Ich kenne ähnliche Angaben in den BDA.
Meist bedeutet kleineres zGG kleinere Reifen.
Auch möglich das die Achslast abhängig von der Reifengrösse unterschiedlich ist.
In den alten KFZ-Scheinen hab ich bisher nur eine Reifengrösse gefunden - in den alten KFZ-Briefen könnten, abhängig vom Ausstellungsjahr, eventuell mehrere für das Schleppermodell freigegebene Grössen eingetragen sein?
Was möchtest du mit dem Traktor fahren? Kommst du mit dem kleineren zGG klar? Dann kannst du ja ablasten. Wenn du ablastest, aber vorher überlegen ob du nicht doch das grössere zGG brauchst?
Beispiele: Hast du einen Frontlader oder grösseres Frontgewicht dran, dann würde ich i.d.R. die grösseren Reifen vorn empfehlen. Nicht das du den Traktor ablastest und nicht mehr legal auf die Strasse darfst
Dann gab es in D mal Traktoren mit denen konnte man legal mit keinen angemessenen Pflug in der Hydraulik auf der Strasse mitführen.
Pflug ist hier im Forum wahrscheinlich nicht relevant, aber ein grösserer Holzspalter oder eine Kippmulde sollten da auch vorher durch kalkuliert werden.
MfG
Hainbuche