Habe heute eine Mail vom Berufsverband bekommen
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Sonderregelung zur PKW-Besteuerung von Doppelkabinern abgeschafft
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Mitglieder,
In Baumschulen, in Friedhofsgärtnereien und in der Dienstleistung werden verstärkt Fahrzeuge mit Doppelkabine und Ladefläche eingesetzt. Die Kraftfahrzeugbesteuerung dieser Fahrzeuge hat in den letzten Jahren für großen Ärger in den Mitgliedsbetrieben gesorgt, und wird zur Entlas-tung des Mittelstandes geändert. Der Bundesrat hat am 9. Oktober 2020 den Weg frei gemacht für das 7. Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (KraftStG). Damit wird die Son-derregelung abgeschafft, die zu der Flut von Steuerbescheiden geführt hatte, nach denen Dop-pelkabiner-Fahrzeuge teurer als PKW besteuert werden sollten. Das Gesetz tritt noch in diesem Jahr in Kraft.
Die Sonderregelung des § 18 Abs. 12 KraftStG und die Vorgehensweise des Zolls sorgten in den vergangenen zwei Jahren für unverhältnismäßigen bürokratischen und finanziellen Aufwand im Mittelstand. Die Welle von Einspruchsverfahren und Fahrzeugvorführungen waren eine erhebli-che und unnötige Belastung für die Betroffenen. Ohne die Aufhebung der Sonderregelung wären die leichten Nutzfahrzeuge durch die Gesetzesänderung zusätzlich belastet worden, da ihre CO2-Prüfwerte regelmäßig höher sind als die Durchschnittswerte herkömmlicher PKW und die PKW-Besteuerung ab jetzt eine stärkere Gewichtung des CO2-Ausstoßes vornimmt.
Die Gesetzesänderung verlängert außerdem die 10-jährige Steuerbefreiung reiner Elektrofahr-zeuge. Künftig werden Fahrzeuge begünstigt, die nicht nur bis zum 31.12.2020 zugelassen sind, sondern die bis zum 31.12.2025 erstmalig zugelassen werden