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 Betreff des Beitrags: Re: Zulassungs-Dschungel
BeitragVerfasst: Samstag 18. April 2015, 16:47 
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Beiträge: 453
@fieten 84

Sind Typenschilder vorhanden?
Falls ja, Bilder vom Anhänger und den Typenschildern machen und damit zu einem tüv ingeneur fahren.
Du benötigst eine Vollabnahme des Tüvs. Damit kannst du den Anhänger dann bei der Zulassungsstelle zulassen.

Ob sich das lohnt kann dir dann der Tüv Ingeneur sagen.

Generell kann man ja auch einen Eigenbau Anhänger zulassen. Allerdings ziemlich aufwändig.
Einfacher ist es, wenn Typenschilder der einzelnen Bauteile vorhanden sind.
Funktioniert dann die Bremse, Beleuchtung und der Rahmen ist noch tragfähig ( nicht gebrochen oder tiefergehenden Rost) sollte das klappen.

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 Betreff des Beitrags: Re: Zulassungs-Dschungel
BeitragVerfasst: Sonntag 19. April 2015, 21:49 
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Registriert: Dienstag 15. Januar 2013, 19:45
Beiträge: 28
Wohnort: Landkreis Osnabrück
Danke für die Antwort.
Typenschild ist vorhanden, tiefergehender Rost zum Glück nicht. :DH:
Dann werde ich ihn mal morgen abholen und mich um den TÜV kümmern.
Was kostet denn so eine Vollabnahme?
Und, reicht eine Lichtleiste zum anhängen?
:danke:

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Gruß Jan




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 Betreff des Beitrags: Re: Zulassungs-Dschungel
BeitragVerfasst: Sonntag 19. April 2015, 22:03 
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Moderator
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Registriert: Sonntag 26. August 2012, 17:47
Beiträge: 27803
Wohnort: Dormagen
Lichtleiste im Prinzip ja,
solltest du aber fest verbinden (2 Spaxschrauben zum Beispiel).
Achtung: Diese Beleuchtungen welche nur mittels Magnet befestigt werden,
sind nicht als einzige Beleuchtung zulässig,
sondern nur als zusätzliche Beleuchtung...

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 Betreff des Beitrags: Re: Zulassungs-Dschungel
BeitragVerfasst: Montag 20. April 2015, 00:31 
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Registriert: Montag 4. Juni 2012, 21:51
Beiträge: 1788
Zitat:
Was kostet denn so eine Vollabnahme?
Hat mal vor ein paar Jahren 80 € gekostet.

Gruß


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 Betreff des Beitrags: Re: Zulassungs-Dschungel
BeitragVerfasst: Montag 20. April 2015, 14:19 
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Registriert: Dienstag 7. Mai 2013, 21:18
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Ich hab letztes jahr ca. 85 gezahlt

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 Betreff des Beitrags: Re: Zulassungs-Dschungel
BeitragVerfasst: Freitag 12. Juni 2015, 09:46 
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Registriert: Mittwoch 31. Oktober 2007, 11:23
Beiträge: 515
Wohnort: 34431 Marsberg
So.
Nu mal was neues.
Was ich auch nicht gedacht hätte.

Ich habe mir einen Drehschemel Anhänger 3,2 to mit Auflaufbremse gekauft. Baujahr 1960. Hat alle Typenschilder (Wegen evtl. Zulassungspflicht) und sieht noch recht gut aus (Welger).

Dann habe ich mal an das Bundesministerium geschrieben, wie das denn nun aussieht, da ja früher jeder mit ein wenig Land (Nebenerwerbslandwirte oder Selbstversorger) den mit Folgekennzeichen fahren durften. Somit müsste das doch Besitzstand sein bei den alten.

Antwort. Wir sind nicht zuständig. melden Sie sich mal beim Land.

OK. Dann mal NRW Verkersministerium angeschrieben. Email mit gleichem Inhalt.
Erst mal still ruht der See.
Dann mal angerufen. Liegt beim Sachbearbeiter. Mit dem kurz besprochen. Er ist fast schon dran. 3 Tage Später dann eine email.

1. email mit Aktenzeichen.
2. Aktuelle Zulassungparagrafen nochmals aufgeführt.
3. Sinngemäß "In Verbindung von §4 mit §50 ist Ihr Anhänger Zulassungs und ABE befreit und braucht keine Typengenehmigung". ;-)))))))
4. Setzen Sie sich mit Ihrer Zulassungsstellen in Verbindung.

Natürlich gleich gemacht. Die Cheffin kannte ich ja noch von meiner Treckerzulassung. Sehr nette Frau.
Das Ministerium hatte schon bei Ihr im Vorfeld angefragt und Sie hatte dem Ministerium Ihre Stellungnahme gesendet. Wusste also schon über den Sachverhalt bescheid.
Mit Ihr das Schreiben noch mal gesichtet. Der Anhänger ist zulassungsfrei.
Zu meiner Frage wie ich das nun machen muss, sagte Sie mir:
Zulassungsfreihe Anhänger müssen das Kennzeichen des Zugfahrzeugs wiederholen.
Da in der FZV nichts von Farbe steht ist die Farbe des Treckers zu nehmen (bei mir schwarz).

Da ich da ja nun von der Legislative schriftlich habe, kann die Exekutive sagen was sie will :-).

Eins ist aber klar. Das ist ein Sonderfall. Durch die Änderungen der Verordnungen kommt es zu einem Konstrukt wo man es so auslegen kann oder auch anders.

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 Betreff des Beitrags: Re: Zulassungs-Dschungel
BeitragVerfasst: Freitag 12. Juni 2015, 09:55 
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Moin,
und was macht den Anhänger jetzt zulassungsfrei ? Das Baujahr ?
Was mich wieder etwas stutzig macht, ist das ominöse "schwarze Folgekennzeichen". Lt. meinen Recherchen gibt es kein schwarzes Folgekennzeichen an Zugmaschinen mit schwarzen Kennzeichen....
Gruß
Christian

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 Betreff des Beitrags: Re: Zulassungs-Dschungel
BeitragVerfasst: Freitag 12. Juni 2015, 10:12 
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FZV §50 Satz 1

Fahrzeuge, die nach § 18 Absatz 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung in der bis zum 28. Februar 2007 geltenden Fassung der Zulassungspflicht oder dem Zulassungsverfahren nicht unterworfen waren und die vor dem 1. März 2007 erstmals in Verkehr kamen, bleiben weiterhin zulassungsfrei, war für diese Fahrzeuge auch keine Betriebserlaubnis erforderlich, bedürfen sie keiner Genehmigung nach § 2 Nummer 4 bis 6

§4 satz 2 Nr 3
Anhänger nach § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe d und e, die nicht für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h in der durch § 58 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung vorgeschriebenen Weise gekennzeichnet sind

§10 satz 8
(8) Anhänger nach § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe a bis c, f und g sowie Anhänger nach § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe d und e, die ein eigenes Kennzeichen nach § 4 nicht führen müssen, haben an der Rückseite ein Kennzeichen zu führen, das der Halter des Zugfahrzeugs für eines seiner Zugfahrzeuge verwenden darf; eine Abstempelung ist nicht erforderlich.

-----
Durch 50 ist er Zulassungsfrei und ABE befreit da vor 1961
4 schreibt das Geschindigkeitsschild vor
10 sagt Folgekennzeichen sind so zu machen wie die Zugmaschine.

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 Betreff des Beitrags: Re: Zulassungs-Dschungel
BeitragVerfasst: Freitag 12. Juni 2015, 10:21 
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Das besondere ist ja das diese Anhänger damals als LOF Anhänger Zulassungs und ABE frei waren. Lof Anhänger waren sie durch ihre max Geschwindigkeit.
Lof Bindung war ja damals nur durch die Steuerbefreiung (interessierte auch keinen).

Nu wurde alles umgeändert und §50 sagt nu nix aus mit Bindung ;-). Sagt nur "War zulassungsfrei-bleibt Zulassungsfrei"
Kennzeichnung nach $4 und §10 muss man machen. Fertig. Mehr werde ich nicht nachfragen. Ich habe es mir von den zuständigen Behörden sagen lassen und nehme es dankend so hin ;-).

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 Betreff des Beitrags: Re: Zulassungs-Dschungel
BeitragVerfasst: Freitag 12. Juni 2015, 10:24 
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Beiträge: 515
Wohnort: 34431 Marsberg
Das Email mit dem Aktenzeichen werde ich natürlich einlaminieren und am Anhänger in die Deichselbox nageln.
Falls mal einer fragt.

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 Betreff des Beitrags: Re: Zulassungs-Dschungel
BeitragVerfasst: Freitag 12. Juni 2015, 10:58 
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Registriert: Montag 5. Januar 2015, 10:57
Beiträge: 585
Wohnort: Schwebheim / Bad Kissingen
danke für die Erläuterung !
Da kriegste echt so viele unterschiedliche Meinungen zu dem Thema. Bekannter wurde neulich angehalten ohne Folgekennzeichen und ohne 25KM-Schild. Wurde nur gebeten, das anzubringen. Keine Konsequenzen. Hätte da eigtl. mehr Ärger erwartet - aber gut ...
In diesem Sinne !
Schönes WE
Gruß
Christian

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 Betreff des Beitrags: Re: Zulassungs-Dschungel
BeitragVerfasst: Mittwoch 10. März 2021, 23:23 
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Registriert: Montag 25. Februar 2019, 20:38
Beiträge: 9
Wer darf zulassungsfreie Anhänger ziehen und wer nicht?

Schwarzes oder grünes Folgekennzeichen bei 25 km/h Anhängern, aus "agrarheute":
https://www.agrarheute.com/technik/darf ... hen-578917

Gruss S K


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 Betreff des Beitrags: Re: Zulassungs-Dschungel
BeitragVerfasst: Donnerstag 11. März 2021, 14:25 
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Registriert: Samstag 7. Februar 2015, 17:48
Beiträge: 1312
Wohnort: 41468 Neuss
Lies mal die Beiträge von " Chris 84" und "Grandpa", etwas weiter oben.
Folgekennzeichen gibt es in grün und schwarz, gebunden an LOF-Zwecke der Fahrten.

Diese Regelung ist aber wohl nicht bei allen Amtsträgern bekannt....

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:Husky: 525 PT5s, 340, 455, 372 XP, 592 XP, 3120 XP :echo: CS 620 SX :partner: 351; Shindaiwa 251Ts; 501 SX; HITACHI CS 40Y; 3 Freischneider
Trecker: Iseki TH4335AL mit Tajfun EGV35


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 Betreff des Beitrags: Re: Zulassungs-Dschungel
BeitragVerfasst: Donnerstag 11. März 2021, 18:49 
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Registriert: Dienstag 3. Januar 2017, 18:36
Beiträge: 1569
Und dafür nen 6 Jahre alten Tread ausgraben???


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 Betreff des Beitrags: Re: Zulassungs-Dschungel
BeitragVerfasst: Donnerstag 11. März 2021, 19:07 
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Registriert: Mittwoch 7. September 2016, 15:36
Beiträge: 653
Wohnort: Ba-WÜ
Die einen graben, die anderen Kommentieren, alles wie gehabt.

Man könnte es auch positiv sehen, das damit Threads hochkommen, die man sonst nie gelesen hätte.

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 Betreff des Beitrags: Re: Zulassungs-Dschungel
BeitragVerfasst: Freitag 22. Oktober 2021, 14:29 
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Registriert: Donnerstag 21. Oktober 2021, 19:35
Beiträge: 2
Moin Moin !
Zitat:
Man könnte es auch positiv sehen, das damit Threads hochkommen, die man sonst nie gelesen hätte.
Ja. Und die in diesem Fall sogar dazu geführt haben , dass ich mich hier angemeldet habe. Der Grund: Das das Personal von Zulassungsstellen keine Ahnung von dem hat, was eigentlich tagtäglich ihre Aufgabe wäre , ist leider nur zu häufig.
Das aber vom Landesministerium eine falsch Antwort kommt, habe bislang noch nicht in diesem Ausmass erlebt!
Zitat:
Lof Anhänger waren sie durch ihre max Geschwindigkeit.
Quatsch , ein LoF Anhänger ist ein Anhänger, der für Land- oder Forstwirtschaftliche Zwecke in einem solchen Betrieb eingesetzt wird.
Zitat:
Das besondere ist ja das diese Anhänger damals als LOF Anhänger Zulassungs und ABE frei waren
Das sind sie bis heute , Von der BE mal abgesehen.

Nu wurde alles umgeändert und §50 sagt nu nix aus mit Bindung ;-). Sagt nur "War zulassungsfrei-bleibt Zulassungsfrei"

Nein , da wurde gar nichts umgeändert. §50 sagt natürlich nichts von der Bindung, sondern verweist auf den §18 der alten StVZO , und da steht genau die gleiche Bindung wie heutzutage in der FZV drin.

Mit anderen Worten: Die Auskunft des Ministeriums ist schlicht komplett falsch ! Ein Anhänger , der nicht in einem land-oder forstwirtschaftlichen Betrieb für solche Zwecke eingesetzt wird, ist (fast) immer zulassungspflichtig!
Fast bedeutet: Es gibt nach dem §18 alter StVZO Ausnahmen , die aber hier nicht zutreffen. So sind z.B. bestimmte einrädrige Anhänger zulassungsfrei, oder Anhänger hinter Strassenwalzen. Noch früher waren auch angehängte Arbeitsmaschinen und Anhänger zum Transport von Tieren oder Gerätschaften für Sportzwecke zulassungsfrei , das ist aber schon lange Geschichte.

Hier ist noch der alte §18 StVZO:
https://www.buzer.de/gesetz/2423/al6067-0.htm

Und was nun den wohl tatsächlich zustande gekommenen illegalen Betrieb des Anhängers hier betrifft:
Für den Betrieb eine Fzges haftet immer der Halter bzw. der Fzg-Führer , keiner wird irgendwo einen § finden, nach welchem ein Mitarbeiter einer Zul.stelle oder eines Ministeriums haftet. Im Klartext: Mit dem Wisch vom Ministerium kann er bestenfalls vor Gericht seine Strafe im Strafprozess ( Fahren ohne Zulassung / Haftpflichtversicherung , ev. Führerschein) mildern , aber seine Zahlungsverpflichtung im Zivilverfahren (Hier macht der Geschädigte seine Ansprüche geltend) in keinster Weise. Und bei Personenschaden ist man da schnell sein Haus los und darf bis ans Ende aller Tage weiter bezahlen.
Und wer da mit seiner Rechtschutzversicherung winkt: Im Strafprozess zahlt die schon mal grundsätzlich nicht, jedenfalls kenne ich keine Rechtschutzversicherung, die gegen den Staat klagt.
Im Zivilprozess wird sie auch nicht zahlen , da wird Vorsatz unterstellt ( wie auch grundsätzlich bei Trunkenheit hat der Fahrer/Halter schliesslich den Zustand selber hergestellt) , und bei Vorsatz zahlt ebenfalls keine Rechtschutzversicherung.

MfG Volker


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 Betreff des Beitrags: Re: Zulassungs-Dschungel
BeitragVerfasst: Freitag 22. Oktober 2021, 14:56 
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