Hinter einem PKW darfst du, auch wenn du nur 1200kg gebremst ziehen darfst, einen Anhänger bis max 3,5t zulässiges Gesamtgewicht( maximales in Deutschland zulässiges Gesamtgewicht bei auflaufbremsen) ziehen, darfst aber das tatsächliche Gesamtgewicht nicht höher als deine zulässige Anhängelast erreichen( in meinem Beispiel 1200kg)....
Vom Führerschein her wird es auch intressant:
Führerscheinklasse B:
Kraftfahrzeuge ausgenommen Krafträder bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse und
- Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse bzw.
- Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Zugfahrzeuges und die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3,5 t
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahr für Teilnehmer am Modellversuch "Begleitetes Fahren mit 17")
Eingeschlossene Klassen: M, L, S
Führerscheinklasse BE:
Kraftfahrzeuge der Klasse B, mit Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg (ausgenommen die in Klasse B fallenden Fahrzeugkombinationen).
Bei der Klasse BE sind die für die Klasse C1E geltenden Rahmenbedingungen (zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination ≤ 12 000 kg und zulässige Gesamtmasse des Anhängers ≤ Leermasse des Zugfahrzeugs) nicht anzuwenden.
Hinweis: Die Obergrenzen zu den Gesamtmassen ergeben sich aus den gesetzlichen Regelungen und einschlägigen Bestimmungen der StVZO.
Führerscheininhaber der "alten" Klasse 3 dürfen alle einachsigen Anhänger (einschließlich Hänger mit Tandem-Achsen (Achsabstand kleiner 1m)) mit Ihrem Fahrzeug ziehen.
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am Modellversuch "Begleitetes Fahren mit 17")
Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig
Quelle:
http://www.tuev-sued.de/fuehrerschein_p ... einklassen
Wenn du noch den "alten" Klasse 3 hast:
Kfz bis 7500 kg
Züge mit nicht mehr als 3 Achsen (d.h. es kann ein einachsiger Anhänger mitgeführt werden; Achsen mit einem Abstand von weniger als 1 m voneinander gelten als eine Achse)
Quelle:
http://www.fahrschule.de/verkehrsrecht/ ... assen.html
Solltest du/deine schwester höhere Führerscheinklassen besitzen ( Klasse 2/C/C1/C1E/CE) solltet ihr das ja wissen was ihr fahren dürft..
Lange rede kurzer Sinn: Vom Fahrzeug her darf deine schwester den großen Anhänger ziehen, aber nicht voll beladen
Führerschein müsst ihr überprüfen!!
Gruß
Henning
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NICHTS IST FÜR DIE EWIGKEIT, NICHTS BLEIBT WIE ES WAR.....