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BeitragVerfasst: Mittwoch 22. Dezember 2010, 16:10 
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Registriert: Mittwoch 10. Oktober 2007, 14:37
Beiträge: 273
Wohnort: Clausthal-Zellerfeld Alter: 49
Tach Leute, bin frustriert.
Ich hab in den vergangenen Jahren jede Menge Fichten umgelegt, Kyrillopfer abgestockt, einige Hänger entschärft und ähnliches.
Neue Regelung kam nun raus. Ich darf nicht mal mal ne abgebrochene Fichte fällen. 5m hoch 30cm stark. Nicht mal das.
Ich mache dem Förster keinen Vorwurf. Er folgt ja nur seinen Richtlinien.
Welcher Tintenpi**er denkt sich son Mist aus ?

OK, ich muss reagieren. Polter ist mir zu teuer.
Forstamt kann nichts Verbindliches aussagen, was ich brauche um wieder in der Staatforst des Harzes fällen zu dürfen.
Hat jemand ne Ahnung ?

Zum Glück hab ich noch 10rm/Jahr Buche in einem Privatwald. Des reicht aber nicht.

Gruß
Detlef

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.... und meine Frau zum Holz schleppen


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BeitragVerfasst: Mittwoch 22. Dezember 2010, 16:19 
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Registriert: Dienstag 2. Dezember 2008, 09:53
Beiträge: 422
Wohnort: 21217 Seevetal bei Hamburg
Naja, ich schiebe das NUR auf den Revierförster! Anders kann ich es mir nicht erklären das es bei manchen noch geht obwohl eigentlich alle FSC PFSC oder sonst was haben. Die haben keine Lust! Verdienen lieber an weniger Holz mehr Geld und halten "fremde" in Lohn und Brot. Merkst Du doch schon an der Reaktion von Deinem grünen Gott, er kann nicht sagen was für Scheine Du brauchst?!?!?!?! Dann dürfte ja niemand mehr bei im sägen, auch die gewerblichen nicht! Ansonsten solltest Du eigentlich mit den Scheinen der gewerblichen, zb AS Baum I, was machen dürfen. Im übrigen halte ich es für fragwürdig das Leute mit Schein keine praktischen Übungen mehr bekommen....moderner Betrug eben.

Trage es mit Fassung, entweder man bezahlt Unsummen oder prostituiert sich auf andere Weise.

Tron

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BeitragVerfasst: Mittwoch 22. Dezember 2010, 16:52 
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Registriert: Mittwoch 10. Oktober 2007, 14:37
Beiträge: 273
Wohnort: Clausthal-Zellerfeld Alter: 49
Wenn ich keinen Ausweg finde, muss ich wohl mehr Lagermöglichkeiten für Brennholz schaffen.
Ich muss dann min. 40rm Buche unterbringen können, weil 3 Jahre liegen lassen. Ist möglich, wollte ich aber vermeiden.
Buche muss bei mir 2,5-3 Jahre liegen, Fichte manchmal nur 8 Monate.

Das ist alles dermaßen bescheuert, ich kanns nicht glauben.
Mein Schein erlaubt fällen unter einfachen Bestandsverhältnissen. Dafür habe ich ja auch Geld bezahlt ! Im Nachhinein wird mir nun verweigert, wofür ich den Beutel aufgemacht habe.
Hätte ich zuviel Zeit, würde ich die Staatsforst oder wen auch immer verklagen *g*

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BeitragVerfasst: Mittwoch 22. Dezember 2010, 17:04 
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Registriert: Freitag 10. Dezember 2010, 15:45
Beiträge: 81
Wohnort: Landshut
So blöd wie sich das anhört, aber da wird wohl ein "warmer Wind" von wo anders hergeweht haben ?!?! :pfeifen:
Klar, hinein schauen in die Gedanken mancher Förster können wir alle nicht.
Aber bei uns ist das ähnlich.
Manche bekommen nix und andere alles !!

Verklagen - blöde Idee !!
Nochmal quatschen - gute Idee !!

Schau mal wer was bekommt und wieso ?????

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BeitragVerfasst: Mittwoch 22. Dezember 2010, 17:11 
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Registriert: Sonntag 22. November 2009, 14:53
Beiträge: 1522
Wohnort: Hessen / Bj.66´
Hallo,

bei uns darf schon lange kein "Privater" mehr im Staatsforst selbst fällen, egal was für eine Qualifikation er hat.

Und genau aus diesem Grund werde ich auch keine weiterführenden Lehrgänge besuchen. Mir reicht mein Kettensägenlehrgang für private Holzwerber.

Ob und wo ich privat noch Bäume fälle, geht keinen was an :mrgreen:

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Freischneider aus dem Reich der aufgehenden Sonne Marke AZZure (49cc/3PS)
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BeitragVerfasst: Mittwoch 22. Dezember 2010, 17:41 
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Registriert: Donnerstag 8. Juni 2006, 23:17
Beiträge: 1868
Wohnort: Saarland, St.Ingbert
Zitat:
Hallo,

bei uns darf schon lange kein "Privater" mehr im Staatsforst selbst fällen, egal was für eine Qualifikation er hat.

ist im Saarforst auch so, für Privat nur liegendes Holz.

_________________
Mfg. Klaus

Dolmar PS-52


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BeitragVerfasst: Mittwoch 22. Dezember 2010, 18:12 
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Registriert: Dienstag 11. Oktober 2005, 13:32
Beiträge: 3100
Wohnort: Lkr. Breisgau-Hochschwarzwald
Das Problem bei Selbstwerbern sind die enormen Unterschiede in den Fähigkeiten der einzelnen Motorsägenführer! Nur weil man mal irgendwo einen Kurs mit gemacht hat, heißt das noch lange nicht das man auch wirklich etwas kann! Genau so wenig hat man durch eine Kursteilnahme Anspruch darauf mit der Motorsäge im öffentlichen Wald tätig zu sein! So ist die langläufige Meinung.

Wer soll nun festlegen welche Motorsägenführer über genügend Erfahrung und Wissen verfügt und wer nicht?

Die Sache mit dem Schein hat einfach nur rechtliche Bedeutung (Haftungsfragen und Zertifizierung).

Komme selbst auch grade von einem Hieb bei denen wir die Flächenlose für Selbstwerber flachlegen.

Gruß


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BeitragVerfasst: Donnerstag 23. Dezember 2010, 17:07 
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Registriert: Sonntag 14. Juni 2009, 18:34
Beiträge: 283
Wohnort: südwest Brandenburg
Bei uns (Süd-Brandenburg) ist das genauso.
Der Hammer war, das die uns erst (vor 3 Jahren) für 100,- einen 2-Tage Kurs verkauft haben, und dann 8 Monate später keine stehendes Holz mehr an Selbswerber zu vergeben.
Ich hatte schon jahrelang vorher stehendes Holz anstandslos aus dem Staatsforst bezogen.

Grund war wohl, das die Forst ihre Restpolter vermarkten wollte, welche die großen Firmen nicht mehr genommen hatten, weil die mit den kleinen Haufen nicht die LKW´s auslasten.
Ich habe dann mit unserem Forstamt verhandelt. Liegendes Holz ist lt. Ministerium erlaubt, und die Männer vom Forstamt schmeißen jetzt die Fichten (für Geld) um. Das liegende Holz darf ich dann aufarbeiten.
Bisher nehmen die 3,-+MwSt je Festmeter fürs umwerfen. Das rechnet sich (im vergleich zu Polterholz) aber immer noch für mich.

Gruß IHC Fahrer

_________________
Gruß, Jürgen der IHC Fahrer.


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BeitragVerfasst: Donnerstag 23. Dezember 2010, 18:32 
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Registriert: Donnerstag 8. Juni 2006, 23:17
Beiträge: 1868
Wohnort: Saarland, St.Ingbert
Zitat:
Bei uns (Süd-Brandenburg) ist das genauso.
Der Hammer war, das die uns erst (vor 3 Jahren) für 100,- einen 2-Tage Kurs verkauft haben, und dann 8 Monate später keine stehendes Holz mehr an Selbswerber zu vergeben.

im Saarforst hat der Kurs für liegendes Holz 2 Tage und der Erweiterungskurs für stehendes Holz noch einmal 3 Tage.

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Mfg. Klaus

Dolmar PS-52


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BeitragVerfasst: Donnerstag 23. Dezember 2010, 20:09 
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Registriert: Freitag 18. Januar 2008, 17:01
Beiträge: 7371
Wohnort: Hamburg
Mein Freund hat mit mir zusammen den AS Baum 1 (40 Stunden Kurs) gemacht und bekommt auch kein stehendes Holz aus dem Forst.

Aber ich verstehe den Ärger schon, erst lassen die einen Kurse machen bis der Arzt kommt und dann ist die Teilnahmebestätigung nicht das Papier wert auf dem sie gedruckt ist. :evil:

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Buss-Baumdienst.de


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BeitragVerfasst: Freitag 24. Dezember 2010, 00:10 
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Hallo!

Also, so ganz kleinlaut möcht ich hier doch mal was anmerken.
Unseren Förster hier hab' ich vor Jahren dienstlich kennengelernt - ich bin Rettungsassistent...

Und, so kam es zu einem 'bißchen' Kontakt. Nachdem er mir mal so ein paar Eckchen gezeigt hat, neige ich dazu, zu glaube, was er sagt. Klar: Zertifizierungen, Gewinn, 'Zuverlässigkeit' von Selbstbewerbern - sind alles Punkte, die ich als bekannt voraussetze und die je nach Region mal mehr mal weniger diskussionswürdig sind.

Aber, hier bei uns regional war DER Knackpunkt einfach das Thema Unfallzahlen. Unter all den noch so unterschiedlichen Selbsbewerbern waren die einfach um ein vielfaches höher als unter den Profis - und das obwohl ja in der Regel die Flächenlose für die Selbstbewerber die 'pflegeleichteren' waren.

Nochmal anders gesagt: Hier in der Region hab' ich schon lange keinen Profi mehr gesehen, der nicht 'ziemlich ordentlich' in Schutzausrüstung verpackt war. An den Poltern für Selbstbewerber sind, trotz Sinn und Vorschrift, Jeans und T-Shirt regelmäßig zu sehen.

Wenn es DA schon mit der Logik mangelt, dann wundert es mich nicht, das aus manch einem gezeichneten Flächenlos spontan ein Kahlschlag wurde...

Mich persönlich frustet das auch, keine Frage - aber gegen mangelnden, gesunden Menschenverstand hilft eben auch kein noch so ausführlicher Lehrgang - auch keine Beamtenlaufbahn in Forstbehörden. So lange der auf der Strecke bleibt, auf beiden Seiten, bleibt nicht viel Gutes zu erwarten.

_________________
Grüße,

Markus


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BeitragVerfasst: Freitag 24. Dezember 2010, 05:53 
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Registriert: Mittwoch 10. Oktober 2007, 14:37
Beiträge: 273
Wohnort: Clausthal-Zellerfeld Alter: 49
Zitat:
Nochmal anders gesagt: Hier in der Region hab' ich schon lange keinen Profi mehr gesehen, der nicht 'ziemlich ordentlich' in Schutzausrüstung verpackt war. An den Poltern für Selbstbewerber sind, trotz Sinn und Vorschrift, Jeans und T-Shirt regelmäßig zu sehen.
Dem wäre schnell bei zu kommen, wenn die zuständigen Leute sich mal vernünftige Richtlinien ausdenken würden und nicht so ein Mist.
Sägen ohne PSA mit Geldstrafe und Entzug des Sägescheins belegen. Schein neu machen, Peng aus.

Statt dessen werden die Selbstwerber, welche sich angemessen an die Arbeit begeben, einfach mit abgestraft.

Gruß
Detlef

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BeitragVerfasst: Freitag 24. Dezember 2010, 08:53 
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Registriert: Sonntag 22. November 2009, 14:53
Beiträge: 1522
Wohnort: Hessen / Bj.66´
Hallo DetlefL,

ich glaube Du verwechselst da was. Ein Förster hat keine Polizeigewalt. Er darf Dir weder den Sägeschein (Motorsägen-Lehrgangsbescheinigung) entziehen noch darf er Dich mit einer Geldstrafe belegen.

Das einzige was er darf ist, Dich aus dem Wald zu verweisen. Und das würde auch reichen wenn es konsequent angewandt würde.

Nur scheint es mir fast so, das erst über eine ausreichende PSA hin weggesehen wird da der schnöde Mammon lockt und sich dann anschließend darüber beschwert wird wenn was passiert ist.


Ich würde mir als Förster ein Dokument unterzeichnen lassen indem der Holzwerber über die Nutzung von PSA aufgeklärt wurde und worin steht das jeder, der ohne PSA bei der Arbeit angetroffen wird des Waldes verwiesen wird.

Denn nur wenn man für etwas unterschrieben hat, prägt man sich es ein und hält sich auch dran.

Und wenn man dann durch konsequente Kontrolle die ersten schwarzen Schafe wirklich aus dem Wald geschmissen hat, spricht sich das schnell herum und es wird sich auch daran gehalten.


Wünsche allen ein Frohes Weihnachtsfest
Torsten

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BeitragVerfasst: Freitag 24. Dezember 2010, 13:21 
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Registriert: Mittwoch 15. September 2010, 20:48
Beiträge: 57
Wohnort: Dänischer Wohld
Zitat:
Hallo DetlefL,

Ich würde mir als Förster ein Dokument unterzeichnen lassen indem der Holzwerber über die Nutzung von PSA aufgeklärt wurde und worin steht das jeder, der ohne PSA bei der Arbeit angetroffen wird des Waldes verwiesen wird.

Denn nur wenn man für etwas unterschrieben hat, prägt man sich es ein und hält sich auch dran.
So schauts bei uns aus. Find ich ok.

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Die Axt im Haus erspart den Zimmermann!


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BeitragVerfasst: Freitag 24. Dezember 2010, 13:34 
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Registriert: Donnerstag 11. Dezember 2008, 21:36
Beiträge: 28
Wohnort: Neuhausen auf den Fildern
Hallo,

Zitat:
Hallo DetlefL,

ich glaube Du verwechselst da was. Ein Förster hat keine Polizeigewalt. Er darf Dir weder den Sägeschein (Motorsägen-Lehrgangsbescheinigung) entziehen noch darf er Dich mit einer Geldstrafe belegen.
das stimmt so in praktisch allen Bundesländern nicht. Für Hessen ist das z.B. hier zu finden:

http://www.rv.hessenrecht.hessen.de/jpo ... focuspoint

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Gruß!
Hagen


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BeitragVerfasst: Freitag 24. Dezember 2010, 13:55 
Das ist genau der Grund, warum ich diesen Schein nicht gemacht habe! Denn heute so und morgen so.
Rein fürs Wissen werde ich mal nächstes Jahr einen belegen, aber nie mit dem Hintergedanken in den Staatsforst zu wollen.

Wenn ich oben lese, das manche nicht mal mit dem AS1 was bekommen. Ja Himmel Herrgott, die Leute haben da richtig Asche gelassen und wollten sich weiterbilden um die Drecksarbeit zu machen und selbst da wird ihnen der Riegel vorgeschoben. Wie alles, Geldmacherei! Siehe LKW Führerschein CE.


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BeitragVerfasst: Freitag 24. Dezember 2010, 14:38 
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Registriert: Sonntag 22. November 2009, 14:53
Beiträge: 1522
Wohnort: Hessen / Bj.66´
Zitat:
Hallo,

Zitat:
Hallo DetlefL,

ich glaube Du verwechselst da was. Ein Förster hat keine Polizeigewalt. Er darf Dir weder den Sägeschein (Motorsägen-Lehrgangsbescheinigung) entziehen noch darf er Dich mit einer Geldstrafe belegen.
das stimmt so in praktisch allen Bundesländern nicht. Für Hessen ist das z.B. hier zu finden:

http://www.rv.hessenrecht.hessen.de/jpo ... focuspoint
Und wo steht da was von Bußgelder erheben und Sägescheine abnehmen?

Er darf Dich aus seinem Wald schmeißen, mehr aber auch nicht.

So lese ich das.

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BeitragVerfasst: Freitag 24. Dezember 2010, 15:12 
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Registriert: Donnerstag 11. Dezember 2008, 21:36
Beiträge: 28
Wohnort: Neuhausen auf den Fildern
Hallo,

solange das Sägen ohne Schein keine Ordnungswidrigkeit ist kann er das nicht, bei anderen Verstößen darf er durchaus Bußgelder verhängen. Den Sägeschein könnte er aber durchaus einziehen wenn der Verdacht besteht dass dieser gefälscht ist o.ä.

_________________
Gruß!
Hagen


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BeitragVerfasst: Samstag 25. Dezember 2010, 10:16 
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Registriert: Dienstag 11. Oktober 2005, 13:32
Beiträge: 3100
Wohnort: Lkr. Breisgau-Hochschwarzwald
Förster (öffentlich) sind Ermittlungsbeamte der Staatsanwaltschaft wie Polizeibeamte.


Zum Motorsägenschein, dieser Schein ist absolut nicht zu vergleichen mit einem bspw. Führerschein. Der MS-Schein ist einfach nur eine Teilnahmebescheinigung die keinerlei rechtliche Verbindlichkeit in der Anerkennung hat. Jeder kann im Grunde einen Sägenschein ausstellen, darum ist es auch nicht notwendig einen Sägenschein einzuziehen oder dergleichen.


Gruß


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BeitragVerfasst: Sonntag 26. Dezember 2010, 08:25 
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Registriert: Freitag 25. Juni 2010, 17:43
Beiträge: 1463
Wohnort: Ostsaarland
Naja, ohne jetzt in den Gesetzen gelesen zu haben:

Die BG erläßt UVVs, diese haben grds., da die BG Körperschaft öffentlichen Rechts ist, einfache Gesetzeskraft und sind verbindlich für diejenigen, die sich ihr unterwerfen. Inkl. Bußgeldbewehrung.

Wer also einen MS-Kurs anbietet und reinschreibt, daß dieser nach den UVV gemacht wird, und Lehrgangsteilnehmern hinterher einen entsprechenden Schein ausstellt, handelt im Prinzip wie ein Beamter oder sog. Beliehener, dh. ein Privatmann, der hoheitliche (staatliche) Aufgaben wahrnimmt, bzw. haftet dafür auch. So sehe ich das jedenfalls. Andere Juristen mögen mich bitte korrigieren. Wenn natürlich jemand hingeht und einen 2-stündigen Kurs über das gesamte Forstwesen anpreist, ohne zu erklären, daß er sich nach den UVV richtet und hinterher einen Schmierzettel anbietet, sieht das ganze schon wieder anders aus

Und es sollte einfach kein Problem sein, ein solches Legitimatitionspapier auch wieder entziehen zu können. Sowohl im Bundes- wie auch im Landesstaatsforst! Was einer auf seinem Privatgelände macht ist ja wieder etwas anderes - dort greifen aber uU die Vorschriften der BG, die auf jeden Fall, da Satzung, Gesetzeskraft haben.

Beim Führerschein sind ja auch keine staatlichen Ämter eingeschaltet - die Prüfung nimmt der TÜV ab, die Stoffvermittlung der Fahrschullehrer. Eine Schweinerei übrigens, da der TÜV sich somit jeder verwaltungsgerichtlichen Kontrolle entziehen kann.

Mein Fazit: Hier ist der Gesetzgeber mal wirklich gefragt - soll halt eine entsprechende Bestimmung in die Forstgesetze von Bund und Ländern eingefügt werden: Wer trotz Belehrung und nachgewiesenem Lehrgang in den Staatsforsten ohne die der UVV nach vorgeschriebene PSA angetroffen wird, muß Bußgeld bezahlen / hat den MS-Schein abzugeben / bekommt ein Jahr Hausverbot im Wald.

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:Husky: 455 Rancher

:dolmar: 115

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