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 Betreff des Beitrags: Re: Mal wieder ne Führerscheinfrage
BeitragVerfasst: Dienstag 21. August 2018, 10:59 
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Moin,

wenn der Anhänger eine zulässige Gesamtmasse von 500 kg hat (Klaufix) und nicht etwa ein Leergewicht von 500 kg, dann kann da nichts kommen, sofern nicht irgendwelche seltenen Beschränkungen im Führerschein stehen.

Da haben die Polizisten wohl in der Polizeischule nicht aufgepaßt...

Viele Grüße

dfk


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 Betreff des Beitrags: Re: Mal wieder ne Führerscheinfrage
BeitragVerfasst: Dienstag 21. August 2018, 14:42 
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Ja also Grund fürs anhalten war ne defekte kennzeichenbeleuchtung!
Dann halt des übliche mit Führerschein und Fahrzeugpapiere!
Naja Aussage der Polizei war halt zulässige gesamtmasse des Gespannes darf nicht mehr als 3,5 Tonnen sein! Da aber mein Auto scho zulässig 3250kg hat darf ich nur nen 250 kg Anhänger ranmachen.
Laut Polizei handelt es sich jetzt als „Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis“ in Verbindung mit dem defekten kennzeichenlicht und blablabla!
Ach und weil des Gespann so dreckig ist haben sie mir empfohlen wenigstens mal mit nem Eimer Wasser die Lichter und des Kennzeichen zu säubern!

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 Betreff des Beitrags: Re: Mal wieder ne Führerscheinfrage
BeitragVerfasst: Dienstag 21. August 2018, 14:43 
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Führerschein habe ich ganz normal B!

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 Betreff des Beitrags: Re: Mal wieder ne Führerscheinfrage
BeitragVerfasst: Dienstag 21. August 2018, 14:50 
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Dann darfst du an jedes Fahrzeug bis 3,5To zgG. einen 750kg Anhänger hängen...

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Gruß Jens

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 Betreff des Beitrags: Re: Mal wieder ne Führerscheinfrage
BeitragVerfasst: Dienstag 21. August 2018, 15:30 
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Doch, 750 Kg dürfen immer dran. Siehe mein Post weiter oben, das ist Copy/Paste vom TÜV, da die die Führerscheinprüfungen abhalten sollten die es ja wissen.

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:!: Ist's erst richtig festgewühlt, hilft nur noch Deutz luftgekühlt :!:

Bild37 Bild435 Bild455 Ranger BildContra Bild031AV Bild MT 8200 Bild 543RS
Bild als 051 verkleidete 076 die lt. Stihl eine 075 ist :hihi: Bild Rotak 32LI BildZipper 10t Bild Eigenbau BildD15


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 Betreff des Beitrags: Re: Mal wieder ne Führerscheinfrage
BeitragVerfasst: Dienstag 21. August 2018, 16:33 
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Registriert: Samstag 7. Dezember 2013, 13:50
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Siehe auch FeV: https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__6.html
Zitat:
Klasse B:
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3 500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird).
Interessanterweise war die Aussage, dass man ein 3,5t Fahrzeug auch mit 750kg Anhänger fahren darf, wenn man bereits B hat früher in allen Artikeln deutlicher gestanden.
Ich könnte mir auch gut vorstellen, dass die Herren Polizisten das ganze mit dem "Karavanführerschein" B96 verwechselt haben. Damit darf man ja auch bis 4250 kg Gespann fahren.
https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__6a.html
Zitat:
§ 6a Fahrerlaubnis der Klasse B mit der Schlüsselzahl 96
(1) Die Fahrerlaubnis der Klasse B kann mit der Schlüsselzahl 96 erteilt werden für Fahrzeugkombinationen bestehend aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3 500 kg überschreitet, aber 4 250 kg nicht übersteigt. Die Schlüsselzahl 96 darf nur zugeteilt werden, wenn der Bewerber bereits die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt oder die Voraussetzungen für deren Erteilung erfüllt hat; in diesem Fall darf die Schlüsselzahl 96 frühestens mit der Fahrerlaubnis für die Klasse B zugeteilt werden.
Da geht es aber um Anhänger größer 750kg, also meist Wohnwägen, weshalb auch der Name Karavanführerschein kommt.
Ganz schön kompliziert das ganze.
Halt uns auf dem laufenden, was bei dir rauskommt.


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 Betreff des Beitrags: Re: Mal wieder ne Führerscheinfrage
BeitragVerfasst: Dienstag 21. August 2018, 16:36 
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Ich denke mal, dass die Polizisten einen Fehler gemacht haben. Außer der def. Kennzeichenbeleuchtung wird da nix kommen.

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 Betreff des Beitrags: Re: Mal wieder ne Führerscheinfrage
BeitragVerfasst: Dienstag 21. August 2018, 17:28 
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Hast Du eine Mängelkarte ausgehändigt bekommen?

Da wird wohl nur die verdreckte/defekte Beleuchtung kommen ca. 25 Euro.


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 Betreff des Beitrags: Re: Mal wieder ne Führerscheinfrage
BeitragVerfasst: Donnerstag 23. August 2018, 11:28 
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Ne habe nichts dergleichen bekommen!
Aussage war halt nur dass alles dann per Post kommt!

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 Betreff des Beitrags: Re: Mal wieder ne Führerscheinfrage
BeitragVerfasst: Montag 21. Januar 2019, 08:32 
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Also einmal kurz zur Aufklärung:

Klasse B: KFZ bis max 3.5 t zGm PLUS Anhänger bis MAX 750 kg zGm (also jeweils der Wert aus den Papieren). Einen Anhänger bis 750kg dürft ihr IMMER mitführen. Wichtig ist immer nur die zulässige Gesamtmasse laut Papieren.
Desweiteren dürft ihr mit B eine Kombination Kfz+Anhänger fahren, bei der beide zGm addiert 3.5 t nicht überschreiten.

Klasse B96 berechtigt zum Führen von Gespannten bis insgesamt 4250 kg. Auch hier zählen nur die Papiere. Also die zGm. Für Klasse B96 müsst ihr übrigens keine Prüfung ablegen. Hier reicht ein Kurs in der Fahrschule, die euch eine passende Bestätigung ausstellen, mit der dann in eurem Führerschein die Schlüsselzahl 96 eingetragen wird.

BE wiederum berechtigt zum Führen von Kombinationen von 3.5 t + 3.5 t, also 7 Tonnen Gesamtmasse. Die zulässigen Anhängelasten des Zugfahrzeuges sind natürlich zu beachten. Hier sind 5 sogenannte Sonderfahrzeuge vorgeschrieben und eine Fahrprüfung.

Giggi110 KANN also keinen Ärger bekommen, wenn der Anhänger nur 500 kg zulässige Gesamtmasse eingetragen hat. Wenn jedoch nur die TATSÄCHLICHE ANHÄNGELAST 500 kg betrug und der Anhänger eine zulässige Gesamtmasse von MEHR ALS 750 kg eingetragen hat, dann wird es Ärger geben, da dann Klasse BE fällig wäre. Da sein Auto 3500kg wiegen darf, ist die Klasse B96 für ihn uninteressant.

Ich hoffe, ich habe es einigermaßen verständlich erklärt.


Gruß, Hendrik


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 Betreff des Beitrags: Re: Mal wieder ne Führerscheinfrage
BeitragVerfasst: Montag 21. Januar 2019, 09:04 
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Das Datum des Eingangsposts hast du gesehen, oder?

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 Betreff des Beitrags: Re: Mal wieder ne Führerscheinfrage
BeitragVerfasst: Montag 21. Januar 2019, 09:51 
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Ja, und das Thema war dank der letzten Antworten sogar noch auf der ersten Seite. Da aber teilweise haarsträubende Sachen geschrieben wurden, wollte ich da einmal Klarheit rein bringen.
August 2018 sehe ich als durchaus noch relevanten Zeitraum an. Und Sinn und Zweck eines Forums ist es doch, gegenseitig das Wissen und die Fähigkeiten zu erweitern.

Gruß, Hendrik


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 Betreff des Beitrags: Re: Mal wieder ne Führerscheinfrage
BeitragVerfasst: Montag 21. Januar 2019, 21:45 
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Wichtig ist immer nur die zulässige Gesamtmasse laut Papieren.
Desweiteren dürft ihr mit B eine Kombination Kfz+Anhänger fahren, bei der beide zGm addiert 3.5 t nicht überschreiten!
Und genau da liegt des Problem. Auto +Anhänger haben in meinem Fall aber 4000kg!
Daher laut Polizei zu schwer!

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 Betreff des Beitrags: Re: Mal wieder ne Führerscheinfrage
BeitragVerfasst: Dienstag 22. Januar 2019, 07:22 
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Hast du denn inzwischen einen Bußgeld Bescheid bekommen?

Wenn ja was steht da genau drin?

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 Betreff des Beitrags: Re: Mal wieder ne Führerscheinfrage
BeitragVerfasst: Dienstag 22. Januar 2019, 08:35 
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Warum macht man nicht einfach den BE Führerschein?

Das sind nur ein paar Fahrstunden, nur praktische und keine theoretische Prüfung.

Kostet etwa 400 Euro und man hat bei allem was man in Deutschland mit nem PKW ziehen darf seine Ruhe.
PKW mit mehr als 3500kg gibt es bei uns doch nur für Sonderfahrzeuge mit Zugmaul (Militär, Feuerwehr).

Musste leider auch extra BE machen, da ich zwar meinen Führerschein noch nach Klasse nach Klasse 3 gemacht habe,
mein 18. aber leider kurz nach der offiziellen Einführung des EuroFS lag.
Hab dann also die lustige Karte mit B bekommen. :ohman:

mfg

Thomas

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 Betreff des Beitrags: Re: Mal wieder ne Führerscheinfrage
BeitragVerfasst: Dienstag 22. Januar 2019, 10:45 
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Bei Kfz 3500 kg darf trotzdem ein Anhänger bis 750kg zGm angehängt werden. Vertrau' mir. Als Fahrlehrer ist das mein täglich benötigtes Wissen.
Wenn der Anhänger nur 500kg zGm hatte, wirst du keine Probleme bekommen.


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 Betreff des Beitrags: Re: Mal wieder ne Führerscheinfrage
BeitragVerfasst: Dienstag 22. Januar 2019, 19:25 
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Schreiben liegt momentan bei meinem Rechtsanwalt! Die Stellen des so hin wie fahren ohne gültige Fahrerlaubnis!
Mein Rechtsanwalt ist auch der selben Meinung wie Hendrik!
Denk des waren 85€ Geldbuße, 1 Punkt in Flensburg und durch meine „Vorstrafe“ dann 4 Wochen Fahrverbot!

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 Betreff des Beitrags: Re: Mal wieder ne Führerscheinfrage
BeitragVerfasst: Dienstag 22. Januar 2019, 19:27 
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BE Führerschein kostet bei uns aber 600-800€
Hab nun 6 Fahrschulen durch telefoniert
Klar wird der aber nun trotzdem gemacht! Alleine fürn Wohnwagen brauch ich den ab heuer eh.

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 Betreff des Beitrags: Re: Mal wieder ne Führerscheinfrage
BeitragVerfasst: Dienstag 22. Januar 2019, 19:57 
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Beiträge: 4736
Wohnort: Surselva, Graubünden, Schweiz
Zitat:
... 1 Punkt in Flensburg und durch meine „Vorstrafe“ dann 4 Wochen Fahrverbot!
Aergerlich. :schreck:
Und wenn Du mit sauberer Hängernummer und funtionierender Nummernbeleuchtung unterwegs gewesen wärest, hättest Du Dir den ganzen Aerger ersparen können. ... ;)

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MfG
martin-w

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 Betreff des Beitrags: Re: Mal wieder ne Führerscheinfrage
BeitragVerfasst: Dienstag 22. Januar 2019, 20:21 
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Registriert: Dienstag 13. März 2018, 19:30
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Genau! Hab mich danach auch erstma richtig geärgert.
Mei Vater hat’s noch zu mir gesagt dass ich des wenigstens sauber machen soll

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