Zitat:
Leider musste ich meinen auf 3,5 zGG. ablasten lassen.
Begründing darfür ist: Schwarzes Kennzeichen (somit kein LOF), damit gilt kein L oder T Führerschein und ein LKW (7,5tonner) Fahrerlaubniss habe ich nicht.
Hallo Schlosser, da wirfst du verschiedene Sachen durcheinander: ein LOF ist eine
Fahrzeugklasse und hat nichts mit der Farbe des Kennzeichens zu tun. Diese ändert sich nur, wenn du Steuern zahlst (schwarz) oder eben nicht (grün). Grüne Kennzeichen haben auch andere Fahrzeuge als Schlepper. Wir haben einen Anhänger für Bote, der hat auch ein grünes Kennzeichen. Eine Vorraussetzung für ein LoF ist nicht, dass du keine Steuern zahlst. Siehe hierzu FZV §2 Abs. 16: "land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschine: Kraftfahrzeug, dessen Funktion im Wesentlichen in der Erzeugung einer Zugkraft besteht und das besonders zum Ziehen, Schieben, Tragen und zum Antrieb von auswechselbaren Geräten für land- oder forstwirtschaftliche Arbeiten oder zum Ziehen von Anhängern in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben bestimmt und geeignet ist, auch wenn es zum Transport von Lasten im Zusammenhang mit land- oder forstwirtschaftlichen Arbeiten eingerichtet oder mit Beifahrersitzen ausgestattet ist;"
Da steht nicht: ... und ist steuerbefreit.
Was aber stimmt: wenn du mit deinem Traktor zu einem Traktortreffen fahren würdest, bräuchstest du einen C1-Führerschein. Machst du etwas mit einem land- oder forstwirtschaftlichen Zweck, darfst du mit Führerschein L fahren. Du brauchst dafür keine Landwirtschaft, du musst nur Laub, Grünschnitt oder Holz transoportieren. (FeV §6, Abs. 1: "Klasse L: Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind
und für solche Zwecke eingesetzt werden...").
Mein Alltrac ist zwar keil LoF (deutsche Fahrzeugklasse) aber ein T4.3 (Europäische Fahrzeugklasse), 4,5T zGM. Damit darf ich halt auf kein Traktortreffen fahren (weil nur Fahrerlaufbnis B und L), außer ich liefere Holz dahin
Viele Grüße, Urs