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BeitragVerfasst: Sonntag 1. Februar 2015, 15:58 
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Beiträge: 11
Moin,
mir stellt sich die Frage ob mit meinen Traktor (Grüne Nummer) einen PKW Anhänger (Schwarze Nummer) ziehen darf. LoF Zweck vorrausgesetzt.

Die andere Frage beschäftigt sich mit der legalen möglichen Befestigung am Traktor. Fahre einen John Deere 2020, er hat ab Werk natürlich keinen Kugelkopf, aber ein Zugpendel. Darf ich dort einfach eine PKW Kupplung befestigen? Bzw. wie sieht es mit der Abnahme beim TüV aus? Anbei noch ein par Bilden.

Vielen Dank,
Marc

Bild
Lässt sich mittig arretieren.

Bild
Ist direkt unter dem Traktor befestigt.


Bild
Kennt jemand dieses Zeichen bzw seine Bedeutung?


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BeitragVerfasst: Sonntag 1. Februar 2015, 16:23 
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Beiträge: 4045
hallo,
hatten wir schon mal.
http://forum.motorsaegen-portal.de/view ... 51&t=79047
Ohne Eintrag grundsätzlich verboten.
:wink:
werni

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:wink:
werni


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BeitragVerfasst: Sonntag 1. Februar 2015, 21:32 
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Registriert: Freitag 20. Juli 2007, 11:52
Beiträge: 4045
hallo,
würde das ganze mal so sehen.An das Zugpendel kannst du ruhig einen Kugelkopf bauen.Den kriegst du dann auch ohne Probleme eingetragen. :DH:

:wink:
werni

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BeitragVerfasst: Montag 2. Februar 2015, 22:01 
Grundsätzlich schaut es gut aus......aber es gilt auch hier, frag den TÜV-Mann deines Vertrauens ;)


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BeitragVerfasst: Montag 2. Februar 2015, 23:13 
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Registriert: Freitag 20. Juli 2007, 11:52
Beiträge: 4045
Zitat:
Grundsätzlich schaut es gut aus......aber es gilt auch hier, frag den TÜV-Mann deines Vertrauens ;)
hallo Falko,
ich kenn da einen Guten. :mrgreen: :DH:

:wink:
werni

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:wink:
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BeitragVerfasst: Montag 2. Februar 2015, 23:25 
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Registriert: Sonntag 26. August 2012, 17:47
Beiträge: 27025
Wohnort: Dormagen
Einer sagt hier ja, ein anderer sagt hier nein.
Wer hat jetzt recht?
Richtig: Der TÜV-Prüfer...

Solche Fragen sollte man eigentlich immer direkt mit der entscheidenden Stelle besprechen (hier: TÜV)
Weil im Internet findest du zu jeder Frage bei solchen Themen auch jede erdenkliche Antwort die du haben willst,
egal ob richtig oder falsch...

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BeitragVerfasst: Dienstag 17. Februar 2015, 21:08 
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Registriert: Donnerstag 26. Dezember 2013, 02:28
Beiträge: 5
Hallo zusammen,
ich hab seit kurzem einen MF 133.

Dafür habe ich dann eine Suchanzeige für ein Zugpendel bei Ebay Kleinanzeigen aufgegeben.

Geantwortet hat mir dann jemand aus der nähe von Warburg.
Er bietet aktuell Zugvorrichtungen mit Kugelkopf inkl. Dok. zum Eintragung beim TÜV an.
Zwei Varianten, ich hab die mit 3,5t Anhängelast genommen.

Ist zwar auf den ersten Blick nicht ganz billig.
Bei näherem betrachten schon.


Ich würde da einen sicheren Weg einschlagen und den Kugelkopf eintragen lassen.


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BeitragVerfasst: Dienstag 17. Februar 2015, 21:14 
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Registriert: Freitag 20. Juli 2007, 11:52
Beiträge: 4045
hallo,
kannst du mal davon ein Bild machen. :klatsch:

:wink:
werni

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BeitragVerfasst: Donnerstag 19. Februar 2015, 08:06 
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Registriert: Freitag 28. Februar 2014, 14:02
Beiträge: 16
Ja das würde mich auch mal Interessieren.....da ich mir einen Kugelkopf selbst gedreht habe und diesen dann an der Zugvorrichtung meines Ford 2000 angebracht habe ....zum TÜV der meinte könnte er nicht eintragen ohne Papiere.....die Suche im Netz ergab bis jetzt nicht vernünftiges.....


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BeitragVerfasst: Donnerstag 19. Februar 2015, 08:57 
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Registriert: Sonntag 25. September 2005, 10:19
Beiträge: 7512
Wohnort: Iserlohn
Kugelkopf selbst drehen kann man vergessen => da muss so eine E...-Nummer drauf, die nur mit einem Gutachten erteilt wird.
Also falls ihr so einen Kugelkopf kauft, achtet auf die E...-Nummer! Es kreisen auch nicht "verkehrsfähige" Modelle im Netz herum.

Eine 2. Baustelle ist die Mimik zwischen Kugelkopf und dem "Treckerhinterteil". Da ist im Zweifel der TÜV-(alte Bundesländer) oder Dekra-(neue ...) Gutachter euer Ansprechpartner.

Hier stehen noch ein paar Hinweise. Ergänzung bei landw. Kugelköpfen gibt es inzwischen auch noch eine 80mm Version und eine 135mm Variante.

Meines Wissens z.Z. kann die 80mm Kugelkopfkupplung theoretisch laut Hersteller bis max. 6t Stützlast. In der Praxis werden bis 40km/h max. maximal 4t Stützlast und bis 60km/h 3t Stützlast zugelassen. Im Zweifel euren Trecker- oder Kupplungs-Anbieter fragen. Bei Treckern unter 100PS werdet ihr kaum die theoretisch maximalen Stützlasten des Kupplungssystems hin bekommen. Zuglasten siehe Berechnung im Link und Daten eurer Fahrzeuge.

MfG Hainbuche

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Wenn's nix wird, wird's feuerholz


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BeitragVerfasst: Donnerstag 19. Februar 2015, 18:40 
So schaut nun meine Lösung aus .....Schaarmüller hat mir das auf Anfrage so angeboten und am noch frischen Lack und Loctite an den Schrauben merkt man, es wurde auch erst kürzlich so zusammengestellt. Bestellt hatte ich letzte Woche. Der Aufkleber ist natürlich made by Shockwave :lol: ....

Bild

Bild

Der TÜV-Mann sagte heute nur...."Europäisches Prüfzeichen", da entfällt eine Eintragung, wenn das alles mit dem Zuggewicht und der Anhängelast, als auch dem Anbauraum der Zugmaschine korrespondiert. Nationales Prüfzeichen wäre was anderes und das Teil müsste eingetragen werden. Anbauen, fahren, glücklich sein...", so der ungef. Wortlaut.

Und das mache ich jetzt auch :mrgreen:


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BeitragVerfasst: Donnerstag 19. Februar 2015, 19:23 
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Beiträge: 4045
hallo,
Klasse Falco :klatsch: :DH:

:wink:
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BeitragVerfasst: Donnerstag 19. Februar 2015, 22:33 
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Registriert: Donnerstag 25. Oktober 2007, 22:59
Beiträge: 609
Zitat:
Der TÜV-Mann sagte heute nur...."Europäisches Prüfzeichen", da entfällt eine Eintragung, wenn das alles mit dem Zuggewicht und der Anhängelast, als auch dem Anbauraum der Zugmaschine korrespondiert. Nationales Prüfzeichen wäre was anderes und das Teil müsste eingetragen werden. Anbauen, fahren, glücklich sein...", so der ungef. Wortlaut.
M.W. gilt das nur für PKW.
Bei Zugmaschienen müssen auch die Anhängekupplungen mit E-Nummer eingetragen werden. Hab jetzt aber leider keine Quellangabe dafür.

Aber nichts desto trotz: geiles Teil :-)

Gruss georg123


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BeitragVerfasst: Donnerstag 19. Februar 2015, 23:05 
Danke.....hat Schaarmüller gut hinbekommen, bis auf die Farbe....... :(
Zitat:
Bei Zugmaschienen müssen auch die Anhängekupplungen mit E-Nummer eingetragen werden. Hab jetzt aber leider keine Quellangabe dafür.
Dann bin ich mal auf die Quelle gespannt...... ;)


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BeitragVerfasst: Donnerstag 19. Februar 2015, 23:19 
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Gerade solche Quellen gelten meist als versiegt :pfeifen:

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BeitragVerfasst: Freitag 20. Februar 2015, 19:54 
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Ich weiß aber auch was Scharmüller dafür verlangt...
Und das steht aus meiner Sicht in keiner Relation. Ich hab mir deswegen die Vorrichtung selbst gebaut.
Nicht zugelassen, aber wenn ich einen Kugelkopf zum Verschrauben mit E-Nummer finde kann ich auch diese eintragen lassen.

Och brauche sie aber fast nur um den PKW Anhänger von der nassen Wiese zu ziehen.

Bild

Viele Grüße, Kevin

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BeitragVerfasst: Freitag 20. Februar 2015, 21:10 
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Zitat:
Nicht zugelassen, aber wenn ich einen Kugelkopf zum Verschrauben mit E-Nummer finde kann ich auch diese eintragen lassen.
Dann wirst du für deine selbst gebaute Traverse ein Gutachten erstellen lassen müssen bzw. diese einer Materialprüfung unterziehen lassen müssen. ;)

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BeitragVerfasst: Freitag 20. Februar 2015, 22:13 
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Mein TÜV Prüfer möchte wenn nur eine FEM Analyse mit etwas Sicherheit sehn. Und dabei sehe ich keine Probleme.

Viele Grüße, Kevin

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BeitragVerfasst: Samstag 21. Februar 2015, 04:59 
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Der Kugelkopf, der da mitlerweile dran verbaut ist, hat ein E Prüfzeichen.
Bei der Platte handelt es sich um ein Stück ST 37, 20 mm stark. Oben rechts und links sind Bohrungen mit M16 Gewinde drin, womit die Platte in der original Traverse mit 8.8 Schrauben, verschraubt ist.

Bild

Es sieht denke ich mal jeder, auch das ungeschulte Auge, das ehr mein "riesen Iseki Schlepper" mit seinen kaum zu bändigen 18 PS, in drei Teile auseinander bricht, bevor das die Konstruktion nachgibt.
Aussage vom Prüfer des Tüv Nord, wie ich schrieb, ohne Gutachten bzw. Materialprüfung, ist keine Eintragung möglich. :kopfschuettel:
Und du kommst hier in den alten Bundesländern, nicht am Tüv vorbei, wenn es um derartige Eintragungen geht. :hihi:
Es ist ja nicht so, das ich von anderweitigen Institutionen niemand kennen würde. :pfeifen:

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Zuletzt geändert von Pyromane am Samstag 21. Februar 2015, 05:02, insgesamt 1-mal geändert.
Ergänzung


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BeitragVerfasst: Samstag 21. Februar 2015, 08:20 
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Ich beschäftige mich im Moment mit Anhängerbau und hab deswegen recht viel mit dem TÜV zu tun.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass ich das nicht abgenommen bekomme.

Hatte auch schon mit dem TÜV direkt Kontakt. Mit ein Paar Berechnungen und Datenblättern sind die recht schnell zufrieden. Zumindest bei mir. Evtl. Ist dein Prüfer ein sehr genauer...

Viele Grüße, Kevin

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