, der das Produkt auf den Markt wirft (Importeur...). Das ist lediglich die Erklärung (oder manchmal auch Behauptung), dass das Produkt geltenden EU-Richtlinien entspricht. Wenn behördenseitig festgestellt wird (z.B. Meldung durch Handel, Prüfanstalten, den Hersteller selber...), dass dies nicht so ist oder sonstwie Sicherheitsmängel bestehen, wird das Zeug zwecks Nachbesserung zurückgerufen und/oder ganz vom Markt genommen.
Kann man hier einsehen:
https://ec.europa.eu/safety-gate-alerts/screen/search
Der Zoll zieht - grob überrissen - nur aus dem Verkehr, was illegal oder nicht richt richtig verzollt/dokumentiert ist (damit hatte ich selber schon Spaß - Ersatzteile für Anlagen und Messgeräte im Koffer) oder sonstwie Einfuhrverboten unterliegt. Darunter fallen auch Plagiate. Nur das was Patentschutz angeht muss der Patentinhaber dies anzeigen und nachweisen, dass sein Patentschutz greift. Die Prozesse dazu können sich halt auch hinziehen und ich behaupte mal, dass dies Ching Chong und Wong Long scheixxegal ist. Was der Zoll auch kann, ist Materialprüfungen in Auftrag geben, wenn Zweifel bestehen, dass das einzuführende Produkt ordnungsgemäß deklariert ist. Wird zum Beispiel bei Geschirr oft gemacht, wenn die Deklaration Steingut lautet. Meistens ist es nämlich das qualitativ höherwertige Steinzeug. Mit etwas Übung auch mit bloßem Auge voneinander unterscheidbar, aber belastbare Fakten lassen sich am sichersten mit Laborprüfung schaffen...