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BeitragVerfasst: Sonntag 13. Februar 2022, 20:06 
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Wohnort: Oberbayern
Servus,

angedacht ist es schon länger:
da mein Bruder selbständig ist und für die Bewirtschaftung des Waldes keine Zeit hat steht schon länger im Raum das ich die Waldflächen von ihm pachte.
Meine Frage:
was muss ich da jetzt nun alles anmelden wenn ich das im Nebenerwerb mache und jährlich so 50 Fm bis 80 Fm eingeschlagen werden die ans örtliche Sägewerk verkauft werden?
Die Waldfläche ist 6,50 ha, mein Bruder ist auch in der BG entsprechend mit versichert.
Auf der Wunschliste steht auch noch ein Rückewagen, den möchte ich natürlich steuerlich absetzen können.
Kann ich den auch abschreiben oder macht das keinen Sinn!?
Wie läuft das ganze dann?
Mehr ist an Investitionen nicht nötig da ich den Maschinenpark meines Bruders hierfür verwenden darf.
Im Gegenzug kümmere ich mich um die Wartung der ganzen Maschinen.
Habe bisher als Privatmann da schon einiges an Geld in Forstequipment rein gesteckt, Seilwindenkauf usw.
Wäre gut wenn ich wenigstens mal beim Rückewagenkauf von der Mehrwertsteuererstattung profitieren könnte.

Gruß

Deutzfahrer


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BeitragVerfasst: Montag 14. Februar 2022, 17:12 
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Beiträge: 17
Wohnort: Amberg-Sulzbach
Servus,
Zitat:
was muss ich da jetzt nun alles anmelden wenn ich das im Nebenerwerb mache und jährlich so 50 Fm bis 80 Fm eingeschlagen werden die ans örtliche Sägewerk verkauft werden?
Deutzfahrer
Es gibt im ELSTER einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung + BG Anmeldung (Wie das bei Pacht laüft, weiß ich nicht)
Zitat:
Kann ich den auch abschreiben oder macht das keinen Sinn!?
Deutzfahrer
->Steuerberater fragen. Es ist ist schon auffällig, wenn Dein Betriebsvermögen nur aus einem Rückewagen besteht. Objektiv betrachtet muss man ausrechnen ob es Sinn macht einen zu kaufen. Am Ende wird es wohl günstiger sein einen Lohnunternehmer mit Rückewagen zu beauftragen.

Allgemein wäre ich bei der Konstellation "Vom Bruder pachten" vorsichtig. Wenn das Finanzamt das nicht akzeptiert, hast Du nur Ärger und Folgekosten. Zudem ist es unüblich Wald zu pachten.
Des Weiteren musst du dann auch anfangs alle 3 Monate eine Ust-Voranmeldung abgeben und eine EÜR pro Geschäftsjahr machen. Die Einnahmen musst du natürlich auch versteuern.

Ich würde das anders regeln :pfeifen:

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BeitragVerfasst: Dienstag 15. Februar 2022, 07:55 
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Aha. Jährlich 80 Fm, bei 6,5 Hektar...

_________________
So gehen sie hin, die schönen Jahre. Bis du dann liegst auf einer Bahre.
Und hinter dir da grinst der Tod, kaputt geackert, du Idiot!


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BeitragVerfasst: Dienstag 15. Februar 2022, 08:01 
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Wohnort: Niederstetten
Zitat:
Servus,

Ich würde das anders regeln :pfeifen:
Würde das ebenfalls anders regeln 8-) :pfeifen:


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BeitragVerfasst: Dienstag 15. Februar 2022, 10:02 
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Registriert: Mittwoch 27. November 2013, 18:49
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Wohnort: Gerach bei Bamberg
Prinzipiell ist es nötig, wenn du von der Mwst. Regelung profitieren willst ein Gewerbe anzumelden. Von diesem Gewerbe erwartet das Finanzamt, dass in überschaubarer Zeit ersichtlich ist, damit Gewinn zu erzielen. Ist das offensichtlich nicht möglich, weil z. B. der Rückewagen 100 000 € kostet und du jährlich einen Umsatz von 200 € ausweist dann wird dir das Finanzamt die Gewinnabsicht spätestens nach ein paar Jahren auch rückwirkend aberkennen.
Prinzipiell empfehle ich aber immer in dem Fall mit den Leuten zu sprechen, mit denen du nachher zu tun hast. Sprich bei steuerlichen Angelegenheiten mit dem Finanzamt, eventuell über Steuerberater, bei Fragen der UVV mit der entsprechenden Berufsgenossenschaft usw.
Und auch ganz wichtig nur wer schreibt der bleibt. Eine mündliche Aussage eines Finanzbeamten ist auch nichts wert.


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BeitragVerfasst: Dienstag 15. Februar 2022, 13:48 
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Wohnort: Grafenau; Bayerischer Wald
Bei 6,5 ha solltest Du nachhaltig eher nur mit 50-60 FM p.a. kalkulieren (sonst hat Dein Bruder in absehbarer Zeit eine Kahlschlagfläche :-))
bei durchschnittlich 70 EUR/FM sind das etwa 4 T€ Umsatz im Jahr - das ist salopp gesagt "nix".
Nach Abzug aller (kalkulatorischer und pagatorischer) Kosten bleibt Dir da ebenfalls "nix" übrig.

Würde mir die von Dir angedachte Konstellation noch dreimal gut überlegen!


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BeitragVerfasst: Dienstag 15. Februar 2022, 16:31 
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Beiträge: 156
Wohnort: Oberbayern
Servus,

mir geht es nicht darum mit der Waldpacht da jetzt einen großen Profit zu machen, es soll aber auch nicht wie bisher so sein das ich nur die Arbeit damit habe.
Die Maschinen bekomme ich umsonst, neue mal geplante Maschine ist lediglich ein Rückewagen bis ca. 22.000,00 €.
Hackgutbedarf jährlich sind um die 130 m3, wenn man das über die nächsten Jahre hochrechnet was der Lohner dafür jetzt abrechnet dann dürfte sich der Rückewagen nach ca. 13 Jahren rechnen. Zudem erspart er mir auch mühselige Handarbeiten.
Haben beim Holz einen festen Abnehmer, für das letzte Langholz war der Preis jetzt 108,00 €/Fm. Tanne lag bei 90,00 €/Fm. Das der Preis noch unter 100,00 €/Fm fällt kann ich mir bei der derzeitigen Inflation nicht vorstellen, die Tendenzen gehen immer weiter nach oben.
Und ob ein möglicher Dämpfer vom Umweltbundesamt ausreichen wird dass die Brennholzbranche inkl. den Herstellern von Forstmaschinen im Zuge der Feinstaubbelastung zum erliegen kommt waage ich in Frage zu stellen.
Wie könnte man denn so etwas am besten lösen?

Gruß

Deutzfahrer


Zuletzt geändert von Deutzfahrer am Dienstag 15. Februar 2022, 16:58, insgesamt 1-mal geändert.

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BeitragVerfasst: Dienstag 15. Februar 2022, 16:56 
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Beiträge: 895
Ich würde über eine Alternative Form der Zusammenarbeit denken (und Nein, ich meine keine Tricksereien).
Wenn ich das richtig verstehe geht es ja primär darum dass der Wald einem Bruder gehört der ihn nicht verkaufen möchte, aber selbst keine Zeit für die Bewirtschaftung hat. Damit wäre es auch ohne Verpachtung denkbar dass stehende Holz beim Waldbesitzer zu kaufen und dann als Langholz ans Sägewerk weiter zu verkaufen (dürfte am Thema BG und Steuer aber nicht viel ändern).
Alternativ könnte man das Gewerbe des Bruders nutzen, als freier Mitarbeiter das Holz einschlagen und die Firma des Bruders verkauft das Langholz ans Sägewerk (in dem Fall müsste eigentlich die eigene BG wegfallen sofern der Bruder bereits Beiträge bezahlt). In wie fern meine Ideen rechtlich umsetzbar sind kann ich nicht sicher sagen, ich hoffe dass Wissen andere hier besser (im Zweifel ein Steuerberater). Aber vielleicht gibt es ja eine Idee für eine Alternative Lösung.
Grüße aus dem Hunsrück, Stefan


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BeitragVerfasst: Dienstag 15. Februar 2022, 17:07 
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Einnahme sind 65 Fm a 108 €/Fm = 7020 € brutto. Also netto 6560 und 460 MwSt.

Der Rückehänger kostet 22.000 € brutto, also 18487 netto und 3513 MwSt. AfA-Abschreibung über 10 Jahre = 1848 pro Jahr. Im Jahr der Anschaffung gäbe es also rund 3500 € vom FA zurück.

6560 - 1848 = 4712. Wäre also möglich, jedoch dürfen da dann nicht mehr viele Kosten kommen, denn sonst wird der Überschuß negativ. Und der Überschuß sollte schon deshalb positiv bleiben, damit das FA keine Liebhaberei unterstellt. Er sollte aber auch positiv sein, weil Du sonst nämlich draufzahlst.

So ein richtig dickes Geschäft dürfte das ohnehin nicht werden. ;)


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BeitragVerfasst: Dienstag 15. Februar 2022, 19:57 
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Beiträge: 796
Nur mal so, angesichts der letzten Trockenjahre hat sich das mit Zuwachs 10Fm pro Hektar pro Jahr erledigt.

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BeitragVerfasst: Dienstag 15. Februar 2022, 21:03 
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Geht es Dir primär darum, nicht mehr nur der „Familiendepp“ zu sein, der immer für lau allen hilft?
Oder willst Du das (klein)-gewerbsmäßig machen, damit Deine Maschinen besser ausgelastet sind?
Hast Du mal über einen Bewirtschaftungsvertrag mit Deinem Bruder nachgedacht, so wie es viele WBV‘s ihren Mitgliedern anbieten?

Es reicht dazu eine Gewerbeanmeldung bei der Gemeinde (25 €).
Ohne Mitarbeiter brauchst Du Dich auch nicht bei der BG versichern, könntest aber freiwillig.
Zu Anfang würde ich immer erst die sog. Kleinunternehmer Regelung beanspruchen; erleichtert die Buchführung ungemein und erspart Dir das Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer-Gedöns!
Betriebshaftpflichtversicherung auch mal drüber nachdenken!
Investitionen niedrig halten - ein eigener Rückewagen bei der Fläche? Lass es lieber rücken!


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BeitragVerfasst: Mittwoch 16. Februar 2022, 11:37 
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Wohnort: an de Waterkant
Mit der Kleinunternehmerregelung kann er sich dann aber nicht die MwSt für den Rückehänger zurückerstatten lassen.


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BeitragVerfasst: Mittwoch 16. Februar 2022, 16:30 
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Servus,

der Rückewagenkauf hat jetzt nicht solche Priorität, denkbar wäre auch ein Kauf zu zweit oder was mir eher noch zusagen würde den Wagen ab und an mal zu verleihen. So kleinere 8 t. halten sich ja immer rarer, der Trend geht zu 10 mit Druckluftbremse usw.
Verstehe ich das jetzt denn richtig:
Im Jahr des Kaufes würde ich die MwSt. raus bekommen, also rund 3.500,00 €.
Aber was sagt die Zahl 4.712,00 € denn jetzt genau aus? Das wäre ja der rechnerische Gewinn oder?.
Warum werden da jährlich über 10 Jahre die 1.848,00 € vom Nettoverkaufspreis des Holzes abgezogen wenn der Wagen schon bezahlt ist?
Kapiere ich nicht ganz wie das läuft.

Gruß

Deutzfahrer


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BeitragVerfasst: Mittwoch 16. Februar 2022, 16:42 
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Wohnort: Amberg-Sulzbach
Zitat:
Servus,
Im Jahr des Kaufes würde ich die MwSt. raus bekommen, also rund 3.500,00 €.
Deutzfahrer
Aber nur wenn du bei der USt optierst. I.d.R. weisen die Forstwirte bei einem Verkauf nur 10,7% UST aus und behalten diese ein. Dafür bekommen Sie die 19% bei einem Kauf USt nicht erstattet. Wenn du jetzt viel Holz verkaufst, lohnt es sich nicht mehr zu optieren.

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:dolmar: PS5105CH
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BeitragVerfasst: Mittwoch 16. Februar 2022, 16:57 
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Die 4712 sind der Rohertrag nach Abschreibung. Du kannst den Wagen über 10 Jahre abschreiben, d.h. auf diesen Teil mußt Du keine Steuern bezahlen. Theoretisch kannst Du den zurücklegen und dann nach 10 Jahren einen neuen Rückewagen kaufen. Die Abschreibungsfristen decken sich halt nicht immer mit den tatsächlichen Nutzungszeiträumen.

Von dem Rohertrag mußt Du dann noch alle weiteren Kosten abziehen: Grundsteuern, Berufsgenossenschaft, LWK-Beitrag, Entwässerung, Diesel für den Traktor, Sprit für die Motorsäge, Ketten, Feilen, Ersatzteile usw. usw. Am Ende bleibt dann der Überschuß, auf den ggf. Steuern fällig werden.

> optieren, 10.7%
Es ist grundsätzlich so, dass bei einem Gewinn die zu zahlende USt. höher ist als die gezahlte MwSt. (Es sei denn die Produktgruppen unterscheiden sich massiv.) Daher gibt es auch die Durchschnittssätze.

Was auch noch eine Möglichkeit wäre, ist die Versteuerung nach Durchschnittssätzen. Dabei wird ein durchschnittlicher Gewinn pro Hektar angenommen. Dafür gibt es Karten, welchen Gewinn das entsprechende Landstückchen bei welcher Nutzung abwirft. Das ist sehr einfach, da ist auch die Steuererklärung simpel. Dafür ist das Ergebnis immer positiv, was natürlich nicht unbedingt stimmen muß (z.B. Sturmschaden, Käferbefall, Trockenheit oder Aufforstung).
Das geht aber nur bis zu einer gewissen Größe - und ich habe keine Ahnung, wo die bei Forst liegt. Allerdings dürften das deutlich mehr als die genannten 6,5ha sein.


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BeitragVerfasst: Mittwoch 16. Februar 2022, 17:32 
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Zitat:
.
...pauschalierte UST für Landwirte,Gärtner etc. liegt ab 01.01.'22 nur noch bei 9,5%

Gruß
Bert

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www.baumschule-wuestemeyer.de


Zuletzt geändert von Eichsi am Mittwoch 16. Februar 2022, 18:24, insgesamt 1-mal geändert.
Überflüssiges Vollzitat entfernt


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BeitragVerfasst: Mittwoch 16. Februar 2022, 18:23 
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Wohnort: Grafenau; Bayerischer Wald
"Im Jahr des Kaufes würde ich die MwSt. raus bekommen, also rund 3.500,00 €."

Bitte merke Dir:
Nur wegen der "Mehrwertsteuererstattung" gründet man kein Unternehmen!
(Es sei denn, Du machst es im gaaaanz (!) großen Stil mit Drittland, Dreiecksgeschäften etc. in betrügerischer Absicht! Aber davon gehen wir hier mal nicht aus)


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BeitragVerfasst: Samstag 26. Februar 2022, 23:09 
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Beiträge: 156
Wohnort: Oberbayern
Servus,

ich habe hier weder die Absicht zu betrügen oder mir in irgend einer Weise was zu Schulden kommen lassen.
Wie würde es steuerlich aussehen wenn ich den Rückewagen ab und an an jemanden vermiete?
So kleinere Wägen bis 8 T. mit Auflaufbremse halten sich mittlerweile sehr rar in der Region, ich denke da könnte schon ein wenig Bedarf sein.
Oder wäre eine Rückewagengemeinschaft hier die bessere Wahl?
Ich habe halt hier bedenken das man für die ganzen "Schlamper" mit zur Kasse gebeten wird.

Gruß

Deutzfahrer


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BeitragVerfasst: Sonntag 27. Februar 2022, 11:45 
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Beiträge: 1027
Wohnort: Grafenau; Bayerischer Wald
wenn Du Maschinen vermietest/verleihst (egal ob gewerblich oder über Maschinenring, Maschinengemeinschaft, etc.), mußt Du die jährlich einer Sicherheitsüberprüfung unterziehen. Quasi eine Art "TÜV".
Kommt ein Mieter aufgrund eines Maschinendefekts zu Schaden, dann ist das erste, worauf Staatsanwalt und Versicherung schaut, das Prüfbuch!
Und ist mangelnde Sicherheitseinrichtung o.ä. der Unfallgrund und du kannst das dann nicht nachweisen, möchte ich nicht mit Dir tauschen!


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BeitragVerfasst: Sonntag 27. Februar 2022, 14:28 
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Registriert: Sonntag 1. Januar 2017, 20:16
Beiträge: 156
Wohnort: Oberbayern
Servus,

das ist mir bekannt, ist mit der Gemeinschaftsseilwinde ja das gleiche.

Gruß

Ecoboost


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