Alles rund um die Motorsäge: www.motorsaegen-portal.de

Motorsägen-Forum mit Kleinanzeigen & Forstwirtschafts-Forum
Aktuelle Zeit: Donnerstag 21. November 2024, 14:29

Alle Zeiten sind UTC+01:00




Ein neues Thema erstellen  Auf das Thema antworten  [ 15 Beiträge ] 
Autor Nachricht
BeitragVerfasst: Sonntag 18. Dezember 2011, 14:01 
Offline

Registriert: Mittwoch 20. Oktober 2010, 22:08
Beiträge: 862
Wohnort: Modautal
Hallo,
Da ich auf der Suche nach einem PKW Anhänger bin, versuche ich seit geraumer Zeit herauszufinden was wirklich zutreffend ist, im Netz sind beide Varianten zu finden.
Zu meinem Beispiel: Meine Schwester hat einen ungebremsten 750 kg Anhänger, jetzt darf ich aber höchstes 730 kg ungebremst ziehen. (BMW E46 330i) Darf ich jetzt den Hänger trotzdem ziehen und nur nicht die 730 kg überschreiten oder darf ich ihn überhaupt nicht ziehen?
Des weiteren hab ich einen 1300 kg Anhänger im Auge den ich evtl. kaufen möchte, gebremst darf mein Auto 1800 kg bis 8% Steigung ziehen, der 750kg Anhänger würde dann veräusert werden, aber meine Schwester darf nur 1100 kg gebremst ziehen, darf sie den dann trotzdem dran hängen?

_________________
:Husky: 560 XPG 40cm 3/8
:Husky: 390 XP "Ported" 50cm/60cm/80cm fürs Gestell
Kramer KL11, Deutz D6006, Posch Hydrocombi 20t, Posch Wippsäge WZE, Saris PKC Royal 300, Subaru Outback 3.0R


Nach oben
   
BeitragVerfasst: Sonntag 18. Dezember 2011, 14:10 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: Freitag 18. Januar 2008, 17:01
Beiträge: 7408
meines bescheidenen wissens verhält es sich so:

man muss trennen, was du fahren darfst, also welche klasse du im führerschein hast und wann du deinen führerschein gemacht hast. danach richtet sich was du an zlgg fahren darfst.

dann gibt es da eben noch die technischen vorrraussetzungen, die sich aus den papieren ergeben und den entsprechenden eintragungen zum gewicht. hier interesiert das tatsächliche gewicht. wobei man natürlich auch nicht überladen darf.


Nach oben
   
BeitragVerfasst: Sonntag 18. Dezember 2011, 14:20 
Offline

Registriert: Sonntag 27. Juni 2010, 10:25
Beiträge: 327
Wohnort: Allgäu
Bei der zul. Anhängelast handelt es sich um das tatsächliche Gewicht des Anhängers. Das zul. Gesamtgewicht des Hängers spielt dabei keine Rolle.

Weiterhin zu beachten: die Stützlast zählt nicht zur Anhängelast, sondern zum tats. Gewicht des Zugfahrzeugs. Dies bedeutet, Das die tatsächliche Stützlast des Hängers von tatsächlichen Gesamtgewicht des Anhängers abgezogen werden muß, um dietatsächlicht Anhängelast zu ermitteln.

Zu gut Deutsch: Wenn Dein 750kg-Hänger auch 750kg wiegt und er eine tatsächliche Stützlast von 20kg hat, darf er mit einer zul. Anhängelast von 730kg gezogen werden.

Das Fahrerlaubnisrecht ist eine ganz andere Baustelle. Da sind ausschließlich die ZgG der Anhänger interessant. Einen Anhänger mit einem zgG von bis zu 750 kg darf auch mit der Klasse B (ohne E) gezogen werden.

_________________
Gruß aus dem Allgäu,

Martin

--------------------------------------------------------------------------------------------------

Solo 645
Scheppach WOX700
Scheppach Ox1-850

uns a bisserl Kleinkram...


Zuletzt geändert von Hobbyholzmann am Sonntag 18. Dezember 2011, 14:24, insgesamt 1-mal geändert.

Nach oben
   
BeitragVerfasst: Sonntag 18. Dezember 2011, 14:23 
Offline

Registriert: Mittwoch 20. Oktober 2010, 22:08
Beiträge: 862
Wohnort: Modautal
ok, Führerscheinklasse CE ist vorhanden. Also dürfte ich den 750 kg Anhänger mit meinem Auto fahren und an ihr Auto darf auch der 1300er wenn ich fahre.

_________________
:Husky: 560 XPG 40cm 3/8
:Husky: 390 XP "Ported" 50cm/60cm/80cm fürs Gestell
Kramer KL11, Deutz D6006, Posch Hydrocombi 20t, Posch Wippsäge WZE, Saris PKC Royal 300, Subaru Outback 3.0R


Nach oben
   
BeitragVerfasst: Sonntag 18. Dezember 2011, 14:31 
Offline

Registriert: Mittwoch 20. Oktober 2010, 22:08
Beiträge: 862
Wohnort: Modautal
Seit ihr euch da sicher? Da gibts doch bestimmt irgendwo ein Gesetzestext zu. ich hatte die Thematik schon des öfteren mit meinem Arbeitskolegen der gerade die neuen LKW Module macht, er hat den dortigen Dozenten gefragt der meinte das es sich nach dem zulässigen Ges. Gew. des Hängers richtet.

_________________
:Husky: 560 XPG 40cm 3/8
:Husky: 390 XP "Ported" 50cm/60cm/80cm fürs Gestell
Kramer KL11, Deutz D6006, Posch Hydrocombi 20t, Posch Wippsäge WZE, Saris PKC Royal 300, Subaru Outback 3.0R


Nach oben
   
BeitragVerfasst: Sonntag 18. Dezember 2011, 14:54 
Offline

Registriert: Sonntag 27. Juni 2010, 10:25
Beiträge: 327
Wohnort: Allgäu
Da soll er sich aber mal ganz schnell auf die Suche nach einem Ausbilder mit Ahnung machen. Die zulässige Anhängelast ist völlig unabhängig vom zgG des Anhängers.

eigentlich ist der Begriff: "zulässige Anhängelast" ja selbsterklärend. Es ist die tatsächliche Last, die das Zugfahrzeug maximal ziehen darf.

_________________
Gruß aus dem Allgäu,

Martin

--------------------------------------------------------------------------------------------------

Solo 645
Scheppach WOX700
Scheppach Ox1-850

uns a bisserl Kleinkram...


Nach oben
   
BeitragVerfasst: Sonntag 18. Dezember 2011, 17:04 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: Montag 11. Januar 2010, 01:09
Beiträge: 112
Wohnort: FRANKEN!
Richtig,

ich hab beim CE gelernt das das TATSÄCHLICHE Gesammtgewicht des Zuges ausschlaggebend ist.

Zum Beispiel Ich hänge an einen Schlepper zwei 18 Tonnen kipper. Da auch der benötigte Schlepper etwas wiegt kann ich hier das Maximale Zulässige Gesammtgewicht nicht ausnutzen.

_________________
Wer Fendt fährt Führt!
110 - Männer die man ruft
112 - Männer die kommen!


Nach oben
   
BeitragVerfasst: Montag 19. Dezember 2011, 14:20 
Offline

Registriert: Donnerstag 10. Juli 2008, 23:25
Beiträge: 56
Wohnort: 23936 Grevesmühlen
Hallo Matze,

Da ja sehr unterschiedliche Aussagen hierzu getroffen wurden,
mal ein Link, ganz unten auf der Seite kann man die verschieden Möglichkeiten eingeben.
bin ja mal gespannt was da raus kommt.


http://www.fahrschule-allroad.de/klasse-b-pkw-auto.php


Gruß Joachim


Nach oben
   
BeitragVerfasst: Montag 19. Dezember 2011, 14:37 
Offline

Registriert: Sonntag 27. Juni 2010, 10:25
Beiträge: 327
Wohnort: Allgäu
Die Eingaben beziehen sich auf die "Berechnung" der erforderlichen Fahrerlaubnis. das hat mit der Eingangsfrage direkt nicht viel zu tun.

_________________
Gruß aus dem Allgäu,

Martin

--------------------------------------------------------------------------------------------------

Solo 645
Scheppach WOX700
Scheppach Ox1-850

uns a bisserl Kleinkram...


Nach oben
   
BeitragVerfasst: Montag 19. Dezember 2011, 14:37 
Offline

Registriert: Sonntag 27. Juni 2010, 10:25
Beiträge: 327
Wohnort: Allgäu
Zitat:
Seit ihr euch da sicher?
ja

_________________
Gruß aus dem Allgäu,

Martin

--------------------------------------------------------------------------------------------------

Solo 645
Scheppach WOX700
Scheppach Ox1-850

uns a bisserl Kleinkram...


Nach oben
   
BeitragVerfasst: Montag 19. Dezember 2011, 16:25 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: Freitag 13. Juli 2007, 04:51
Beiträge: 6266
Wohnort: ehemaliges Großherzogthum Baden (Karlsdorf-Neuthard)
meines Wissens verhält es sich so:

1. wenn du an deinem Fahrzeug ungebremst 730 kg dranhängen darfst dann kannst du den 750 kg-Anhänger dranhängen, das Gesamtgewicht (Leergewicht+Ladung) des Anhängers darf dann aber diese eingetragenen 730 kg nicht überschreiten (heißt man darf den Anhänger nicht "voll" beladen sondern muss 20 kg unter dem zGG bleiben).
Soweit ich weiß ist die Stützlast des Anhängers (welche ja vom Beladen des Anhängers abhängig ist) hierbei nicht relevant, in keinem Fall darf das Gesamtgewicht des Anhängers die im Auto eigetragenen 730 kg überschreiten.

2. der eventuell ins Auge gefasste 1300 kg-Anhänger darf auch an das Auto angehängt werden welches nur 1100 kg ziehen darf, allerdings darf dann das Gesamtgewicht des Anhängers (Leergewicht + Ladung) diese für dieses Fahrzeug eingetragenen 1100 kg nicht überschreiten.


Ps: Soweit ich in Erinnerung habe sind Überladungen erst ab einem Wert von 10 % über dem Zulässigen strafbar (mit Geldbuße belegt), im Schadensfall dürfte es aber bei Überladung vermutlich zu Schwierigkeiten mit der Versicherung kommen.....

Diese Angaben sind allerdings ohne Gewähr....

_________________
Gruß

Wolfgang


Stihl MS180-Carving
Stihl MS260
Stihl MS440


Nach oben
   
BeitragVerfasst: Montag 19. Dezember 2011, 16:34 
Offline

Registriert: Sonntag 27. Juni 2010, 10:25
Beiträge: 327
Wohnort: Allgäu
Zitat:

Soweit ich weiß ist die Stützlast des Anhängers (welche ja vom Beladen des Anhängers abhängig ist) hierbei nicht relevant, in keinem Fall darf das Gesamtgewicht des Anhängers die im Auto eigetragenen 730 kg überschreiten.
Das ist nicht richtig. Die Stützlast wird dem Gewicht des Zugfahrzeugs zugerechnet, wird also von tatsächlichen Gesamtgewicht abgezogen.

Das Kannst Du ganz einfach mit einer Waage nachvollziehen, indem Du den Hänger an- und abgekoppelt verwiegst.

Ihr könnt es mir schon glauben. Das ist mein täglich Brot...

_________________
Gruß aus dem Allgäu,

Martin

--------------------------------------------------------------------------------------------------

Solo 645
Scheppach WOX700
Scheppach Ox1-850

uns a bisserl Kleinkram...


Nach oben
   
BeitragVerfasst: Montag 19. Dezember 2011, 16:38 
Offline

Registriert: Mittwoch 20. Oktober 2010, 22:08
Beiträge: 862
Wohnort: Modautal
Zitat:
meines Wissens verhält es sich so:

1. wenn du an deinem Fahrzeug ungebremst 730 kg dranhängen darfst dann kannst du den 750 kg-Anhänger dranhängen, das Gesamtgewicht (Leergewicht+Ladung) des Anhängers darf dann aber diese eingetragenen 730 kg nicht überschreiten (heißt man darf den Anhänger nicht "voll" beladen sondern muss 20 kg unter dem zGG bleiben).
Soweit ich weiß ist die Stützlast des Anhängers (welche ja vom Beladen des Anhängers abhängig ist) hierbei nicht relevant, in keinem Fall darf das Gesamtgewicht des Anhängers die im Auto eigetragenen 730 kg überschreiten.

2. der eventuell ins Auge gefasste 1300 kg-Anhänger darf auch an das Auto angehängt werden welches nur 1100 kg ziehen darf, allerdings darf dann das Gesamtgewicht des Anhängers (Leergewicht + Ladung) diese für dieses Fahrzeug eingetragenen 1100 kg nicht überschreiten.


Ps: Soweit ich in Erinnerung habe sind Überladungen erst ab einem Wert von 10 % über dem Zulässigen strafbar (mit Geldbuße belegt), im Schadensfall dürfte es aber bei Überladung vermutlich zu Schwierigkeiten mit der Versicherung kommen.....

Diese Angaben sind allerdings ohne Gewähr....
Zu1: Die 20 Kilo die ich dann weniger laden darf sind mir jetzt zwar nicht so wichtig, allerdings wurde dieser Punkt ja auch schon so erklärt das wenn die Stützlast 20 kg beträge ich auf die Anhängerachse die 730 kg laden darf und der Anhänger somit dann insges. 750 kg hat. (sind natürlich alles theoretische Werte).

Zu 2: Das freut mich und ist klar.....

Zu Ps: Das wusste ich nicht, ich dachte es wären 5 % oder war das beim LKW?

_________________
:Husky: 560 XPG 40cm 3/8
:Husky: 390 XP "Ported" 50cm/60cm/80cm fürs Gestell
Kramer KL11, Deutz D6006, Posch Hydrocombi 20t, Posch Wippsäge WZE, Saris PKC Royal 300, Subaru Outback 3.0R


Nach oben
   
BeitragVerfasst: Montag 19. Dezember 2011, 16:59 
Offline

Registriert: Sonntag 27. Juni 2010, 10:25
Beiträge: 327
Wohnort: Allgäu
ab 10% Überladung wird zumeist die Weiterfahrt untersagt. Kosten tut es schon früher... Die Tonnage bestimmt hier nur die Höhe der Buße bzw. Verwarnung

_________________
Gruß aus dem Allgäu,

Martin

--------------------------------------------------------------------------------------------------

Solo 645
Scheppach WOX700
Scheppach Ox1-850

uns a bisserl Kleinkram...


Nach oben
   
BeitragVerfasst: Montag 19. Dezember 2011, 18:25 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: Sonntag 1. April 2007, 19:20
Beiträge: 2297
Wohnort: Wolfenbüttel
Hinter einem PKW darfst du, auch wenn du nur 1200kg gebremst ziehen darfst, einen Anhänger bis max 3,5t zulässiges Gesamtgewicht( maximales in Deutschland zulässiges Gesamtgewicht bei auflaufbremsen) ziehen, darfst aber das tatsächliche Gesamtgewicht nicht höher als deine zulässige Anhängelast erreichen( in meinem Beispiel 1200kg)....

Vom Führerschein her wird es auch intressant:
Führerscheinklasse B:
Kraftfahrzeuge ausgenommen Krafträder bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse und
- Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse bzw.
- Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Zugfahrzeuges und die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3,5 t

Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahr für Teilnehmer am Modellversuch "Begleitetes Fahren mit 17")

Eingeschlossene Klassen: M, L, S

Führerscheinklasse BE:
Kraftfahrzeuge der Klasse B, mit Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg (ausgenommen die in Klasse B fallenden Fahrzeugkombinationen).

Bei der Klasse BE sind die für die Klasse C1E geltenden Rahmenbedingungen (zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination ≤ 12 000 kg und zulässige Gesamtmasse des Anhängers ≤ Leermasse des Zugfahrzeugs) nicht anzuwenden.

Hinweis: Die Obergrenzen zu den Gesamtmassen ergeben sich aus den gesetzlichen Regelungen und einschlägigen Bestimmungen der StVZO.

Führerscheininhaber der "alten" Klasse 3 dürfen alle einachsigen Anhänger (einschließlich Hänger mit Tandem-Achsen (Achsabstand kleiner 1m)) mit Ihrem Fahrzeug ziehen.

Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am Modellversuch "Begleitetes Fahren mit 17")


Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig

Quelle:http://www.tuev-sued.de/fuehrerschein_p ... einklassen

Wenn du noch den "alten" Klasse 3 hast:
Kfz bis 7500 kg
Züge mit nicht mehr als 3 Achsen (d.h. es kann ein einachsiger Anhänger mitgeführt werden; Achsen mit einem Abstand von weniger als 1 m voneinander gelten als eine Achse)
Quelle:http://www.fahrschule.de/verkehrsrecht/ ... assen.html
Solltest du/deine schwester höhere Führerscheinklassen besitzen ( Klasse 2/C/C1/C1E/CE) solltet ihr das ja wissen was ihr fahren dürft..

Lange rede kurzer Sinn: Vom Fahrzeug her darf deine schwester den großen Anhänger ziehen, aber nicht voll beladen
Führerschein müsst ihr überprüfen!!

Gruß
Henning

_________________
Bild
NICHTS IST FÜR DIE EWIGKEIT, NICHTS BLEIBT WIE ES WAR.....


Nach oben
   
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:  Sortiere nach  
Ein neues Thema erstellen  Auf das Thema antworten  [ 15 Beiträge ] 

Alle Zeiten sind UTC+01:00


Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 1 Gast


Du darfst keine neuen Themen in diesem Forum erstellen.
Du darfst keine Antworten zu Themen in diesem Forum erstellen.
Du darfst deine Beiträge in diesem Forum nicht ändern.
Du darfst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.

Suche nach:
Gehe zu:  
Powered by phpBB® Forum Software © phpBB Limited
Deutsche Übersetzung durch phpBB.de