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BeitragVerfasst: Donnerstag 18. Mai 2023, 14:21 
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Registriert: Dienstag 9. Mai 2023, 08:20
Beiträge: 775
Wohnort: Westerwald
Zitat:
...
Oder hast du nur 200 bezahlt und der Baumservice verklagt dich?
...
Die Frage stelle ich mir gerade auch. Festpreise sind halt immer ein Glücksspiel. Mal gewinnt der Kunde, mal der Anbieter. Und wer nicht fähig ist, mehr als ein Angebot einzuholen, der hat nicht gut gepokert.

_________________
---
Sic transit gloria mundi
:stihl: :echo: :echo:


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BeitragVerfasst: Donnerstag 18. Mai 2023, 19:01 
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Registriert: Montag 20. Oktober 2014, 22:30
Beiträge: 6663
Wohnort: Wild South-West
Schräger Fred... 2 Gedanken dazu:

Wenn's nicht gerade sittenwidrig ist, kommt man aus nem erteilten Auftrag normal nicht raus, in D gibt's die sogenannte Vertragsfreiheit.
Ergo Gerichtsverfahren sollte, speziell bei der 3-stelligen Summe auf jeden Fall vermieden werden,
das kann dann nur 4-stellig werden, von der Zeit mal ganz abgesehen.

Zur Preisgestaltung, das ist schon frech... Da muß ich direkt an die Schlüsseldienste mit vielen den "A" denken.
Ganz toll finde ich die Argumentation, wenn der Betrieb hohe laufende Kosten hat, muß die Kundschaft bluten.
Alter,... was ein Schwachsinn! Was geht den Kunden hier z.B. eine Planierraupe an? Nichts.
Stundenlohn einer Kfz-Werkstatt im OEM-Segment liegt bei laufenden Kosten mit ALLEM drum und dran im Millionenbereich pro Jahr
bei ca. 150.- die Stunde.
Klar, da müßen 2 angelernte Hansel mit nem Nissan Navara und ner Motorsäge und ein paar Seilen ja 300.-pro Nase und Stunde bekommen.
Das ist ja wohl Lachplatte...

Aber: Nach Erteilung des Auftrags.... also zahlen.

_________________
Albert Einstein: Ich bin nicht sicher, mit welchen Waffen der dritte Weltkrieg ausgetragen wird, aber im vierten Weltkrieg werden sie mit Stöcken und Steinen kämpfen.

Genug :dolmar: :stihl: 192T


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BeitragVerfasst: Samstag 20. Mai 2023, 14:57 
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Registriert: Freitag 18. Januar 2008, 17:01
Beiträge: 7411
Manchmal sind es auch die Kunden die auf der schwarzen Liste der Handwerker landen.... Und dann wundert sich der Kunde, warum er keinen mehr erreicht bekommt, der ihm sein Problem bearbeitet!


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BeitragVerfasst: Samstag 10. Juni 2023, 11:03 
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Registriert: Freitag 18. Juni 2010, 19:26
Beiträge: 11651
Wohnort: Braunschweig
Dann weiß man auch, warum unsere Gerichte überlastet sind :ohman:

Man sollte schon eine gewisse gesunde Einschätzung haben, was eine Arbeit bedeutet und was man zusagt - ein angenommenes Angebot ist eigentlich eine Zusage und Akzeptanz der Bedingungen. Ich bin mal echt gespannt, was da im Rahmen der hier nun mal geltenden Vertragsfreiheit für ein Urteil gesprochen wird...
Der Handwerker muss sich ja nur hin stellen und sagen, dass er solche Aufträge normal nicht annimmt, ein Nachmittag muss mindestens XY bringen und auf die Unwirtschaftlichkeit hätte er den Auftraggeber hingewiesen, da er keinen zweiten kleinen Auftrag in der Gegend hätte, der Auftraggeber hätte aber zugesagt - was will man dann machen. Im Zweifel steht dann Wort gegen Wort und ein Auftrag wurde wie angeboten und angenommen abgearbeitet...

@schwarze Liste der Handwerker: Es gibt auch "Handwerkerstammtische"... und sei es in digitaler, ggf. sehr kleiner aber effektiver Form - wenn auch nicht zwingend legal ;)
Am Ende muss da nur irgendwo ein Excel in irgendeiner Dropbox liegen... so wie Vereine Arbeitsstunden planen, kann man alle möglichen anderen Informationen austauschen :roll:

Ein Nachbar hat jedenfalls massive Probleme, lokale Handwerker ran zu bekommen - ja, es ist ein streitbarer Typ und ich bin froh, dass er ein paar mehr Häuser weiter wohnt und er berichtete auch von Absagen in der Zeit zwischen Absprache eines Besichtigungstermins und dem Termin selbst. Also war das im Zweifel die Zeit, um mal nachzugucken, wo man denn besichtigen soll ;)
Nachbarschaftliche Empfehlungen sind mehrere geplatzt :roll:

Ein Schelm, wer böses dabei denkt ;) ... aber was soll man in Zeiten erwarten, wo jede Kleinigkeit unabhängig von der Verhältnismäßigkeit vor Gericht geklärt werden muss.

_________________
MfG Eike
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Kleine (Sachs-) Dolmar-Sammlung:
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