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In Paragraph 2 heißt es: Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung, d. h. das Fahrzeug rechtzeitig zur Saison umzurüsten: Sommerreifen im Sommer und Winterreifen im Winter...
Bitte hier keine Gesetze falsch zitieren und dadurch das Publikum verunsichern.
§ 2 Abs. 3a der aktuellen StVO lautet wörtlich:
(3a) Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen.
Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der
Scheibenwaschanlage....
Von "Winterreifen" oder "Sommerreifen" steht im Gesetz nichts.
Insbesondere steht nirgendwo im Gesetz geschrieben, dass ein Fahrzeug auf Sommerreifen im Sommer und auf Winterreifen im Winter umzurüsten ist
Gundo
Hallo Gundo,
gut zu wissen, denn ich habe in Zukunft vor das ganze Jahr das eine Auto nur mit Sommerreifen zu fahren (wird auch nicht bei Schnee gefahren, nur bei guten Wetter) und das andere mit den jetzigen Winterreifen (Wald- und Wiesenauto und Winterauto).
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Gut, das bald wieder Frühjahr ist, dann kommen wieder die Frühjahrreifen drauf.
Für den Herbst brauche ich noch einen neuen Satz Herbstreifen. Oder sollte ich mir lieber Übergangsreifen zulegen?
Gruß
Claas
So Claas dann kann ich Dir ja mal schnell Herbstreifen anbieten zum Verkauf, die waren früher mal auf mein BMW drauf, brauch ich nicht mehr
(
Da ritze ich schnell mal mit einem Messer "Herbstreifen drauf")