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Motorsägen-Forum mit Kleinanzeigen & Forstwirtschafts-Forum
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BeitragVerfasst: Donnerstag 2. März 2023, 20:51 
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Wohnort: Niedersachsen
Moin an alle,

Um meine Lage kurz zu erklären: Ich mache Beruflich eine Ausbildung zum Forstwirt. Das 2. Lehrjahr habe ich fast abgeschlossen. Schon seit einigen Jahren habe ich mit Motorsägen zu tun und habe mich schließlich mit der Ausbildung dazu entschieden, mein Hobby zum Beruf zu machen. In meiner Freizeit würde ich gerne mehr Holz hacken, also für andere. Um das ganze eben legal machen zu können, muss ich ja ein Nebengewebe anmelden. Was genau muss ich da beachten? Was brauche ich für Versicherungen usw.? Wie könnte ich an Kunden heran kommen? Was sind meine ersten Schritte diesbezüglich?

An Erfahrungen an der Motorsäge soll es nicht scheitern, da ich seit Jahren schon Erfahrungen im Umgang mit der Motorsäge habe. Auch im Bereich Sturmholz/Sturmschäden, Problem-Baumfällungen, Seilunterstützte Fällung und Verkehrssicherung, habe ich einiges an Erfahrungen sammeln können.

Vielleicht hat ja jemand ein paar Tipps für mich, weil ich auch im Internet nicht viel brauchbares dazu gefunden habe.

Evl. geplant habe ich halt auch, nach meiner Ausbildung mich eben damit komplett selbstständig zu machen. Dass ist aber noch Zukunftsmusik.

Vielen Dank und mit freundlichen grüßen,

Jonathan

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BeitragVerfasst: Donnerstag 2. März 2023, 23:20 
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Wohnort: Wipperfürth
Antworten findest Du auch im Netz.

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BeitragVerfasst: Freitag 3. März 2023, 01:06 
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Also,
Zuerst zum Rathaus. Das Gewerbe anmelden. Was du genau tun willst. Dann bei svlfg anrufen. Ist die BG im Wald. Dann brauchst No a Betriebshaftpflicht.
Achtung wenn du mit deinem Schlepper Holz für andere machst, musst das bei der Versicherung Au angeben. Das er gewerblich läuft.
Wegen den finanziellen Kram würde i dir einen Termin bei nem Steuerberater empfehlen.

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Lg Michael
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BeitragVerfasst: Freitag 3. März 2023, 10:16 
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Beiträge: 7504
Wohnort: Iserlohn
Erkundige dich erst beim Forstamt, oder wie das bei euch geregelt ist, ob du in zertifizierten Wäldern loslegen kannst. Die Voraussetzungen dürften die dir dort sagen können.

Ich gehe davon aus das du eine abgeschlossene Forstausbildung brauchst oder nachweislich, wir leben in D, 4 Jahre Berufserfahrung. Kann in den einzelnen Bundesländern auch unterschiedlich geregelt sein!

Habs hier schon mal geschrieben: Vor Jahren nach einem Sturm, ein Forstunternehmen heuert der deutschen Sprache kaum mächtige Forstfachleute an die nicht in der Lage waren eine Motorsäge zu starten. Gleichzeitig wurden Arbeitsuchende, die mit Fällarbeten vertraut waren abgewiesen, mit der Begründung sie hätten nicht die entsprechenden Kenntnisse.

Solltest du dich nicht in zertifizierten Wäldern austoben wollen, kannst du das wahrscheinlich einfacher machen.

Willst du nur Polterholz kleinschnibbeln und verkaufen, dann sollte die zuvor genannten Positionen reichen.

MfG
Hainbuche

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Wenn's nix wird, wird's feuerholz


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BeitragVerfasst: Freitag 3. März 2023, 11:28 
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Beiträge: 2899
Wohnort: Baden-Württemberg
Was du auch bedenken musst ist, falls du einen Traktor hast oder einen zulegen möchtest......
Mit der grünen Nummer am Traktor ist nicht alles erlaubt!
Soll heißen für gewerbliche Arbeiten brauchst du eine schwarze Nummer, kein grüne!
Die sind nämlich nur für land-und forstwirtschaftliche Arbeiten.
Arbeiten wie Baumfällungen bei Kunden laufen nicht darunter ect.

Und wenn du in zertifizierten Wäldern Fällen willst, muss dein Betrieb zertifiziert sein, unabhängig, was man von der Zertifizierungsgeschichte hält!


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BeitragVerfasst: Samstag 4. März 2023, 08:18 
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Registriert: Montag 22. Juli 2019, 22:39
Beiträge: 796
Also wenn Du eh Forstwirt lernst, dann wirst Du Bekanntschaften knüpfen. Das ist der beste Weg. Erstmal als Sub irgendwo mitgehen, hab ich damals auch so gemacht. Deine Auftraggeber werden mit ziemlicher Sicherheit eine Zertifizierung verlangen, mindestens nach RAL.
Du musst allerdings Deine Ausbildungsstätte informieren und das wird vermutlich auch das Scheitern bringen, denn meines Wissens nach ist das nicht gerne gesehen. Warum musst Du das? Weil Dein Gewerbe in der gleichen Branche stattfindet, hat dein Arbeitgeber dahingehend mitzureden. Da Du Azubi bist, ist eine hohe Fürsorgepflicht vorauszusetzen, insofern wird jegliche Überschreitung der gesetzlichen Höchstarbeitszeit sowie das Nichteinhalten gesetzlich vorgeschriebener Ruhepausen sehr kritisch gesehen werden. Genaueres wirst Du aber nur erfahren, wenn Du es ansprichst.
Und dann ist da noch eine Sache, Du brauchst am Anfang Geld! Im Forst gibt es eine Unsitte, die sich leider in der Breite durchgesetzt hat. Alle zahlen erst dann, wenn das Geld vom Auftraggeber da ist. Und das kann dauern. Das ist leider so. Natürlich kannst Du ein Zahlungsziel angeben und darauf bestehen, aber das wird ein Kampf gegen Windmühlen. Deswegen musst Du damit rechnen, einige Zeit überbrücken zu müssen.

_________________
So gehen sie hin, die schönen Jahre. Bis du dann liegst auf einer Bahre.
Und hinter dir da grinst der Tod, kaputt geackert, du Idiot!


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BeitragVerfasst: Dienstag 19. Dezember 2023, 11:21 
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Zitat:
Also,
Zuerst zum Rathaus. Das Gewerbe anmelden. Was du genau tun willst. Dann bei svlfg anrufen. Ist die BG im Wald. Dann brauchst No a Betriebshaftpflicht.
Achtung wenn du mit deinem Schlepper Holz für andere machst, musst das bei der Versicherung Au angeben. Das er gewerblich läuft.
Wegen den finanziellen Kram würde i dir einen Termin bei nem Steuerberater empfehlen.

Super danke für die Antwort. Hat soweit auch geklappt. Vermehrt bekomme ich jetzt aber auch Anfragen, wegen Problembaumfällungen in privaten Gärten. Kann ich das versicherungstechnisch auch über meine Betriebshaftflicht laufen lassen, sollte dort ein Schaden entstehen? Oder ist es ratsam, eine andere Versicherung diesbezüglich noch abzuschließen?

Mit freundlichen Grüßen,

Jonathan Scw.


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BeitragVerfasst: Dienstag 19. Dezember 2023, 11:26 
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Ja das mit der Zertifizierung ist so eine Sache. Für mein Arbeitgeber (NDS. Landesforsten) dürfe ich z.B.nicht arbeiten, da mir die Zertifizierungen fehlen. Noch bin ich aber mit den Aufträgen im Privatwald gut ausgelastet. Mal sehen, was die Zukunft bringt. Trotzdem danke für die ausführliche Antwort.

Mit freundlichen Grüßen,

Jonathan Scw

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BeitragVerfasst: Dienstag 19. Dezember 2023, 13:32 
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Ja theoretisch hast du recht, praktisch müssten sie es dir der Zoll nachweisen. Hauptsächlich schlage ich Holz ein, das rücken, wenn ich es den mache, könnte ich auch anders auf der Rechnung vermerken, wie z.B. durch eine höhere (wie die tatsächliche eingeschlagene) Holzmenge und Zuschläge verrechnen… Aber mein Schlepper hat schwarze Nummernschilder, also alles gut. Mal sehen, ob es das Grüne überhaupt weiterhin noch geben wird…

Genau in PEFC und FSC zertifizierten Wäldern darf ich momentan nicht arbeiten, jedoch in Privatwäldern und in Forstgenossenschaften, welche nicht zertifiziert sind.

Mit freundlichen Grüßen,

Jonathan Scw.

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BeitragVerfasst: Dienstag 19. Dezember 2023, 13:41 
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Ja abgesprochen mit dem Betrieb ist das schon vorher gewesen. Ja es wird nicht gerne gesehen, kommt aber auch etwas darauf an, wie du dich im Betrieb selber anstellst und ich habe das Glück, im öffentlichen Dienst meine Ausbildung zu machen, was das ein oder andere erleichtert, weil man sich dort auch nicht so kaputt macht.
Geld spielt bei mir so gesehen er eine kleine Rolle, da ich nicht auf Knack und Knirsch angefangen habe, sondern mir gut was zur Seite gelegt hatte. Aber ja, manchmal ist es nicht ganz einfach, sein Geld von den Leuten zu bekommen, auch wenn man einen Vertrag ausgehandelt hat. Und einen Anwalt möchte man auch nicht unbedingt immer bezahlen…

Mit freundlichen Grüßen,

Jonathan Scw.

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BeitragVerfasst: Mittwoch 20. Dezember 2023, 15:35 
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Registriert: Freitag 23. Mai 2008, 00:12
Beiträge: 188
Auch wenn man sich im öffentlichen Dienst nicht kaputt macht, musst Du trotzdem das Arbeitszeitgesetz im Auge behalten.
Wenn Jemand schon 8 Stunden im Haupterwerb gearbeitet hat, darf er nicht noch 4 Stunden im Nebenerwerb dranhängen. Bei Arbeits- und Wegeunfällen wird auf sowas geachtet.

Gruß Reinhard


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BeitragVerfasst: Donnerstag 21. Dezember 2023, 12:48 
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Das Arbeitszeitgesetz gilt nicht für den Unternehmer (selbständige Tätigkeit, Freiberufler, Gewerbetreibender)
Und wenn er an seinen Job noch 4h Nebenerwerb dran hängt, dann ist das selbständige Tätigkeit


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BeitragVerfasst: Donnerstag 21. Dezember 2023, 15:44 
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Registriert: Freitag 23. Mai 2008, 00:12
Beiträge: 188
Hast Recht, ich hab nochmal nachgelesen.
Gilt nur für Arbeitnehmer bei nicht selbständiger Tätigkeit.
Gruß Reinhard


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BeitragVerfasst: Freitag 22. Dezember 2023, 11:31 
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Beiträge: 7371
Wohnort: Hamburg
Da wird der Arbeitgeber auf drauf achten hoffe ich! Sonnst könntest ja die ganze Nacht Taxi fahren und morgens um 7 bist dann wieder auf der Matte beim Chef, das läuft nicht!

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BeitragVerfasst: Samstag 23. Dezember 2023, 17:16 
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Beiträge: 313
Wohnort: Siegen
wie machen denn deine Kollegen das? Beim Fiskus kann man es sich auf Dauer eigentlich nicht leisten, ohne Nebenerwerb als Forstwirt zu arbeiten, daher geh ich davon aus, dass du bei euch im FOA nicht der einzige bist, der nebenbei ein Gewerbe laufen hat.

Prinzipiell:

1. Arbeitgeber informieren. Grundsätzlich kann man dir den Nebenerwerb nicht verbieten, außer das Ausbildungsziel ist gefährdet. Dann haben Personalrat und Landwirschaftskammer aber auch ein Wörtchen mitzureden.
2. Gewerbe beim Amt anmelden
3. Betriebshaftpflichtversicherung abschließen
4. Steuerberater suchen

Kunden brauchst du natürlich auch. einen zweiten Mann solltest du auch haben, der bei der Holzernte dabei ist. Ich weiß selbst, dass man auch gerne mal allein loszieht, aber man hat nicht immer nur Glück im Leben. Auch ist es nicht verkehrt, wenn man einen Rücker mit Schlepper und Winde oder sogar Kranschlepper an der Hand hat, das machen je nach Region auch viele im Nebenerwerb.
Alternativ kannst du auch bei einem Forstbetrieb als Subunternehmer arbeiten, dann brauchst du keine Kunden suchen und Kollegen und bei Bedarf ne Maschine hast du dann in der Regel auch.

Pass auf dich auf und viel Spaß beim Holz hauen :mrgreen:

_________________
Gruß
Freddy
-------------------

:stihl: : 192C; 194C; 200T; 261C; 044; 066; HS45; FS260; BG86
und auf der Arbeit: Husky 550 XPG Mk 2, Stihl MS500i


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BeitragVerfasst: Sonntag 24. Dezember 2023, 07:58 
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Beiträge: 696
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Zitat:
... Oder ist es ratsam, eine andere Versicherung diesbezüglich noch abzuschließen?
Das mit der Betriebshaftpflicht ist so ne Sache.
In der Regel deckt die eben keine! Schäden ab, welche durch deine ausgeführte Arbeit entstehen.
Das deswegen, weil du dafür die entsprechende Sachkunde hast und daher dich gegen deine falsch ausgeführte
Arbeit meist nicht versichetn kannst.
Gedeckt ist dann nur, was mittelbar mit deiner Tätigkrit zu tun hat.

Beispiel:
Du gehst mit dem Steiger am Baum hoch und fängst an zu entasten.
Ast gällt auf die Garage. Hierbei meist kein Versicherungsschutz, weil
du in der Arbeitsvorbereitung und Durchführung geschludert hast.

Aus Sicht der Versicherung.

Gegenbeispiel:
Du fährst den Steiger auf dem Grundstück gegen die Garage und haust in's Garagentor.
Hier greift die Versicherung, da nicht unmittelbar der Schaden durch deine Arbeit beim Fällen entstanden ist.

Also vor Abschluß der Betriebshaftpflicht sehr penibel abklären, wann die zahlen würden.
Da gibt es sehr große Unterschiede.
Auch wichtig. Umweltschäden durch auslaufende Betriebsstoffe.
Und da zählt der ganze Biokram eben auch dazu.

Frohe Weihnachten


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BeitragVerfasst: Sonntag 24. Dezember 2023, 10:47 
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Beiträge: 8
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Die meisten Mitazubis von mir haben kein Nebengewerbe und wenn doch, nicht im Forst. Einzelne ausgelernte Kräfte haben ein Forstunternehmen im Nebengewerbe, ja. Diese sind bei uns aber auch in der Minderheit, vermutlich aufgrund ihres Alters. Deshalb habe ich hier im Forum nachgefragt. Ein sehr guter Freund von mir hat im Gartenlandschaftsbau ein Nebengewerbe und sich jetzt auch selbstständig gemacht. Wie das aber z.B. mit Versicherungen in der Forst ist, konnte er mir leider nicht genau sagen. Zurück zu den ausgelernten Forstwirten: Der eine ist ab und zu als Rücker unterwegs, er Wohnt aber auch etwas weiter weg von mir. Ums rücken kümmere ich mich dann also auch. Und Kollegen habe ich auch, die mit machen, wobei ich ganz klar sagen muss, dass mein Arbeitserfolg und Qualität nicht von Meinem Glück abhängt. Das ok vom Forstamt habe ich m. Mal sehen, was ich daraus jetzt machen.

Vielen dank für die Ausführliche Antwort und mit freundlichen Grüßen

Jonathan

Ps: Frohe Weihnachten an alle.

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Zuletzt geändert von Eichsi am Sonntag 24. Dezember 2023, 12:25, insgesamt 1-mal geändert.
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BeitragVerfasst: Sonntag 24. Dezember 2023, 10:50 
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Registriert: Mittwoch 11. Mai 2022, 11:24
Beiträge: 8
Wohnort: Niedersachsen
Zitat:
Das mit der Betriebshaftpflicht ist so ne Sache.


Ok das wusste ich nicht. Super dank dir. Darauf werde ich auf jeden Fall achten. Ist also auch eine Sache, wie du den Schaden dann meldest…

Mit freundlichen Grüßen und frohe Weihnachten

Jonathan

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BeitragVerfasst: Sonntag 24. Dezember 2023, 21:28 
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Registriert: Freitag 13. Oktober 2023, 07:49
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Betriebshaftpflicht ist echt nicht einfach.
Da brauchst du echt jemand mit Ahnung, der dich unterstützt.
Also bitte nicht rein nach Preis vergleichen.

Hoffe, du wirst sie nie brauchen.
Viel Erfolg und frohe Tage


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BeitragVerfasst: Montag 25. Dezember 2023, 01:49 
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Ja super vielen Dank!!!

Viel Erfolg Unfallfreies Arbeiten wünsche ich dir/euch auch.

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